Jens TeutrineFDP - DÜV-Anpassungsgesetz, Bezahlkartengesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer mehr Akzeptanz in der Gesellschaft für reguläre Migration in den Arbeitsmarkt und für diejenigen, die wirklich schutzbedürftig sind, möchte, der muss auch etwas Wirksames gegen irreguläre Migration machen. Das haben Christian Lindner, der Bundesfinanzminister, und Marco Buschmann, der Bundesjustizminister, Ende letzten Jahres in einem Gastbeitrag festgehalten und dort gefordert: Wir brauchen mehr Realismus in der Migrationsdebatte. Ja, unsere Hilfsbereitschaft ist groß, aber unsere Kräfte sind begrenzt. Ja, es ist in Ordnung, hohe Ideale zu haben, aber man muss sich an der Wirklichkeit orientieren. – Sie haben auch konkrete Forderungen aufgezeigt. Einige haben behauptet, dieser Gastbeitrag sei verfassungswidrig. Das würde alles gar nicht gehen; es sei gar nicht möglich, etwas da zu ändern, zum Beispiel im Asylbewerberleistungsgesetz.
Wenn man sich heute diesen Gastbeitrag von Christian Lindner und Marco Buschmann noch einmal durchliest, dann kann man sich jede einzelne Maßnahme anschauen, die da gefordert wurde. Dort wurde gefordert, dass der Übergang in die Grundsicherung für Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nicht nach 18, sondern nach 36 Monaten stattfindet. Haben wir umgesetzt!
(Beifall bei der FDP)
Dort wurde gefordert, dass für Menschen in der Grundsicherung, die in Sammelunterkünften und Gemeinschaftsunterkünften leben, die Leistungen bei den Strom- und Wohnkosten anders berechnet und damit um 186 Euro gekürzt werden, weil sonst Doppelzahlungen stattfinden. Haben wir im November umgesetzt!
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Dr. Paula Piechotta [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Dort wurde auch gefordert, dass diejenigen, die hier keine Bleibeperspektive haben, schneller und besser rückgeführt werden können. Mit dem Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen haben wir das umgesetzt! Und heute ist der vierte Baustein dieses Gastbeitrags dran, nämlich die Einführung der Bezahlkarte.
(Beifall bei der FDP)
Wenn sich die Union darüber beschwert, dass es mit der SPD-Ministerin angeblich nie möglich gewesen wäre, diese Inhalte umzusetzen, kann ich nur sagen: Die FDP ist der Beweis – es ist möglich. Man muss es nur wollen.
(Beifall bei der FDP)
Wir begrüßen die Bezahlkarte, weil damit verhindert werden kann, dass Geldzahlungen ins Ausland geleistet werden. Sie verringert die Anreizwirkung des Sozialstaates für diejenigen, die nur nach Deutschland kommen, um Sozialleistungen zu erhalten. Aber es gibt ja auch viele Menschen, die nicht aus diesem Grund fliehen, also weil sie Sozialleistungen wollen, sondern weil sie Schutz brauchen.
Was mich an dieser Debatte ein bisschen stört, ist, dass viele Redner suggerieren, die Bezahlkarte sei eine Art Lebensschicksal, als sei es normal, dass man als Asylbewerber sein ganzes Leben lang im Asylbewerberleistungsgesetz feststecken muss.
(Kai Whittaker [CDU/CSU]: Das hat keiner gesagt!)
Daher ist es wichtig, hier einen Blick in die Rechtssystematik zu werfen. Das Asylbewerberleistungsgesetz gilt für diejenigen, die im Asylverfahren sind. Je schneller wir bei den Asylverfahren sind, je früher wir wissen, wer überhaupt ein Bleiberecht hat, umso früher braucht man nicht mehr die Bezahlkarte zu nutzen.
(Beifall bei der FDP)
Und je früher wir wissen, wer kein Bleiberecht hat, umso früher können wir uns auch um die Rückführung kümmern. Wer moralisch etwas gegen die Bezahlkarte einzuwenden hat, der sollte sich darum kümmern, dass die Asylverfahren und die Asylgerichtsverfahren schneller vorangehen, damit die Bezahlkarte kein Lebensschicksal ist.
(Beifall bei der FDP)
Das ist ein Aspekt, der in dieser Debatte völlig untergeht. Für die Durchführung sind im Übrigen die Länder zuständig. Der Bund ist für das Asylbewerberleistungsgesetz zuständig, aber für die Durchführung der Verfahren sind die Länder zuständig.
(Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig!)
Ich finde es gut, dass die Union nicht mehr so naiv ist, einfach zu sagen: „Wir schaffen das“, sondern nun sagt: Wir wollen es besser machen als während der vorausgegangenen Regierungszeit. – Schauen wir aber mal in die Länder, zum Beispiel in meine Heimat Nordrhein-Westfalen! Da dauert ein Asylgerichtsverfahren 21,5 Monate. In Rheinland-Pfalz mit einem FDP-Justizminister dauert das 3,5 Monate. Wenn Sie als Union einen Beitrag leisten wollen, dann machen Sie in den Bundesländern Ihre Hausaufgaben.
(Beifall bei der FDP)
Wir schaffen die rechtliche Grundlage für die Bezahlkarte und dafür, dass mit dem Analogleistungssystem außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr der Vorrang für Geldleistungen besteht. Wir stellen gesetzlich klar, dass dort die Bezahlkarte mindestens gleichwertig ist, wenn nicht sogar eher Vorrang hat, weil das auch die Kommunen entlastet. Ich freue mich, dass die FDP sich in dieser Frage durchgesetzt hat und dass die Koalition gemeinsam weiter daran arbeitet, dass wir mehr reguläre Migration in den Arbeitsmarkt haben und weniger irreguläre Migration in den Sozialstaat.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Als Nächster hat das Wort für die CDU/CSU-Fraktion Maximilian Mörseburg.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609784 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | DÜV-Anpassungsgesetz, Bezahlkartengesetz |