Volker Wissing - Binnenmarkt für digitale Dienste
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast jede zweite Person in Deutschland wurde schon einmal online beleidigt. Einem Viertel wurde mit körperlicher Gewalt gedroht. Mehr als 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind der Ansicht, dass Desinformation eine Gefahr für die Demokratie und den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutet. Diese aktuellen Studienergebnisse zeigen: Es ist allerhöchste Zeit, etwas gegen zunehmende Desinformation, Hassrede, gegen illegale Inhalte und Manipulation im Netz zu tun, gerade im Hinblick auf die Wahlen, die bald bei uns und in Europa anstehen. Wir dürfen und wir werden das Netz nicht den Demokratie- und Menschenfeinden überlassen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
In Europa haben wir uns mit dem Digital Services Act bereits einen klaren und umfassenden Rechtsrahmen gegeben. Das Ziel: Was offline verboten ist, muss auch online verboten sein. Wir wollen, dass jede Bürgerin, jeder Bürger sich online sicher und frei bewegen kann. Der Digital Services Act nimmt unter anderem die Anbieter von digitalen Plattformen in die Pflicht, Vorkehrungen gegen rechtswidrige Inhalte zu treffen. Seit Inkrafttreten Mitte Februar wird er von der Europäischen Kommission bereits gegen große Plattformen durchgesetzt, etwa gegen X oder Tiktok.
Bei dem Gesetzentwurf, den wir heute abschließend beraten, geht es um Regeln für kleinere digitale Dienste. In Deutschland sind das mehr als 5 000 Anbieter. Die Aufsicht erfolgt hier durch den jeweiligen Mitgliedstaat. Die Grundlagen dafür legt nun das Digitale-Dienste-Gesetz. Es modernisiert unseren nationalen Rechtsrahmen für digitale Dienste und passt ihn an die Vorgaben des DSA an.
In der Bundesnetzagentur entsteht dafür eine unabhängige Koordinierungsstelle für digitale Dienste. Daneben werden in der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz und in den Ländern Durchsetzungsbehörden für den Bereich Jugendschutz benannt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird für den Bereich Datenschutz zuständig sein.
Ich will an dieser Stelle allen beteiligten Ausschüssen und auch dem Bundesrat für die wertvollen Stellungnahmen und Hinweise in den vergangenen Wochen herzlich danken.
Der vorliegende Entwurf sorgt unter anderem für mehr Transparenz und für Unabhängigkeit der Koordinierungsstelle. Jetzt kommt es darauf an, dass die Arbeit schnell aufgenommen werden kann. Denn klar ist: Wir wollen neue Plattformen, gerade wenn sie hier bei uns entstehen, weder behindern noch überregulieren, aber wir wollen sicherstellen, dass immer der Mensch im Mittelpunkt steht. Wir wollen Freiheit im Netz mit diesem Gesetz nicht einschränken,
(Beatrix von Storch [AfD]: Ja, klar!)
sondern vielfach erst ermöglichen und sichern. Denn Freiheit funktioniert nur, wenn die Sicherheit gewährleistet ist und wenn wir die Freiheit nicht denjenigen überlassen, die sie für Hass und Hetze ausnutzen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, sorgen wir mit diesem Gesetz. Das Digitale-Dienste-Gesetz sichert Freiheit im Netz.
Ich danke Ihnen sehr.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Dr. Reinhard Brandl.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Source | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Cite as | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Retrieved from | http://dbtg.tv/fvid/7608894 |
Electoral Period | 20 |
Session | 160 |
Agenda Item | Binnenmarkt für digitale Dienste |