21.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 160 / Tagesordnungspunkt 20

Peter BoehringerAfD - Reform der Schuldenbremse

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Frau Präsidentin! Zum x-ten Mal will die Linke die Schuldenbremse abschaffen, diesmal getarnt als „Reform“. Gemeint ist aber klar die kalte Abschaffung; Herr Görke war eben wenigstens ehrlich. Schon seit 2020 haben wir eine große Koalition aller Altparteien fürs uferlose Schuldenmachen. Zudem wissen wir, dass der Regierung das Steuergeld auch 2025 nicht ausreichen wird. Auch die Rednerin der SPD hat bestätigt, dass eine große links-grüne Schuldenkoalition mit dieser „Reform“ bzw. mit der Abschaffungsidee durchaus sympathisiert.

Was schlägt Die Linke nun konkret vor? Eine „Übergangsphase“ soll künftig aus genau einem Jahr der möglichen Überverschuldung mehrere machen, was diametral dem widerspricht, was das Bundesverfassungsgericht erst im vorigen November zugelassen hat: einer Aussetzung der Schuldenbremse sehr klar nur für das Jahr einer Katastrophe selbst. Jede Überjährigkeit wurde vom Bundesverfassungsgericht explizit verboten. Das interessiert linke Antragsschreiber aber nicht.

In der zweiten Forderung des Antrags soll dann die einzig harte Vorgabe des Artikels 115, nämlich die strukturelle Defizitgrenze von 0,35 Prozent des BIP, kassiert werden. Das aber wäre keine „Reform“ der Schuldenbremse, sondern eine materielle Änderung des Wortlauts des Grundgesetzes, was nicht per einfachem Antrag, sondern nur per Änderungsgesetz zur Verfassung mit Zweidrittelmehrheit ginge. Der Antrag ist also auch handwerklich schlecht.

(Beifall bei der AfD)

Mit der dritten Forderung soll das ohnehin bereits hochmathematisierte Findungsverfahren für die Konjunkturkomponente der Schuldenbremse noch weiter verkompliziert werden. Wer sich nur einmal ansatzweise die Formelwelt anschaut und die willkürlichen Schätzspielräume, die bei dieser Berechnung genutzt werden, der weiß, dass eine chronisch und selbstverschuldet geldknappe Regierung darüber die zulässige Verschuldungsgrenze stark ausweiten kann – heute schon. Das Ziel der Linken, noch „größere fiskalische Spielräume“ zu bekommen, wie es im Antrag steht, ist also absurd, da diese Spielräume bereits heute riesig sind.

Schon die Begriffe im Artikel 115 Grundgesetz sind sehr schwammig. Es sind darin willkürliche Erwartungen ohne klare Herleitungskriterien genannt, parameterfrei durch unklare Gremien, bestimmte konjunkturelle Normallagen, Produktionslücken, Potenzialschätzungen und Konjunkturbereinigungsverfahren, alles ohne verbindliche Definitionen. Und festgelegt wird die Zahl am Ende über technokratische Verfahren und Rechtsverordnungen.

Liebe Linke, Sie sollten die hier schon bestehende Planwirtschaft einfach nur lieben, anstatt sie reformieren zu wollen. Genau das ist nämlich bereits Ihre vulgärkeynesianisch modelltheoretische Welt. Genießen Sie sie einfach, solange Sie hier noch sitzen und Politik und gar Volkswirtschaft spielen dürfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Da hat man nichts verpasst!)

Das Wort erhält für die FDP-Fraktion Dr. Thorsten Lieb.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609202
Wahlperiode 20
Sitzung 160
Tagesordnungspunkt Reform der Schuldenbremse
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