Fabian JacobiAfD - Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Justizministerium möchte etwas Sinnvolles tun. Ja, doch! Das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz soll reformiert werden. Im Jahr 2005 erstmals eingeführt, ist das Gesetz bis zum August 2024 befristet, tritt also demnächst außer Kraft. Nun soll es entfristet werden, also dauerhaft gelten, und bei dieser Gelegenheit auch nachgebessert werden.
Worum geht es? Wenn Menschen, die Geld auf dem Kapitalmarkt anlegen, durch falsche Angaben der Anlagegesellschaft geschädigt werden, haben sie zwar einen Schadensersatzanspruch, müssen diesen aber oftmals erst gerichtlich durchsetzen. Da typische Fälle von fehlerhaften Kapitalmarktinformationen regelmäßig eine Vielzahl von Anlegern betreffen, gibt es dann auch entsprechend viele Gerichtsverfahren, die denselben oder einen sehr ähnlichen Gegenstand haben. Das Gesetz sieht nun vor, dass die Punkte, die in vielen Verfahren gleichermaßen entscheidungserheblich sind, einem gesonderten Musterverfahren zugeführt werden können, um dort einheitlich entschieden zu werden. Das soll der besseren Rechtsdurchsetzung für die Betroffenen dienen.
Nun leben wir in Zeiten, in denen die herrschenden Parteien über Jahrzehnte dem demografischen Niedergang gleichgültig zusehen und den daraus resultierenden absehbaren Zusammenbruch des Umlagerentensystems durch offensichtlich untaugliche Mittel, wie eine unqualifizierte Masseneinwanderung, lösen zu wollen vorgeben. Immer mehr Menschen, die sich vielleicht lieber auf eine funktionierende gesetzliche Rente verlassen können würden, werden so in die Lage gebracht, von dem kärglichen Nettoeinkommen, das ihnen ein gieriger Staat übriglässt, Geld für eine zusätzliche Altersvorsorge anzusparen, Geld, das dann von ebendiesem Staat auch gleich wieder weginflationiert wird, wenn es nicht irgendwo gewinnbringend angelegt wird. Die Zahl derjenigen, die aus schierer Notwendigkeit am Kapitalmarkt investieren und dabei das Risiko eingehen, aufgrund falscher Kapitalmarktinformationen ihre Ersparnisse zu verlieren, wird also nicht geringer, sondern größer.
Das Mindeste, was der Rechtsstaat für seine Bürger zu gewährleisten hat, ist die effektive Durchsetzung allfälliger Schadensersatzansprüche.
(Beifall bei der AfD)
Dem dient das hier in Rede stehende gerichtliche Musterverfahren. Dementsprechend wird der Vorschlag der Regierung, das bisherige befristete Gesetz nicht ersatzlos auslaufen zu lassen, sondern durch eine verbesserte Version zu ersetzen, von den maßgeblichen Verbänden allgemein begrüßt, und dem können wir uns im Grundsatz auch anschließen.
Ebenso einhellig wird von den vorliegenden Stellungnahmen die Mangelhaftigkeit des bisherigen Gesetzes und die Notwendigkeit seiner Überarbeitung betont. Insbesondere und zu Recht wird die teilweise überlange Dauer der entsprechenden Musterverfahren beklagt. Und in der Tat ist jemandem, der mit der fraglichen Geldanlage eine Altersvorsorge betreiben wollte, nicht mehr geholfen, wenn das Geld erst mal weg ist und der Schadensersatzanspruch erst nach 20 oder noch mehr Jahren rechtskräftig festgestellt wird. Dann freuen sich allenfalls noch die Erben irgendwann.
Der vorliegende Gesetzentwurf versucht dann auch, das Musterverfahren durch allerlei technische Änderungen zu beschleunigen. Darüber, ob diese Versuche Erfolg versprechen, darüber gehen die Meinungen aber bereits auseinander. Die Einzelheiten können an dieser Stelle nicht alle aufgezählt werden. Beispielhaft sei ein streitiger Punkt genannt: Während das bisherige Gesetz vorsieht, dass alle individuellen Verfahren, für die der Inhalt des Musterverfahrens relevant ist, während dessen Dauer ausgesetzt werden, soll das zukünftig nicht mehr der Fall sein. Vielmehr soll derjenige, der etwa wegen der erwarteten langen Dauer des Musterverfahrens lieber auf eigenes Kostenrisiko sein Einzelverfahren weiter betreiben will, dies tun können. Das ist im Sinne der Autonomie des einzelnen Klägers erst mal zu begrüßen. Allerdings ist auch vorgesehen, dass auf Antrag der anderen Prozesspartei auch gegen den Willen des Klägers das Einzelverfahren doch noch ausgesetzt und so eine unter Umständen jahrelange Verzögerung ausgelöst werden kann.
Wir haben im Rechtsausschuss bereits gestern, der heutigen Überweisung in den Ausschuss vorgreifend, die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf beschlossen, –
Herr Kollege, kommen Sie zum Schluss.
– und diese und weitere offene Fragen werden wir dabei dann hoffentlich noch sachlich weiter aufklären können.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Manuela Rottmann, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609689 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 163 |
Tagesordnungspunkt | Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes |