Detlef MüllerSPD - Binnenmarkt für digitale Dienste
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zurück zum Thema.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut!)
Digital Services Act, Digitale-Dienste-Gesetz, das sind doch recht sperrige Namen für etwas, was über die Bank weg alle Menschen betrifft; denn der Digital Services Act, der DSA, wird von einigen als nichts Geringeres als das Grundgesetz des Internets beschrieben, und das heute zu beschließende Digitale-Dienste-Gesetz ist nun dessen nationale Umsetzung.
Zurück zum Anfang. Wir befinden uns in einer Zeit, in der die allermeisten von uns tagtäglich auf Onlineplattformen unterwegs sind. Wir schauen uns Storys auf Instagram an, posten auf Tiktok, suchen etwas bei Google, diskutieren auf X. Wir kaufen – aus Sicht des Einzelhandels leider – bei Amazon oder Zalando ein. Zur Tatsache gehört aber auch, dass uns online immer wieder Gewaltaufrufe, gefälschte Produkte und andere illegale Aktivitäten begegnen. Mit der neuen europäischen Verordnung und deren nationalen Umsetzung verbessert sich der Mechanismus für die Entfernung illegaler Inhalte, und die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer im Internet werden geschützt. Aber auch wenn ein Beitrag von ihnen selbst gelöscht oder ein Konto gesperrt wird, müssen Plattformbetreiber – also Facebook, Tiktok, X und Co – eine Begründung liefern, und die Nutzer können diese Entscheidung anfechten. Hier wird also auch die Meinungsfreiheit sehr hochgehalten und weiter gestärkt.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Außerdem, meine Damen und Herren, unterliegen diese Plattformen einem Aufsichtsmechanismus. Für sehr große Onlineplattformen und Suchmaschinen gelten beispielsweise besondere Sorgfaltsanforderungen. Die genannten Plattformen müssen sich zu Kontrollzwecken beispielsweise einmal jährlich von einem unabhängigen Prüfer kontrollieren lassen und gegebenenfalls natürlich auch entsprechende Maßnahmen einleiten. Das betrifft neben Hassrede beispielsweise auch gefälschte Produkte, die zum Kauf angeboten werden. Das heißt ganz konkret, dass auch Plattformen wie Amazon, Zalando oder Temu betroffen sind. Hier zeigt sich die ganze Bandbreite dieser Verordnung der Europäischen Union. Deshalb – ich wiederhole es gern – ist zu Recht vom Grundgesetz des Internets die Rede.
Kernstück des Gesetzes ist der nationale Koordinator, der die in Deutschland niedergelassenen Onlineplattformen überwacht und als Verbindungsstelle zur Europäischen Kommission und eben auch zu den Koordinatoren der anderen Mitgliedstaaten fungiert. Diese Rolle übernimmt in Deutschland die Bundesnetzagentur. Wenn also jemand beispielsweise einen fragwürdigen Tweet meldet
(Beatrix von Storch [AfD]: Fragwürdiger Tweet, genau!)
und anschließend mit der Moderationsentscheidung nicht zufrieden ist, Frau Storch, kann er oder sie sich an die Bundesnetzagentur wenden.
Das Digitale-Dienste-Gesetz regelt außerdem Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen den DSA. Plattformbetreiber können – und das ist eine ziemliche Summe – beispielsweise mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatzes sanktioniert werden.
Ein Beirat, der aus fachkundigen Vertreterinnen und Vertretern von Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaftsverbänden besteht, wird zukünftig die Koordinierungsstelle tatkräftig unterstützen.
An dieser Stelle einmal ein Dank an alle Berichterstatter und Sprecher in den Koalitionsarbeitsgruppen und Koalitionsfraktionen für diese durchaus intensive, aber eben auch erfolgreiche Arbeit an diesem Gesetz. Das zeigt: Es funktioniert.
Meine Damen und Herren, wie Sie sehen, bietet dieses ganze Paket – bestehend aus den Vorgaben der europäischen Verordnung und eben dem Digitale-Dienste-Gesetz – eine Möglichkeit, die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer im Netz zu schützen sowie die Meinungsfreiheit hochzuhalten. Es ist höchste Zeit!
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Als Nächste hat das Wort für die AfD-Fraktion Beatrix von Storch.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7608898 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 160 |
Tagesordnungspunkt | Binnenmarkt für digitale Dienste |