Maximilian Funke-KaiserFDP - Binnenmarkt für digitale Dienste
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Entwickelt als eine offene Plattform für den Informationsaustausch, galt das Internet einst als urdemokratisch. Es ermöglichte den Informationsaustausch und war Motor für politische Bewegungen. Heutzutage hat sich der öffentliche Diskurs auf die Plattformen von sozialen Medien verlagert. Leider sehen wir jedoch gerade hier eine besorgniserregende Entwicklung; denn Desinformation und Hass bedrohen zunehmend diesen demokratischen Diskurs. Aus Angst vor Hass und Drohungen bekennen sich mittlerweile mehr als die Hälfte der Internetnutzer eben mehr nicht zu ihrer politischen Meinung. Nutzer ziehen sich also aus der öffentlichen Diskussion zurück. Das ist brandgefährlich; denn schläft die Debatte ein, so droht auch unsere Demokratie einzuschlafen. Desinformation, Hass und Hetze sind eine Bedrohung für unsere Demokratie und für unsere staatliche Ordnung,
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
und genau deshalb schaffen wir mit dem Digitale-Dienste-Gesetz die gesetzliche Grundlage, Recht im Internet durchzusetzen und unsere Demokratie zu schützen.
Herr Funke-Kaiser, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung von Frau von Storch?
Nein.
(Beifall der Abg. Tabea Rößner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Der europäische Digital Services Act und das deutsche Umsetzungsgesetz klären das Verhältnis zwischen den Onlineplattformen und unserer Demokratie nun neu. Europaweit werden Onlineplattformen dazu verpflichtet, Hinweise, die strafrechtlich relevant sind, unverzüglich zu prüfen und, sofern sie strafrechtlich relevant sind, entsprechend zu sperren. Jetzt ist also Schluss mit Judenhass auf Tiktok und Russlandpropaganda auf X. Es wundert nicht, dass die AfD damit ein Problem hat.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Rainer Kraft [AfD]: Dann sollten Sie mal auf den Straßen anfangen!)
Zudem können sich Nutzer zukünftig zentral und niedrigschwellig bei der Bundesnetzagentur beschweren, wenn Plattformen ihren Pflichten nicht nachkommen. Auch das ist ein entscheidender Schritt, den wir im Gesetzgebungsverfahren angestoßen haben.
Gleichzeitig gilt ausnahmslos das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
(Beatrix von Storch [AfD]: Klar!)
Gerade meine Fraktion versteht hier kein Pardon. Gegen Inhalte darf erst vorgegangen werden, wenn sie Strafrechtsgrenzen überschreiten. In einer lebendigen Demokratie müssen wir Meinungen aushalten können, die uns nicht gefallen, solange sie sich im Rahmen des Gesetzes bewegen. Das DDG und der DSA beschneiden die Meinungsfreiheit nicht, sondern sie schützen unsere Meinungsfreiheit, und deswegen sind sie so unfassbar wichtig. Eins muss uns klar sein: Der DSA und das deutsche Umsetzungsgesetz werden nicht jede hassgetränkte Meinungsäußerung aus dem Internet entfernen; das ist auch gar nicht das Ziel. Was das Gesetz jedoch tatsächlich bewirken wird, ist eine spürbare Reduzierung rechtswidriger Inhalte; denn das Internet ist eben kein rechtsfreier Raum.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Das Wort zu einer Kurzintervention hat die Kollegin Frau von Storch.
(Dr. Jens Zimmermann [SPD]: Zu wenig Redezeit gehabt!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7608909 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 160 |
Tagesordnungspunkt | Binnenmarkt für digitale Dienste |