10.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 162 / Tagesordnungspunkt 3

Susanne HierlCDU/CSU - Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Breymaier, ich muss vorab jetzt schon mal sagen: Kinderrechte ins Grundgesetz, das ist ja schön und gut. Aber wenn man darüber nachdenkt, was Kinderrechte sind, und zu dem Schluss kommt, dass man sie erst ab der Geburt braucht, dann ist da irgendwas falsch gewickelt.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf der Abg. Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir haben jetzt schon von verschiedenen Vorrednerinnen gehört – auch im Gesetzentwurf ist es so ausgeführt –, dass vor Beratungsstellen und vor Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, Protestaktionen stattfinden, dass Personen ihre Ablehnung gegenüber den Schwangerschaftsabbrüchen zum Ausdruck bringen und dabei direkt auf die Schwangeren einwirken. Es ist mehrfach zum Ausdruck gekommen – ich glaube, wir sind uns alle einig –, dass Übergriffe auf Frauen und auch ein Versperren des Weges nicht hinnehmbar sind. Das gilt genauso für die Mitarbeiter der Beratungsstellen und der Praxen. Genaue Zahlen kann die Frau Ministerin nicht liefern, und in der Praxis gibt es bei diesen Protestaktionen völlig unterschiedliche Situationen.

Ich war bei meiner Beratungsstelle im Wahlkreis. Ich habe auch mit einem Arzt gesprochen, der an einem ganz anderen Ort ansässig ist. Bei mir zu Hause gibt es keine Demonstrationen; da gibt es Anrufe und Mails. An dem anderen Ort, bei dem Arzt, gibt es Demonstrationen. Die sind aber gut geregelt. Damit können alle leben.

(Zuruf von der SPD: Aha!)

Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass Belästigungen, die sich aus dem Versammlungszweck heraus ergeben, hinzunehmen sind. Es hat aber auch gesagt: Übergriffe Einzelner in den geschützten Rechtskreis Dritter darf es nicht geben.

Noch dazu – das haben wir heute auch gehört – hält unsere Rechtsordnung Instrumente bereit, die vor den Belästigungen schützen. Der Tatbestand der Nötigung ist heute schon angesprochen worden. Wenn Sie der Meinung sind, es ist was zu ändern, dann machen Sie das doch beim Tatbestand der Nötigung und nicht in diesem Gesetz!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ihre Aussage, Frau Ministerin Paus, dass dieser Gesetzentwurf den Ländern klare, praxistaugliche und rechtssichere Instrumente an die Hand gibt, ohne dass er unbillig die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränkt, halte ich für ein Gerücht. Sie werfen mehr Fragen auf und geben weniger Antworten, als Sie eigentlich geben sollten.

Anders als heute in Ihrem Vortrag, Frau Ministerin Paus, haben Sie im Bundesrat bei der Einbringung dieses Gesetzes sofort wieder Bezug auf die Forderung nach straffreiem Schwangerschaftsabbruch genommen. Hier drängt sich der Verdacht auf, dass auch mit dem heutigen Gesetzentwurf die Weichen für das Thema Schwangerschaftsabbruch gestellt werden sollen.

(Zuruf des Abg. Martin Reichardt [AfD])

Sie setzen damit einen seit Jahrzehnten bestehenden Kompromiss aufs Spiel, und das ist unverantwortlich.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Für die Gruppe Die Linke hat jetzt Gökay Akbulut das Wort.

(Beifall bei der Linken)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609497
Wahlperiode 20
Sitzung 162
Tagesordnungspunkt Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes
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