Stephan BrandnerAfD - Digitalisierung der Justiz
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Probleme sind allgemein lange bekannt. Die Justiz in Deutschland gilt als chronisch überlastet. Exemplarisch sei genannt, dass bei den Staatsanwaltschaften etwa 850 000 offene Verfahren gemeldet sind, 28 Prozent mehr als 2021. Aktenstapel, genannt auch „Gürteltiere“, in den Staatsanwaltschaften sind eher der Regelfall. Nach offiziellen Angaben der Experten fehlen in Deutschland etwa 1 500 Strafrichter und Staatsanwälte. Diese Personallücke, verbunden mit erhöhtem Fallaufkommen, hat zur Folge, dass sich die Strafverfahren immer weiter hinziehen. Der Geschäftsführer des Richterbundes hat zutreffend auf eine „ausgelaugte Strafjustiz“ hingewiesen. Nach seinen Worten droht eine „Justiz nach Kassenlage, die Strafgesetze am Ende nur noch selektiv durchsetzen kann, und das wäre Gift“ für den Rechtsstaat. Dieser Auffassung sind wir auch. Allgemein bekannt.
Neben diesem Personalmangel ist natürlich ein weiterer Grund für die Überlastung der Justiz die Zahl der eingehenden Fälle. Wir haben vor einigen Stunden eindrucksvoll die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatistik debattiert, nach der im vergangenen Jahr etwa 6 Millionen Straftaten begangen wurden und ungefähr 2,25 Millionen Strafverdächtige ermittelt worden sind – 41 Prozent davon Ausländer oder sogenannte Zuwanderer. Das heißt, ungefähr 2,5 Millionen Straftaten im vergangenen Jahr wurden durch ungefähr 1 Million Zuwanderer verübt – Zuwanderer, die vor Kurzem noch begrüßt wurden mit „Wir schaffen das“, mit Goldstücken und mit „Wir freuen uns auf Veränderungen“.
Das heißt für uns: Diese überwiegend jungen, männlichen, armen, ungebildeten und muslimisch geprägten Einwanderer sind ein Problem für die Justiz. Und das heißt für uns in der Konsequenz: Ein sehr guter Beitrag zur Entlastung der Justiz wären einfach bessere Grenzkontrollen und konsequente Abschiebung von Straftätern, insbesondere von Mehrfach- und Intensivstraftätern. Und damit stehe ich nicht alleine, sondern auch der Innenminister von Sachsen hat das vor einigen Stunden hier von diesem Rednerpult ausgeführt. Das wäre eine Möglichkeit.
Eine weitere Möglichkeit, die Justiz zu entlasten, wäre, sich mal um die Ordnungswidrigkeitsmaßnahmen aus Coronazeiten zu kümmern, die immer noch zu Tausenden laufen, wo mit Akribie unbescholtene Freiheitskämpfer weiterhin verfolgt werden. Diese Verfahren einzustellen gegen die angeblichen Coronastraftäter oder Coronademonstranten, das wäre ein Beitrag, die Justiz zu entlasten.
(Beifall bei der AfD)
Sie belasten die Justiz jedoch weiterhin durch Verschärfungen im Kampf gegen die Meinungsfreiheit. Meine Vorrednerin hat gerade dazu ausgeführt, dass angeblich digitale Gewalt bekämpft werden soll; dabei wird eigentlich die Meinungsfreiheit im Netz bekämpft. Sie haben auch dieses unsägliche Cannabisgesetz in die Welt gesetzt, das die Justiz über Monate extrem belasten wird, weil Tausende von Akten rausgeholt und neu bearbeitet werden müssen. Also, Sie machen genau das Gegenteil.
Das war alles allgemein bekannt, der Bundesregierung jedoch offenbar nicht, und die hat sich dann gedacht: Huch, wir müssen noch was auf die Tagesordnung dieses Plenums setzen, und da Digitalisierung immer gut ankommt, zaubern wir mal so einen 76-seitigen Gesetzentwurf hervor und legen den zwei Tage vor Beginn des Plenums vor.
Wir haben das durchgelesen und uns gedacht: Gut, wenn da so viel Papier – ist auch fast ein Gürteltier – verarbeitet wird, dann schauen wir uns das mal im Detail an. Das ist aber nicht mal ein Mäuschen, das der Berg da gebar. Die Hybridaktenführung, also elektronische Aktenführung parallel zur Papieraktenführung, soll ab 2026 Standard werden. Wo da ein Fortschritt sein soll, weiß ich nicht. Schriftformerfordernisse sollen abgeschafft werden. Auch das führt zur Mehrbelastung der Justiz, weil natürlich mehr Strafanträge erstattet werden; also genau das Gegenteil ist der Fall. Der völlige Quatsch ist dann, audiovisuelle Verhandlungen zu ermöglichen im Bereich von Revisionsverhandlungen im Strafrecht, wo sowieso die Wahrscheinlichkeit einer mündlichen Verhandlung, einer Hauptverhandlung, wie die eines Vierers mit Superzahl ist. Da wollen Sie einschränken, so ein bisschen rumdoktern? Das bringt alles nichts.
Also, zusammengefasst: Jeder merkt: Was Sie hier gemacht haben, –
Kommen Sie bitte zum Schluss.
– ist ein undurchdachter Schnellschuss, der nicht zu einer Entlastung, sondern zu einer zusätzlichen Belastung der Justiz führen wird. Wir begleiten das Ganze natürlich dennoch positiv im Ausschuss und sind gespannt, was am Ende dann rauskommt.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Der nächste Redner ist Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609522 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 162 |
Tagesordnungspunkt | Digitalisierung der Justiz |