12.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 164 / Zusatzpunkt 6

Maximilian MörseburgCDU/CSU - DÜV-Anpassungsgesetz, Bezahlkartengesetz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Endlich ist es so weit – wir haben oft genug darüber gesprochen –: Die Änderungen des Asylbewerberleistungsgesetzes zur Schaffung einer rechtssicheren Grundlage für die Bezahlkarte werden auf den Weg gebracht. Das Warten hat also ein Ende, und darüber freuen sich vor allem die Kommunen und die Landkreise. Die Länder bekommen eine rechtssichere Grundlage, um die Bezahlkarte für Flüchtlinge einzuführen. Die Leistungen bleiben dabei gleich hoch, das Existenzminimum bleibt gewahrt. Dadurch kann Missbrauch verhindert werden, und die Pull-Faktoren werden reduziert. Gut so!

Wir haben auf dem Weg hierher aber zu viel Zeit verloren. Bereits im November letzten Jahres, also vor über fünf Monaten, hat sich der Bundeskanzler mit Ländervertretern auf eine bundesweit einheitliche Regelung geeinigt. Seither gibt es die gewohnten Ampelstreitereien, in jeder Sitzung im Ausschuss und bei der öffentlichen Anhörung, zuletzt am Montag. Auch hier im Plenum ist wieder klar geworden: Sie liegen bei der Migrationspolitik so weit auseinander, selbst innerhalb Ihrer Parteien, dass gar keine konsequente Strategie dabei herauskommen kann. Teile von der SPD und der Großteil der Grünen sind ja unter die Pull-Faktor-Leugner gegangen, aber, wie ich glaube, vor allem deshalb, weil Sie nicht aussprechen wollen, dass Sie die Pull-Faktoren gar nicht bekämpfen möchten.

(Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll das denn?)

Sie wollen die Migration nämlich überhaupt nicht begrenzen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Dr. Johannes Fechner [SPD]: Das ist doch Unsinn!)

Für alle anderen hält unser Vorschlag gute Ansätze bereit, nämlich eine bundeseinheitliche Kartenlösung, die in allen Bundesländern gleichermaßen eingesetzt wird und die für alle leistungsberechtigten Asylbewerber verpflichtend gilt.

(Stephanie Aeffner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das können wir überhaupt nicht festlegen! – Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der kennt den eigenen Antrag gar nicht!)

Bargeldabhebungen sollen auf maximal 50 Euro pro Monat begrenzt sein, überall in Deutschland gleich. Natürlich muss auch Missbrauch vorgebeugt werden. Es dürfen keine Leistungen an Personen ausgezahlt werden, die sich gar nicht im Land befinden. Deshalb muss die Bezahlkarte an die Asylbewerber persönlich ausgehändigt werden. Die Ampel handelt hier leider naiv und verzichtet darauf.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Unser Vorschlag schafft klare und bundeseinheitliche Strukturen, um illegale Migration nach Deutschland sinnvoll zu begrenzen, und ist deshalb besser als das Gesetz der Ampel, das zwischen Tür und Angel schnell geschrieben wurde, nachdem man sich ein halbes Jahr Zeit gelassen hat.

(Takis Mehmet Ali [SPD]: Also, ein halbes Jahr! Das ist ja nicht schnell!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die rechtssichere Einführung der Bezahlkarte für die Länder wird kommen; das ist gut so. Eine entsprechende Gesetzesänderung hätte aber schon deutlich früher und eben konsequenter erfolgen müssen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Als Nächste hat das Wort für die SPD-Fraktion Rasha Nasr.

(Beifall bei der SPD sowie der Abg. Britta Haßelmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609785
Wahlperiode 20
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt DÜV-Anpassungsgesetz, Bezahlkartengesetz
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