Stephan ThomaeFDP - Reform der Anerkennung von Vaterschaften
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die AfD legt uns heute einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen auf den Tisch.
(Stephan Brandner [AfD]: Liegt schon länger vor!)
Sie hat diesen Antrag weitgehend abgeschrieben aus einem Aufsatz von Harald Dörig in der Zeitschrift „NVwZ“ aus dem Jahr 2020, Seite 106 folgende.
(Fabian Jacobi [AfD]: Und? War es ein guter Aufsatz? Taugt der was?)
– Ich sage gleich etwas zu dem Thema, Herr Jacobi. Denn Sie haben beim Abschreiben einen Fehler gemacht.
(Stephan Brandner [AfD]: Ich bin gespannt!)
Dazu komme ich gleich. Auch Abschreiben will gelernt sein. Sie haben den Aufsatz korrekt zitiert, aber eben fehlerhaft abgeschrieben
(Dr. Lukas Köhler [FDP]: Das ist natürlich traurig! – Zuruf von der AfD: Politisch angepasst!)
oder einen Punkt nicht bedacht, den Herr Dörig nämlich da nicht diskutiert hat.
Was ist die Problemlage? Das Problem ist, dass deutsche Männer die Vaterschaft für ausländische Kinder anerkennen, obwohl sie nicht deren leibliche Väter sind. Die Kinder haben dann die Chance, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, die Mütter haben die Möglichkeit, dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu erlangen, und die Männer lassen sich für diese Anerkennung in bar bezahlen. Das ist der Fall, der jüngst durch die Gazetten rauschte, der Fall des Jonathan A. aus Dortmund, genannt „Mr. Cash Money“, der 24 Kinder verschiedener Frauen anerkannt hat. Das ist nicht der einzige Fall; es gab auch früher schon krasse Fälle. Das Problem ist also bekannt, in jedem Fall schon seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2013.
Frau Kollegin Hierl, es ist keineswegs so, dass wir hier untätig wären. Vielmehr haben die unionsgeführten Regierungen zehn Jahre lang nichts gemacht auf diesem Gebiet, obwohl ihnen dieses Problem bekannt gewesen ist.
(Stephan Brandner [AfD]: Da musste erst die AfD kommen!)
Wir packen das jetzt an. Das BMJ arbeitet an einer Lösung und wird auch in Kürze einen Vorschlag vorlegen; das war schon am 22. Februar auf tagesschau.de nachzulesen; darum kamen Sie wahrscheinlich auf das Thema, vermute ich mal. Es ist also keineswegs so, dass sich nur die AfD damit beschäftigt.
Die Ausgangslage ist: Es wird eine Beurkundung der Vaterschaft vorgenommen, beim Notar, beim Jugendamt, beim Standesamt. Das Problem ist: Dann wechseln die Männer durch, gehen zu verschiedenen Notaren, verschiedenen Standesämtern, verschiedenen Jugendämtern, und dann ist für die beurkundende Person nicht ersichtlich, dass dieser Mann schon woanders Kinder anerkannt hat.
Was ist jetzt der Lösungsansatz der AfD? Jetzt komme ich zu dem Punkt, wo Sie etwas nicht bedacht haben.
(Stephan Brandner [AfD]: Die Spannung steigt!)
Sie haben das Verfahren des Herrn Dörig ein bisschen abgewandelt – vielleicht dass man nicht ganz so deutlich merkt, dass Sie hier abgeschrieben haben –: Sie haben ein vierstufiges Verfahren vorgeschlagen, nämlich erst die Anerkennung beim Notar, beim Standesamt, beim Jugendamt; dann gibt es eine Unterbrechung des Anerkennungsverfahrens, eine Regelanfrage – und jetzt kommt es, das wird gleich wichtig werden – beim Ausländeramt; und nur wenn von dort kein Einwand kommt, noch keine andere Anerkennung stattgefunden hat, dann kann die Eintragung erfolgen.
Aber das macht ja nur dann Sinn, wenn man bundesweit im Ausländerzentralregister abrufen kann, wo Männer schon anderweitig Kinder anerkannt haben.
(Axel Müller [CDU/CSU]: Genau!)
Jetzt stellt sich die Frage: Wie aber kommt ein deutscher Mann ins Ausländerzentralregister?
(Beifall der Abg. Sandra Bubendorfer-Licht [FDP])
Die Antwort auf diese Frage bleiben Sie in Ihrem Gesetzentwurf schuldig.
Damit befasst sich Herr Dörig auch, aber an anderer Stelle und nicht in diesem Aufsatz. Nur, dieser Teil ist Ihnen entgangen.
(Stephan Brandner [AfD]: Da freuen Sie sich jetzt drüber!)
Sie hätten noch weitere Ausführungen von Herrn Dörig lesen müssen, dann wären Sie auf diesen Punkt gestoßen. Aber weil Sie gedankenlos abgeschrieben haben, ist Ihnen nicht aufgefallen, dass sich Herr Dörig an dieser Stelle mit diesem Thema nicht beschäftigt hat.
(Stephan Brandner [AfD]: Dafür braucht es einen Scharfsinnigen wie Sie, Herr Thomae!)
Dieser Gesetzentwurf taugt also nicht, weil er schon technisch einen ganz, ganz wichtigen Punkt völlig außer Acht lässt.
(Stephan Brandner [AfD]: Machen Sie doch einen Änderungsantrag!)
Auch andere haben sich schon mit diesem Thema beschäftigt – Sie haben es bereits erwähnt –: Es gibt eine Bundesratsdrucksache aus 2020, 586/20 vom 30.09.2020, der damaligen CDU-FDP-Landesregierung Nordrhein-Westfalens, die dann im Bundesrat gescheitert ist.
All diese Erkenntnisse, all das, was in den letzten Jahren in der Literatur dazu geschrieben worden ist, wird man jetzt aufgreifen. Das BMJ wird in Kürze einen entsprechenden Entwurf vorlegen, es wird aber nicht die Fehler machen, die Sie dümmlicherweise gemacht haben.
(Stephan Brandner [AfD]: Na, na, na!)
Wir stellen es klüger an und werden einen Entwurf vorlegen, der auch funktioniert und nicht solche Fehler enthält wie der Ihrige.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Axel Müller hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609533 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 162 |
Tagesordnungspunkt | Reform der Anerkennung von Vaterschaften |