15.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 158 / Tagesordnungspunkt 23

Christian WirthAfD - Migrationskrise in den Ländern und Kommunen

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bis auf die Ampelkoalition weiß eigentlich jeder, dass Kommunen und Länder aufgrund der Migrationskrise am Ende sind. Ihr Antrag von der Union ist allerdings auch eine Dokumentation Ihres Scheiterns seit 2015 und leider in wenigen Monaten wohl auch eine Dokumentation Ihrer Diskontinuitätsdemenz, wenn Sie mit Ihrem neuen Koalitionspartner, seien es Grüne oder sei es die SPD, alle Anträge zur Migration in die Tonne klopfen werden, die Sie so mühevoll diese Legislaturperiode von der AfD abgeschrieben haben.

(Beifall bei der AfD – Enrico Komning [AfD]: So ist es!)

Sie fordern die Einhaltung der Bund-Länder-Gespräche zur Migration. Was selbstverständlich sein sollte, scheitert mal wieder an den Grünen – die Bezahlkarte ist nur ein Beispiel. Die Ministerkonferenz vor wenigen Tagen nannte Scholz ebenso historisch wie bereits die Bund-Länder-Einigung über vermeintlich wirksamere Abschiebungen im letzten Jahr. Auch die Beschlüsse der EU-Länder zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem im letzten Jahr sollen ja historisch gewesen sein. Das Einzige, was sie alle historisch hinbekommen, ist die Größe der Streusandbüchse, aus der Sie den Bürgern Sand in die Augen streuen.

(Beifall bei der AfD)

Wenn Sie die katastrophale Lage der Länder und der Kommunen und auch dieses Staates in den Griff bekommen wollen, dann müssen Sie dem Land mal eine Verschnaufpause geben. Das heißt, dass Sie die Migration auf null zurückführen, und zwar mindestens so lange, wie sie aus dem Ruder gelaufen ist, nämlich zehn Jahre, oder bis die EU ihren Vertragsverpflichtungen nachkommt. Ja, auch der EU-Vertrag ist ein Vertrag, und hier gibt es Regeln. Jeder kennt das aus zivilrechtlichen Verträgen: Wenn eine Seite nicht leistungsbereit oder nicht in der Lage ist, zu leisten, hat die andere Seite das Kündigungsrecht, das Zurückbehaltungsrecht, das Anfechtungsrecht und Ähnliches. Letztendlich gibt es das Rechtsinstitut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Gleiches gilt auch in öffentlichen und in völkerrechtlichen Verträgen. Hier greift der römische Rechtssatz „Clausula rebus sic stantibus“ – Bestimmung der gleichbleibenden Umstände –, was dem Wegfall der Geschäftsgrundlage entspricht. Dieser Grundsatz ist in Artikel 62 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge seit 1969 kodifiziert.

Betrachten wir unter diesem Gesichtspunkt Artikel 3 Absatz 2 des 1993 ratifizierten EU-Vertrages. In Artikel 3 Absatz 2 wird den Vertragspartnern des EU-Vertrages ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen versprochen. Als Gegenleistung garantiert die EU geeignete Maßnahmen in Bezug auf die Kontrollen an den Außengrenzen, das Asyl, die Einwanderung sowie die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität.

Spätestens seit 2015 ist jedem klar, dass das europäische Asylsystem gescheitert ist. Die EU kann die Außengrenzen nicht wirksam kontrollieren, Dublin III ist gescheitert, jeder EU-Staat macht, was er will, schließt Grenzen oder schickt Migranten weiter nach Deutschland. Was den Raum der Sicherheit und Freiheit betrifft, genügt ein Blick in unsere Kriminalitätsstatistiken. Dieses Ausmaß der Migrationsbewegung konnte bei Vertragsschluss 1993 nicht abgesehen werden. Demnach ist die Geschäftsgrundlage des Artikel 3 Absatz 2 des EU-Vertrages entfallen.

Da die EU offensichtlich weder in der Lage ist, die Außengrenzen wirksam zu kontrollieren noch ein wirksames Asylsystem zu installieren,

(Zuruf des Abg. Dr. Lars Castellucci [SPD])

kann die Bundesrepublik Deutschland europäisches Asylrecht nach Artikel 69 des Wiener Übereinkommens zumindest suspendieren und auf die nationalen Regelungen des § 18 Asylgesetz und Artikel 16a Absatz 2 Grundgesetz zurückgreifen.

(Beifall bei der AfD)

Demnach hat niemand einen Anspruch auf Asyl, der aus einem sicheren Drittstaat kommt, und ist deswegen an der Grenze zurückzuweisen. So sieht es übrigens auch der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, der in der Regel jeden Asylantrag an der Grenze als rechtsmissbräuchlich betrachtet, der von jemandem gestellt wird, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Diese Vorgehensweise ergibt sich aus der Staatsräson und dem Gedanken der Ordre Public – diese Begriffe führen Sie gerne im Munde, wenn es um andere Staaten geht. So können wir Kommunen, Länder und unseren Staat wieder auf gesunde Füße stellen. Das wird mit der AfD geschehen.

Vielen Dank und Glück auf!

(Beifall bei der AfD)

Als Nächster hat das Wort für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Marcel Emmerich.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7608716
Wahlperiode 20
Sitzung 158
Tagesordnungspunkt Migrationskrise in den Ländern und Kommunen
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