20.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 159 / Tagesordnungspunkt 28

Franziska KerstenSPD - Bestandsregulierung des Kormorans und der Saatkrähe

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht um die Bekämpfung der Saatkrähe und des Kormorans. Die Saatkrähe – für alle mit kleinem Latinum: Corvus frugilegus – steht gemäß der europäischen Vogelschutzrichtlinie unter besonderem Schutz. Früher war das nicht so. Ich war vor ein paar Tagen mit ein paar älteren Landwirten im Wald. Sie haben mir erzählt, dass sie früher als Jungs auf die Bäume geklettert sind, um die Krähennester auszunehmen, um ihr Frühstück ein bisschen aufzupeppen. Das machen wir jetzt nicht mehr so. Aber wir haben auch keine Prädatoren mehr, insofern sind die Saatkrähen nicht mehr durch Raubtiere gefährdet.

Fakt ist: Es gibt regional schon eine hohe Belastung: Menschen leiden unter Dreck und Lärm – wir haben es gerade gehört –, es gibt Auswirkungen auf die Biodiversität – sie fressen auch schon kleinere Bodenlebewesen –, und es gibt natürlich Auswirkungen in der Landwirtschaft. So eine Saatkrähe kann aus einem frisch gedrillten Feld den Mais herausholen, auch junge Triebe können abgepickt werden.

Das Populationswachstum ist nicht so krass, wie Sie es gerade dargestellt haben. Der NABU hat die Population auf 105 000 Brutpaare beziffert. Wir verzeichnen seit 1995 ein Populationswachstum von 260 Prozent; das ist schon ein sehr langer Zeitraum. Diese Daten liegen aber nur auf Länderebene vor. Die Länder können auch Ausnahmegenehmigungen erteilen. Sie können gemäß § 45 Absatz 7 BNatSchG das Vergrämen und auch das Abschießen von Saatkrähen erlauben, aber nur, wenn ernsthafte Schäden in der Landwirtschaft zu befürchten sind, wenn andere Alternativen nicht gegeben sind und wenn der Erhaltungszustand sich nicht verschlechtert.

Aber warum passiert das nicht? Es passiert nicht, weil es nicht funktioniert. Es ist wenig erfolgreich. Wenn man eine Kolonie auseinandertreibt, dann fliegen die ein bisschen weiter weg und bauen noch mehr Nester. Dadurch entsteht eher mehr Populationswachstum. Es ist auch bei anderen Tierarten öfter mal so, dass man mit Regulation eher das Gegenteil erreicht. Jagd, wie in Ihrem Antrag gefordert – also piff, paff! –, hilft auch nicht. Sie dürfen in den Städten nicht schießen, und es bringt auch nichts, weil dadurch nur eine Verdrängung erfolgt und dann andere Regionen betroffen sind.

Entschädigungszahlungen nach Bundesnaturschutzgesetz sind möglich. Nach § 68 Bundesnaturschutzgesetz sind Billigkeitsleistungen möglich. Dazu brauchen wir Daten. Deshalb eine Bitte an die Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg und in Bayern, wenn es in Süddeutschland Probleme gibt: Wir brauchen Daten, wir brauchen belastbare Grundlagen. Wir müssen wissen, dass die Population steigt, wir müssen den guten Erhaltungszustand feststellen, und dann haben wir als Bund vielleicht die Chance, irgendetwas damit anzufangen.

(Beifall bei der SPD)

Die vorliegenden Anträge sind so erst mal nicht zu gebrauchen.

(Beifall der Abg. Carina Konrad [FDP])

Ich schlage vor: Reden Sie von der CDU/CSU mal mit Ihren Agrarministern. Stellen Sie die Daten zur Verfügung. Dann müssen die Länder tätig werden, und danach können wir weitersehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Jetzt erhält das Wort Dr. Zoe Mayer für Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7608866
Wahlperiode 20
Sitzung 159
Tagesordnungspunkt Bestandsregulierung des Kormorans und der Saatkrähe
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