21.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 160 / Tagesordnungspunkt 10-12, ZP 11-14

Katrin Göring-Eckardt - Wahlen zu Gremien

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Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 10, 11, 12 a und 12 b sowie die Zusatzpunkte 11 bis 14. Wir beginnen mit den Tagesordnungspunkten 12 a und b sowie den Zusatzpunkten 11 bis 14.

Die Wahl der Mitglieder eines Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes werden wir mittels Handzeichen durchführen. Ich bitte daher alle Abgeordneten, sitzen zu bleiben.

Tagesordnungspunkt 12 a:

Einsetzung eines Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes

Wer stimmt für diesen Antrag? – Das sind die Koalitionsfraktionen, die CDU/CSU, Die Linke und die AfD. Das scheint mir einstimmig zu sein. Ist jemand dagegen? – Das ist nicht der Fall. Enthält sich jemand? – Das ist auch nicht der Fall. Der Antrag ist angenommen. Damit ist das Gremium gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes eingesetzt und die Mitgliederzahl auf elf festgelegt.

Tagesordnungspunkt 12 b:

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes

Wir kommen jetzt zur Wahl der Mitglieder des soeben eingesetzten Gremiums. Hierzu liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 20/10738 vor. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist einstimmig. Damit ist der Wahlvorschlag angenommen.

Zusatzpunkt 11:

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes

Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Das ist anscheinend wiederum einstimmig. Will jemand dagegenstimmen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann ist er einstimmig so angenommen.

Zusatzpunkt 12:

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes

Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Stimmt jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Dann ist auch dieser Wahlvorschlag einstimmig angenommen.

Zusatzpunkt 13:

Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes

Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Auch dieser Wahlvorschlag ist einstimmig angenommen.

Zusatzpunkt 14:

Wahl eines Mitglieds des Gremiums gemäß § 28a des Geldwäschegesetzes

Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind alle übrigen.

Wer enthält sich? – Ich sehe niemanden. Damit ist der Wahlvorschlag abgelehnt.

Tagesordnungspunkte 10 und 11:

Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes

Wir kommen nun zur geheimen Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin im ersten Wahlgang mit einer Stimmkarte in der Farbe Blau sowie zur offenen Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit der Stimmkarte in der Farbe Mintgrün. Hierfür benötigen Sie Ihren orangefarbenen Wahlausweis aus Ihrem Stimmkartenfach.

In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie die beiden Stimmkarten. Da die Wahl des Stellvertreters der Präsidentin geheim durchzuführen ist, erhalten Sie für diese Wahl zusätzlich einen blauen Wahlumschlag. Die Stimmkarte in der Farbe Blau ist in den blauen Wahlumschlag zu legen. Dies muss in der Wahlkabine erfolgen. Sie können bei diesen Wahlen auf beide Stimmkarten zu den aufgeführten Kandidatenvorschlägen Ihr Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ machen. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen auf den Drucksachen 20/10463 und 20/10464 vor.

Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte zuerst den Schriftführerinnen und Schriftführern an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Nur durch die Abgabe des Wahlausweises kann der Nachweis der Teilnahme an der Wahl erbracht werden. Erst danach werfen Sie den blauen Wahlumschlag sowie die mintgrüne Stimmkarte in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen. Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 368 Stimmen erhält.

Das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarte bei der geheimen Wahl stellt einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dar und verletzt die Ordnung und Würde des Hauses. Ich behalte mir vor, auch bei nachträglicher Erkenntnis von entsprechenden Verstößen Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.

Sie haben 60 Minuten Zeit, Ihre Stimme abzugeben.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609063
Wahlperiode 20
Sitzung 160
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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