12.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 164 / Zusatzpunkt 13

Jan PlobnerSPD - Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Ich möchte es mir heute nicht nehmen lassen, mit einer kleinen historischen Einordnung des Namensrechtes zu beginnen; denn das Namensrecht folgt dem kontinuierlichen Kampf für mehr Gleichberechtigung und ist immer ein Spiegel des Miteinanders in unseren Partnerschaften und Familien.

Bis in die 50er-Jahre konnten Frauen nicht ein einziges Mal im Leben entscheiden, welchen Familiennamen sie tragen wollten. Vor der Heirat galt der Name des Vaters, nach der Heirat musste der Name des Mannes angenommen werden.

1958 wurde dann gehandelt. Wurde endlich die völlige Gleichberechtigung eingeführt? Nein, nicht wirklich. Stattdessen führte der Gesetzgeber die Gleichbehandlung nach absolut kleinstmöglicher Vorstellung ein: Frauen wurde es nun gestattet, nach der Eheschließung einen Doppelnamen zu führen.

Es folgte ein unendlich langer Kampf vor dem Bundesverfassungsgericht, bis das Gericht in den 70er-Jahren entschied, dass auch der Name der Frau zum Familiennamen werden kann. 20 Jahre später folgte dann die Entscheidung in Karlsruhe, dass eine getrennte Namensführung möglich sein muss.

Doch die darauffolgende Reform war seither die letzte auf diesem Gebiet. Seitdem hat sich nichts verändert – bis heute. Jetzt gehen wir endlich das stark veraltete Ehe- und Geburtsnamensrecht an und machen es fit für die Lebensweisen des 21. Jahrhunderts.

15 und mehr Namensoptionen für Ehepaare, das klingt erst mal sehr kompliziert. Aber wenn ein Paar – nennen wir die Partner an dieser Stelle mal „Frau Tietze und Herr Ihle“ – zu mir ins Standesamt kommt, hat es jetzt alle Freiheiten, die es braucht, um die Namen seiner Familie gestalten zu können.

Wir haben uns einiges vorgenommen. Wir führen echte Doppelnamen ein. Damit können gleichberechtigte Eheleute ihre beiden Familiennamen endlich verbinden. Die Möglichkeit des echten Doppelnamens schaffen wir auch für die gemeinsamen Kinder inner- und außerhalb einer Ehe. So ist es ihnen möglich, zu beiden elterlichen Familien die namentliche Verbindung herzustellen.

Wir führen weiterhin Vereinfachungen bei der Änderung des Familiennamens ein. Mittlerweile werden rund 40 Prozent aller Ehen in Deutschland wieder geschieden. Deshalb schaffen wir mit der Namensrechtsreform endlich mehr Flexibilität für Trennungsfamilien, Scheidungskinder und Patchworkfamilien. Kinder sollen künftig auch nach einer Trennung der Eltern leichter den Namen der Person annehmen können, in deren Haushalt sie leben. Auch volljährige Scheidungskinder werden ihren Namen ein- und rückbenennen können. So können sie den Namen des Elternteils wählen, dem sie sich am nächsten fühlen.

Wir führen endlich eine Regelung ein, die unseren nationalen Minderheiten ermöglicht, ihre traditionellen Namen zu führen. So werden Angehörige der Sorben künftig geschlechtsangepasste Familiennamen führen können. Auch den Traditionen der Friesen und Sorben bei den Geburtsnamen kann künftig Rechnung getragen werden. Das ist ein Schritt von großer Bedeutung für diese Gruppen.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Es sei an der Stelle auf die Kollegin Hierl hingewiesen: Natürlich sind auch die Rückbenennung und die Wiederannahme des Namens zum Beispiel der Mutter möglich. Das ist durch dieses Gesetz nicht ausgeschlossen.

Auch diese Reform ist aus meiner Sicht nicht vollumfänglich – das ist schon angesprochen worden –: Für viele Menschen, die aus sonstigem berechtigten Interesse ihren Namen ändern wollen, bleiben die Hürden nach wie vor sehr hoch. Das bürgerliche Namensrecht kann aber aus vielen bestimmten Gründen nicht alle nachvollziehbaren Interessen abstrakt-generell und vollumfänglich berücksichtigen. Deswegen fordere ich das Innenministerium an dieser Stelle noch einmal auf, die Hürden im öffentlichen Namensänderungsrecht zu senken. Dieser Forderung verschaffen wir mit einem Entschließungsantrag – das ist auch schon erwähnt worden – bei einem anderen Punkt der heutigen Tagesordnung noch einmal sehr deutlich Nachdruck.

Ich bedanke mich bei meinen Kollegen Helge Limburg und Katrin Helling-Plahr für die tolle Zusammenarbeit bei diesen Verhandlungen. Es ist wirklich gut geworden, was wir da gemacht haben.

Eines ist klar: Der Name ist immer auch Individualität und dadurch Identität. Er macht den Menschen ein Stück weit zu dem, was er ist, und verhilft ihm zu einem Teil seiner menschlichen Würde. Wie ein japanisches Sprichwort sagt: Der Mensch lebt nur kurz, der Name lebt ewig.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Plobner. – Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Tobias Matthias Peterka, AfD-Fraktion.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609818
Wahlperiode 20
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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