22.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 161 / Zusatzpunkt 9

Maximilian MörseburgCDU/CSU - Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Rechtsklarheit bei der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern ist unerlässlich, damit sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertretungen ihre Aufgaben verlässlich und ohne unnötige Rechtsstreitigkeiten erfüllen können. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Unklarheiten und Interpretationsspielräume die Wirksamkeit der Betriebsverfassung untergraben und zu Konflikten führen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen Unternehmen mit steigenden Kosten, dem Fachkräftemangel und ausbleibenden Entlastungen durch die Bundesregierung zu kämpfen haben, ist ein funktionierendes und ungestörtes Miteinander von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen überlebenswichtig.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Betriebsverfassung ist ein zentrales Element unserer sozialen Marktwirtschaft und trägt wesentlich dazu bei, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesichert werden und dass ein faires und ausgewogenes Arbeitsumfeld geschaffen wird. Deshalb ist es wichtig, die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls den aktuellen Erfordernissen anzupassen. In diesem Fall hat uns der Bundesgerichtshof den Auftrag erteilt, Rechtsklarheit bei der Vergütung der Betriebsratsmitglieder zu schaffen. Dies ist in diesem Fall auch dringend erforderlich, wie die Situation bei den Unternehmen und den Arbeitnehmern zeigt. Viele Unternehmen haben als Reaktion auf das BGH-Urteil von 2023 die Vergütung ihrer Betriebsräte überprüfen lassen und angepasst, was zu heftigen Reaktionen und Klagen der Betroffenen geführt hat – eine Situation, die wir so nicht halten können. Es besteht an dieser Stelle einfach Rechtsunsicherheit, die beseitigt werden muss.

Der vorliegende Gesetzentwurf hat hier die richtige Stoßrichtung. Aber wir müssen natürlich sorgfältig prüfen, ob er tatsächlich die notwendige und vor allem die ausreichende Klarheit schafft, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und die Unabhängigkeit der Betriebsratsmitglieder zu sichern. Der Vorschlag trägt vor allem den Empfehlungen der Fachkommission Rechnung, die das BMAS eingesetzt hat, und das ist auch definitiv zu begrüßen. Dennoch müssen wir den vorliegenden Gesetzentwurf im Sinne eines ordentlichen parlamentarischen Verfahrens auch kritisch hier im Hause prüfen und gegebenenfalls noch notwendige Änderungen einfordern, zum Beispiel um die Integrität des Ehrenamtsprinzips zu wahren und um die Rechte der Betriebsratsmitglieder zu schützen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Fraktion wird dies in den bevorstehenden Beratungen definitiv tun. Wir werden es ansprechen, und wir werden es mit Ihnen, den regierungstragenden Fraktionen, diskutieren. Das Betriebsratsamt ist als Ehrenamt zu verstehen, und die Unabhängigkeit des Betriebsrats muss gewahrt bleiben. Eine Änderung der Vergütungsregeln darf nicht dazu führen, dass Betriebsratsmitglieder in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Dies würde nicht nur dem Grundprinzip der Ehrenamtlichkeit widersprechen, sondern auch die Funktionsfähigkeit der für die Unternehmen so wichtigen Betriebsverfassung insgesamt einer Gefahr aussetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Nächster hat das Wort für die SPD-Fraktion Michael Gerdes.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609258
Wahlperiode 20
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
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