22.03.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 161 / Zusatzpunkt 10

Max StraubingerCDU/CSU - Rentenversicherungspflicht v. Bundestagsabgeordneten

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns ja heute mit dem Antrag der Kollegen von der AfD-Fraktion, die Abgeordneten sollten in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit würde das Ansehen der Parlamentarier und dieses Parlaments verbessert.

Frau Kollegin Schielke-Ziesing, wenn ich mich an gestern erinnere, wo der Kollege Brandner hier in einer Geschäftsordnungsdebatte über den Parlamentsablauf des nächsten Jahres gesprochen hat, wo er dargelegt hat, dass wir Abgeordnete Faulenzer sind, dass wir Taugenichtse sind und darüber hinaus raffgierig sind ob der überdimensionierten Versorgung, dann muss ich sagen: Sie hätten wohl gut daran getan, ein besseres Bild von den Abgeordneten zu zeichnen, als es Ihr Kollege Brandner gestern hier an diesem Pult getan hat.

(Beifall bei der CDU/CSU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP – Zuruf der Abg. Beatrix von Storch [AfD])

Das trägt zur Politikverdrossenheit bei. Wir arbeiten hervorragend, und das unterstelle ich allen Abgeordneten unterschiedlichster Couleur.

Dass Deutschland so ein großartiges Land geworden ist, werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere an euch rechts außen gerichtet, dass so viele Menschen nach Deutschland wollen, dass wir 80 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg ein Land geworden sind, wo alle Menschen ihre Lebenserfüllung finden – außer vielleicht Sie selbst –,

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

dazu muss ich sagen: Darauf dürfen wir stolz sein. Dann sind wir es auch wert, weil wir so gearbeitet zu haben.

Ich möchte in Erinnerung rufen, was im Grundgesetz niedergelegt ist. Ich möchte – Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung – Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz zitieren:

„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“

Das wollen die Abgeordnetenkollegen der AfD ändern. Man hat Töne gehört, dass bei der Wahl Putins angeblich alles großartig und rechtmäßig war.

(Lachen der Abg. Dr. Irene Mihalic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Beifall der Abg. Dr. Manuela Rottmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Weiter heißt es dort:

„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“

In Artikel 48 Absatz 3 Grundgesetz heißt es:

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“

Das garantiert die jetzige Gesetzeslage, und dazu stehen wir auch.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Sie fordern in Ihrem Antrag, werte Kollegen, dass „im Ganzen eine angemessene Versorgung gewährleistet“ werden soll. Das ist bereits der Fall. Sie fordern auch: „Die Unabhängigkeit der Abgeordneten soll sichergestellt“ sein. Das ist ebenfalls der Fall.

Herr Kollege Straubinger, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung der Abgeordneten Schielke-Ziesing?

Nein. Ich will zum Flieger, weil ich heute noch einen Termin mit der Freiwilligen Feuerwehr habe. Sie sind es mehr wert, von mir bedient zu werden.

(Beifall bei der CDU/CSU, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Sie fordern, dass das System „zukünftig leistungsfähig“ sein soll. Das ist bereits der Fall. Sie fordern, dass das System „transparent“ sein muss. Ja, mehr Transparenz geht nicht. 2,5 Prozent der Diät als Altersversorgung: Transparenter und leichter auszurechnen geht nicht mehr, werte Kolleginnen und Kollegen. Es ist transparent, und „praktikabel“ – eine weitere Forderung von Ihnen – ist es auch organisiert.

Ich kann nur feststellen: Wir haben eine gute Versorgung, vor allen Dingen eine brauchbare, die man auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern vertreten kann. Wir als Abgeordnete sollten unser Licht nicht unter den Scheffel stellen; das möchte ich ausdrücklich sagen. Unsere Arbeit ist es wert. Das zeigt sehr deutlich: Wir sind es wert.

Für Oberbürgermeister und Landräte gelten ganz andere Bedingungen. Sie haben meistens noch eine bessere Versorgungssituation.

(Patrick Schnieder [CDU/CSU]: So ist das! Genau!)

Wenn sie nach zwei Amtsperioden nicht mehr gewählt werden, erhalten sie, unabhängig von ihrem Alter, sofort eine Versorgung, während bei den Abgeordneten die Versorgung erst mit dem Regelrenteneintrittsalter zum Tragen kommt.

Und noch eines, Herr Kollege Dieren: Es ist unverschämt, wenn Sie es so darstellen, als würden Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

(Jan Dieren [SPD]: In die Krankenversicherung!)

Das mag Ihre private Angelegenheit sein. Sie verzichten damit aber nicht auf die Annehmlichkeit der Abgeordnetenversorgung; damit kein falsches Bild bei den Bürgerinnen und Bürgern entsteht. Zu behaupten: „Ich zahle in die gesetzliche Rentenversicherung ein, und damit entkopple ich mich sozusagen von der Versorgung der Abgeordneten“,

(Dr. Johannes Fechner [SPD]: Krankenversicherung!)

ist infam gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern. Eine solche Darstellung ist nicht gerechtfertigt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Zu einer Kurzintervention erteile ich der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing das Wort.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609323
Wahlperiode 20
Sitzung 161
Tagesordnungspunkt Rentenversicherungspflicht v. Bundestagsabgeordneten
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta