Gereon BollmannAfD - Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Mit dem heute vorliegenden Antrag erinnert die Union die Bundesregierung daran, endlich ihre Hausaufgaben zu dem Verbot der Kinderehen zu machen. Bisher hieß es aus der Bundesregierung dazu immer: Der Diskussionsprozess ist noch nicht abgeschlossen. – Das hörten wir gerade von der Kollegin Dilcher. Man ist jetzt endlich sozusagen zu Potte gekommen. Gestern habe man sich geeinigt, immerhin einen Tag vor der heutigen Debatte. Hört, hört!
Die Bundesregierung stand doch hier nicht vor einer Herkulesaufgabe. Man muss sich doch nur einmal das völlig unmissverständliche Urteil anschauen, um das es geht. Dort heißt es mit schlanken Worten:
„Der Gesetzgeber ist … befugt, die inländische Wirksamkeit im Ausland geschlossener Ehen von einem Mindestalter der Beteiligten abhängig zu machen.“
Der Gesetzgeber ist befugt, „bei Unterschreiten dieses Alters … ohne Einzelfallprüfung … die Nichtigkeit der Ehe anzuordnen“. Aber dann muss er die finanziellen Folgen der nichtigen oder aufgehobenen Ehe regeln. Weiter muss den minderjährigen Mädchen ermöglicht werden, nach Erreichen der Volljährigkeit ihre Ehe im Inland wirksam fortzusetzen.
Auch bei durchschnittlicher Kompetenz sollte man diese drei Punkte doch eigentlich regeln können, was nun angeblich erfolgt ist. Wir werden das verfolgen.
Wo liegt also das Problem? Die Kapazität der Bundesregierung reicht doch beispielsweise dafür aus, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Wir hörten doch jüngst, dass nun sogar Verfolgungsmaßnahmen für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze eingeführt werden sollen, wodurch der demokratische Rechtsstaat der Erosion preisgegeben wird. Dort hat man also die Zeit, sich so etwas schönzureden.
Nein, der Grund scheint eher darin zu liegen, dass Herr Justizminister Buschmann es nicht bei einer verbindlichen Altersgrenze belassen, sondern in jedem Einzelfall prüfen will, ob denn die Eheschließung mit einem Kind nach den jeweiligen Umständen anzuerkennen oder aufzuheben ist.
(Lamya Kaddor [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Geht aus dem Urteil hervor!)
Die Sozialdemokraten wollen das nicht. Sie fordern ein starkes politisches Signal der Ächtung und halten an der Nichtigkeit der Kinderehen fest.
Nach der Aufhebungslösung des Justizministers werden die Verfahren ohnehin so lange dauern, bis alle Beteiligten volljährig sind; denn immerhin müssten die Gerichte die Hintergründe im Ausland aufklären. Diese Lösung ist also ein Schlag ins Gesicht aller betroffenen Mädchen und an Frauenfeindlichkeit nicht zu überbieten.
(Beifall bei der AfD)
Weltweit werden täglich – danke an Dr. Krings, er hat die Zahlen hier auch erwähnt – mehr als 30 000 Mädchen verheiratet. Mehr als 650 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt werden vor ihrem 18. Lebensjahr verheiratet. Wir wissen, dass diese Mädchen ihre Kindheit verlieren, dass sie die Ausbildung abbrechen müssen, dass sie unter der Trennung von Eltern und Geschwistern leiden, dass sie häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und in wirtschaftliche Abhängigkeit getrieben werden und dass sie mit hohen gesundheitlichen Risiken schwanger werden. Und wir wissen, dass sie fast immer gegen ihren Willen verheiratet werden.
Die Aufhebungslösung von Minister Buschmann wäre ein fatales Signal gegen die selbstbestimmte Entwicklung dieser Mädchen. Wie sollen sich diese Mädchen mit einer solch furchtbaren Hypothek später in unsere Gemeinschaft integrieren? Wie fatal wäre es, wenn die Neuregelung am nächsten Ampelstreit scheitern würde? Nein, diese Ehen sind nichtig, und sie müssen nichtig bleiben.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609179 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 160 |
Tagesordnungspunkt | Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen |