12.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 164 / Zusatzpunkt 13

Tobias PeterkaAfD - Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Bevor es nachher zum moralinsauren Eingemachten geht, wird uns hier zunächst eine Reform des Namensrechts vorgelegt, quasi ein kleines Selbstbestimmungsgesetz. Wobei Sie sich in der Regierung ja noch gar nicht so einig sind, was mehr zählt: dieses mehrfach verdichtete Moralin oder potenzielle Anwendungsfälle. Denn falls Letzteres mehr zählt, dann wäre das Ändern von Familiennamen – das geben Sie selber zu – erst einmal viel relevanter als das Ändern des Geschlechts.

(Katrin Helling-Plahr [FDP]: Ach du meine Güte!)

Aber echte Relevanz und Notwendigkeit haben Sie ja noch nie wirklich interessiert. Wird nur laut genug in der eigenen Blase geschrien, dann muss ganz schnell was gemacht werden; denn sonst landet man vielleicht noch auf der falschen Seite des Jakobinertums. Da ist es Ihnen aber zu ungemütlich, weil man den Rücken gerademachen müsste.

(Beifall bei der AfD)

Aber eine Bemerkung zur Güte: Dass Personen eine gewisse Gestaltung bei ihrer Namenswahl haben, das ist ja kein vollkommen unberechtigtes Anliegen, muss man leider betonen. Bei Ihnen ist so etwas selten. Doppelnamen sind bereits lange ein Zugeständnis an Lebensentwürfe, die natürlich nicht mehr denen der 50er-Jahre entsprechen. Aber ich erinnere daran: Damals wurde sogar vertreten, dass diese Konstrukte weiter verästelt werden, in Vierfach- oder was weiß ich für Namen. Dem wurde damals glücklicherweise ein Riegel vorgeschoben. Mal schauen, wie lange noch. Aber Sie sind natürlich inzwischen auf den Trichter gekommen, dass es doch gelacht wäre, wenn man nicht noch irgendwas verschlimmbessern könnte. Ich vermute den Koalitionsvertrag dahinter; es ist mir aber auch so weit egal.

Tatsache ist, dass plötzlich, abgesehen von den bekannten Mikrointeressen, die man wirklich für alles irgendwo finden kann – siehe die Rede von Frau Helling-Plahr –, weitere Neuerungen geplant sind. Das deutsche Namensrecht sei viel zu rigide, wird angeführt – plötzlich. Wir müssten uns endlich an internationale Zustände anpassen. Oha! Jetzt plötzlich sollen wir ins europäische Ausland oder sogar noch weiter schauen auf der Suche nach Vorbildern? Dabei wird doch von Ihnen beim Asylrecht jeder Staat mit funktionierenden Grenzen, Rückführungen und Anreizvermeidungen geradezu als verachtenswert dargestellt.

(Beifall bei der AfD)

Da gibt es dann plötzlich nur die einzig wahre Lehre, und die heißt: Deutschland hat die Welt zu retten, koste es, was es wolle. – Ohne uns!

Hier geht es aber plötzlich andersherum. Ist es nicht so, dass wir mit unserem eher festen Korsett, zum Beispiel auch bei den Meldeämtern, bisher ganz gut gefahren sind? Hat es nicht auch einen enormen Vorteil, dass Namen in der Regel Namensklarheit transportieren? Zum Beispiel rühren Sie ja selber nicht an der festen Reihenfolge der Doppelnamen. Andererseits sollen jetzt multiple Fristen zum Opt-in und zum Opt-out der eigenen Namensgestaltung je nach Lebenslage gelten. Man denke nur an die erschwerte Strafverfolgung; ist Ihnen aber auch egal. Manche Kreise, die gut darin sind, sich formeller Erfassung zu entziehen, können jetzt, völlig legal, noch ganz anders auftrumpfen. Sie gehen, wie immer, nur vom braven Vorstadtmichel aus und beachten nicht die Möglichkeit des systematischen Missbrauchs von Gelegenheiten.

(Helge Limburg [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie meinen damit Ihre Fraktion! Keine Sorge, die haben wir auf dem Zettel!)

Das ist übrigens quasi das Markenzeichen von Deutschland weltweit.

(Beifall bei der AfD)

Dass die Anpassung an ausländische Traditionen – das steht da ja auch drin – vielleicht gerade die Integration weiter torpediert – das nur am Rande –, ist Ihnen ohnehin bestenfalls vollkommen egal. Bei irakischen Namen zum Beispiel – die sind etymologisch sicher sehr interessant – ist es so:

(Zuruf von der FDP: Wirklich sehr kreativ!)

In freier Reihenfolge rotierend, existiert da zum Beispiel ein Vorname, ein Vatername, ein Großvatername, ein Urgroßvatername und der Stammesname. Ich bin mir sicher: Sie finden auch hier tolle Lösungen und werden zum Beispiel mit Nachdruck die Einführung von Mutter- und Großmutternamen fordern. Da wünsche ich viel Glück.

Wir lehnen das Gesetz ab.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Tobias Matthias Peterka. – Nächster Redner ist der Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7609819
Wahlperiode 20
Sitzung 164
Tagesordnungspunkt Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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