21.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 160 / Tagesordnungspunkt 23

Johannes FechnerSPD - Rechtsstellung der Gruppen Die Linke und BSW

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zu den Kernelementen einer funktionierenden Demokratie gehört es, dass die Opposition effektive Mittel hat, um die regierungstragenden Fraktionen zu kontrollieren, um ihre Ideen darzustellen.

Genau deshalb ist es wichtig, dass auch die Gruppen, die es ja seit kurzer Zeit bei uns im Bundestag gibt, Möglichkeiten haben, sich in unsere parlamentarischen Abläufe einzubringen und ihre Ideen darzustellen. Das sage ich ausdrücklich als Vertreter der größten regierungstragenden Fraktion: Es ist wichtig für unsere Demokratie, dass die Opposition effektive Möglichkeiten hat, sich hier einzubringen, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Der Bundestag hat deshalb am 2. Februar 2024 klare Regelungen getroffen, um sicherzustellen, dass die neuen Gruppen verschiedene Rechte haben. Über den Umfang dieser Rechte haben wir auch vorher mit den Gruppenvertretern gesprochen. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich festhalten, dass wir mit diesen Regelungen deutlich über das hinausgehen, was verfassungsrechtlich geboten wäre. Die Gruppen haben deutlich mehr Möglichkeiten, als sie nach der Verfassung eigentlich hätten – da hätten wir deutlich kürzen können.

Aber – auch das will ich hier klar festhalten – es war uns wichtig, auch den Gruppen eine effektive Oppositionsarbeit zu ermöglichen. Deswegen haben wir diese weitreichenden Regelungen beschlossen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Insbesondere haben wir beschlossen, dass die Gruppen pro Monat bis zu zehn Kleine oder Große Anfragen stellen können. Anfragen sind ein wichtiges Mittel für die Opposition, um ein Thema zu setzen, um nachzubohren, um nachzuhaken. Deswegen wollen wir den Gruppen die Nutzung dieses Instruments ermöglichen.

Wir haben das beschränkt auf die Zahl zehn. Denn eines ist auch klar: dass eine Gruppe nicht mehr Möglichkeiten haben kann als eine Fraktion. Wenn wir zwischen Gruppen und Fraktionen keinen Unterschied mehr machen würden, dann würde das zu einer Zersplitterung des Bundestages führen, und das wäre mit dem Wahlergebnis, dem Zweitstimmenergebnis nicht mehr vereinbar. Deswegen haben wir diese Abstufung hier vorgenommen.

Um das auch ganz deutlich zu sagen: Wir haben keinen Zweifel daran, dass diese Regelung im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Wir sind uns sicher, dass wir diesen Rechtsstreit gewinnen werden.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der Linken)

Aber Die Linke hat einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt, um zu erreichen, die Beschränkung auf zehn Anfragen vorläufig vom Tisch zu bekommen. Deswegen will ich hier ganz klar sagen: Wir können nicht mit Sicherheit ausschließen, dass dieser Antrag Erfolg haben könnte. Das Bundesverfassungsgericht wird nämlich nicht nur prüfen, ob unsere Regelung, die Beschränkung auf zehn Anfragen, in der Sache berechtigt ist, sondern es wird in einer Rechtsfolgenabwägung auch darüber beraten und dann entscheiden, ob es erhebliche Nachteile für die Gruppen haben kann, wenn ihnen diese Rechte bis zur Entscheidung in der Hauptsache entzogen werden. Wir sagen mit viel Entspannung: Bis das Bundesverfassungsgericht in der Hauptsache entschieden haben wird,

(Zurufe von der Linken)

setzen wir die Beschränkung auf zehn Anfragen vorläufig außer Kraft, wenden sie nicht an. Wir haben keine Angst vor den Linken, vor dem BSW, das heute wieder einmal mit keinem einzigen Vertreter anwesend ist,

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr bezeichnend!)

schon gar nicht. Da brauchen wir uns keine Sorgen zu machen, das halten wir locker aus.

Wir müssen nicht jeden Rechtsstreit vors Bundesverfassungsgericht tragen. Ich finde, wir sollten hier die Größe haben, dieses Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entbehrlich zu machen. Dem dient der heutige Beschluss.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Es gibt übrigens einen Unterschied zu dem Vorgehen und dem Antrag der AfD auf einstweiligen Rechtsschutz, was die Ausschussvorsitze angeht. Da war klar, dass der Antrag der AfD auf einstweiligen Rechtsschutz keinen Erfolg haben wird. Er ist sang- und klanglos gescheitert,

(Stephan Brandner [AfD]: Sie sind gescheitert, Herr Fechner!)

und ich darf mir nach dem Verlauf der gestrigen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht die Prognose erlauben: Wir werden auch hier in der Hauptsache gewinnen,

(Stephan Brandner [AfD]: Was Sie alles wissen!)

weil wir einfach nicht zulassen können, dass unqualifiziertes Personal einen Ausschussvorsitz, diese wichtige parlamentarische Funktion, bekommen kann.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Lachen bei der AfD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend sage ich: Wir sind sehr guter Dinge und sehr gelassen, im Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zu obsiegen. Wir können, weil wir keine Angst haben vor irgendwelchen Anfragen der Linken oder des BSW, auf diese Regelung vorläufig verzichten. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Das Wort erhält Thorsten Frei für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609229
Wahlperiode 20
Sitzung 160
Tagesordnungspunkt Rechtsstellung der Gruppen Die Linke und BSW
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