24.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 165 / Tagesordnungspunkt 3

Katrin Helling-PlahrFDP - Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 2019, 38 Tage vor Geburt meines zweiten Sohnes, haben wir hier schon einmal über das Thema „vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien 13, 18, 21 als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen“ gesprochen. Damals habe ich geschildert, warum mein Mann und ich uns dafür entschieden haben, einen solchen Test als Selbstzahler zu machen. Ich habe erläutert, dass ich in meinen Schwangerschaften immer wieder große Ängste hatte, mir viele Sorgen um meine Kinder gemacht habe, weil es medizinische Anhaltspunkte dafür gab, dass etwas nicht stimmt. Und ich habe deutlich gemacht, dass der Test mir etwas Sicherheit geben konnte.

Heute möchte ich nun die Gelegenheit nutzen, all den Frauen und Paaren zu danken, die mir in der Folge ihre Dilemmata, ihre Sorgen geschildert haben. Unter ihnen waren viele, die sich einen Bluttest nicht so einfach leisten konnten und die gehadert haben, ob sie trotz des erhöhten Fehlgeburtsrisikos alternativ eine kassenfinanzierte Fruchtwasseruntersuchung oder Plazentabiopsie machen lassen sollen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihr Antrag arbeitet mit den unbelegten Befürchtungen, dass Schwangere solche Tests unüberlegt in Anspruch nehmen könnten oder Ärzte pauschal und unabhängig von der Sinnhaftigkeit im konkreten Einzelfall zur Durchführung von Pränataltests raten könnten.

(Hubert Hüppe [CDU/CSU]: So ist es! Wir wollen nur nicht, dass etwas passiert! – Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist ja der Witz mit Monitoring!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube an mündige Schwangere, die sehr gut selbst darüber entscheiden können, ob sie einen Bluttest in Anspruch nehmen möchten.

(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Tina Rudolph [SPD])

Ich glaube an Ärzte, die verantwortlich beraten und untersuchen.

Ich halte das Prinzip der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, das Sie mit Ihrem Antrag unterlaufen wollen, für elementar.

(Beifall bei der FDP – Corinna Rüffer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der G-BA bittet seit Jahren darum! Das ist einfach nicht redlich!)

Über Leistungsansprüche der gesetzlich Versicherten muss weiter auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse entschieden werden. Wir dürfen die Frage der Kassenzulassung medizinischer Methoden nicht zum Spielball politischer Interessen machen.

(Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Darum geht es doch gar nicht hier!)

Vor allen Dingen glaube ich, dass es völlig falsch ist, Schwangere, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, vor die Wahl zu stellen, risikobehaftete Untersuchungsmethoden zu nutzen oder auf die Untersuchung zu verzichten. Das kann ich ethisch nicht vertreten.

Eltern Wissen zu verwehren, drückt im Übrigen auch keine Wertschätzung gegenüber Menschen mit Behinderungen, die zweifelsohne in die Mitte unserer Gesellschaft gehören, aus.

Zur Gendiagnostik gibt es viel zu diskutieren. Die Frage nach der Kassenzulassung für Bluttests auf Trisomien 13, 18, 21 bei Schwangeren ist beantwortet. Ihren Antrag braucht es daher meines Erachtens nicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort hat die Kollegin Kathrin Vogler.

(Beifall bei der Linken sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Stefan Schwartze [SPD])


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7610304
Wahlperiode 20
Sitzung 165
Tagesordnungspunkt Kassenzulassung des nichtinvasiven Pränataltests
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