11.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 163 / Tagesordnungspunkt 10

Mechthilde WittmannCDU/CSU - Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

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Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es heute schon gehört: Wir wollen dem Umstand vorgreifen, dass das bisher befristete Gesetz, das wir 2005 eingeführt haben und das inzwischen mehrfach verlängert und auch reformiert wurde, am 31. August 2024 ausläuft. Da darf ich eine Kritik des Kollegen Plum aufgreifen. Das Gesetz zu entfristen, mag ein hehrer Gedanke sein; aber gerade dieses Gesetz mit seiner besonderen Wirkung braucht immer wieder eine Evaluierung. Deswegen müssen wir sie im Gesetzentwurf vorsehen, was bisher nicht der Fall ist, Herr Bundesminister.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn ich davon spreche, dass wir im April den Entwurf eines Gesetzes beraten, dessen aktuelle Fassung bereits im August auslaufen würde, dann komme ich damit zu meiner ersten Kritik. Es wäre durchaus möglich gewesen, dieses Gesetz in einem ruhigen parlamentarischen Verfahren unter Aufnahme der entsprechenden Stellungnahmen zu beraten. Das haben Sie verabsäumt. Sie haben es nach meinem Dafürhalten deutlich zu spät in den Prozess eingeführt. Es sind viele rechtstechnische Fragen zu klären. Es ist ein Gesetz – die Kollegin Rottmann hat es gesagt –, das nicht so ganz banal ist. Deswegen macht es Sinn, die Stellungnahmen einzubeziehen, die uns gezeigt haben, welche Schwächen dieser Gesetzentwurf noch enthält.

Lassen Sie mich etwas aufgreifen, was die FDP vorhin gemeint hat in einem Zwischenruf anführen zu müssen: Das hätten wir ja in der letzten Wahlperiode machen können. – Da würde ich Ihnen gern eine kleine Erinnerungshilfe geben: Die Justizminister wurden immer von der FDP und der SPD gestellt.

(Nina Warken [CDU/CSU]: Hört! Hört! – Otto Fricke [FDP]: Dann würde ich mal überlegen, warum!)

Zuletzt gab es ein unionsgeführtes Justizministerium im Jahr 1966, unter der Führung von Richard Jaeger. Ich darf anmerken: Das war vor meiner Geburt. Aber er hatte einen hervorragenden Mitarbeiter; denn sein Büroleiter war mein Vater.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses Gesetz hat vier Schwerpunkte; sie sind bereits genannt worden. Deswegen will ich nur noch ganz kurz auf den einen oder anderen eingehen.

Die Verfahren zu beschleunigen, halte ich für einen wirklich hehren Vorschlag. Allerdings bin ich nicht der Ansicht, dass der vorliegende Gesetzentwurf dazu beitragen kann. Herr Kollege Plum hat dazu ausgeführt, und ich darf beispielhaft ergänzen: Die Tatsache, dass wir die Beteiligten aus den Individualverfahren jetzt als Beigeladene im Musterverfahren haben, ist nur mäßig hilfreich; denn sie werden sich nicht so engagieren, wie wir uns dies vorstellen könnten, insbesondere deswegen, weil die Individualverfahren – es wurde schon erwähnt – ja nicht zwingend ausgesetzt werden und es damit eher zu einem Mehraufwand kommt. Ich glaube, hier müssen wir nachbessern; das sollten wir in den Prozess mit einbringen. Dies muss gegenüber der aktuellen Rechtslage verbessert werden. Derzeit ist das nicht vorgesehen.

Zwei Punkte würde ich gerne noch exemplarisch ansprechen. Das eine ist: Wir sollten tatsächlich noch mal darüber diskutieren, den rechtsbegründenden Anwendungsbereich zu erweitern – das wurde in einer der Stellungnahmen gut angesprochen –, nämlich beispielsweise um Bewertungen durch Ratingagenturen oder auch Testate von Wirtschaftsprüfern. Selbstverständlich werden sich die Menschen bei der Anlage ihres hart erworbenen Geldes auch von Wirtschaftsprüfertestaten leiten lassen. Deswegen sollte dies ein Prüfpunkt sein, den wir jetzt im Verfahren berücksichtigen.

Das Zweite ist der Bedarf einer Klarstellung hinsichtlich des Abhängigkeitsmaßstabes. Wir wollen es in § 10 des Gesetzes regeln. Dies wäre insbesondere aufgrund der vom ursprünglichen Willen des Gesetzgebers divergierenden höchstrichterlichen Rechtsprechung sinnvoll; dies ist gewünscht worden. Wir haben hier eine rechtliche Problematik im bisherigen Gesetz, die leider in den sogenannten reformierten Gesetzentwurf übernommen worden ist. Auch hier brauchen wir eine andere Formulierung.

Ich darf noch mal aufgreifen, was wir schon gehört haben und was richtig ist: Hier geht es um den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger. Es geht um ihr monetäres Eigentum, für manch einen sogar um die Altersvorsorge. Deswegen dürfen sie von uns erwarten, dass wir hier den individuellen Rechtsschutz bei falscher, irreführender oder gar unterlassener öffentlicher Kapitalmarktinformation ganz hoch aufhängen und das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger schützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wittmann. – Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Lennard Oehl, SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609692
Wahlperiode 20
Sitzung 163
Tagesordnungspunkt Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes
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