Beatrix von StorchAfD - Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Hakan –
(Rasha Nasr [SPD]: Herr Demir! Nicht „Herr Hakan“!)
und an die SPD gerichtet –, hier ist vielerorts kritisiert worden, aus den Reihen der Union und von uns, dass insbesondere der Minderjährigenschutz nicht gewährleistet ist und dieses Gesetz deshalb eine große Gefahr für Kinder und Jugendliche ist. Das haben Sie, bin ich der Meinung, in Ihrem eigenen Gesetzentwurf auch kodifiziert. In § 5 ist die Sperrfrist für die Vornamenbestimmung bei Rückänderung geregelt. Nach einem Jahr darf man sich umentscheiden. Damit sagen Sie, dass sich bei den Erwachsenen dieser Wunsch ändern kann, vielleicht einmal im Jahr. Ausdrücklich ausgenommen sind die Minderjährigen. Sie können sich noch früher wieder rückbenennen. Sie gehen also selber davon aus, dass das bei Kindern und Jugendlichen ein unglaublich volatiles Moment ist. Dem tragen Sie nicht Rechnung. Vielmehr leisten Sie dem Vorschub.
Also, ich finde, Sie haben in Ihrem eigenen Gesetz dargelegt, dass gerade Kinder und Jugendliche in diesem Entschluss nicht gefestigt sind. Ein Fünfjähriger, der über seine geschlechtliche Identität befindet, ja, gegen den Willen von Eltern und Familie, denkt möglicherweise nach acht Wochen plötzlich, dass er doch kein Junge oder Mädchen mehr ist, sondern vielleicht ein Indianer, oder vielleicht möchte er zurück zu seinem eigenen Geschlecht. Also vielleicht können Sie dazu mal Stellung nehmen.
(Beifall bei der AfD – Anke Hennig [SPD]: Sie haben es nicht verstanden!)
Das Wort zur Erwiderung hat der Abgeordnete Hakan Demir.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7609856 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 164 |
Tagesordnungspunkt | Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag |