25.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 166 / Tagesordnungspunkt 10-12

Petra Pau - Wahlen zu Gremien

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Tagesordnungspunkt 12:

Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)

Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Wahlvorschlag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU/CSU-Fraktion und der Gruppe Die Linke gegen die Stimmen der AfD-Fraktion angenommen.

Tagesordnungspunkte 10 und 11:

Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin

Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes

Wir kommen nun zur geheimen Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin im ersten Wahlgang mit einer Stimmkarte in der Farbe Weiß – das ist der Tagesordnungspunkt 10 – sowie zur offenen Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit einer Stimmkarte in der Farbe Rosa.

Hierfür benötigen Sie Ihren grünen Wahlausweis aus dem Stimmkartenfach. In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie die beiden Stimmkarten.

Da die Wahl des Stellvertreters der Präsidentin geheim durchzuführen ist, erhalten Sie für diese Wahl zusätzlich einen weißen Wahlumschlag. Die Stimmkarte in der Farbe Weiß ist in den weißen Wahlumschlag zu legen. Dies muss zwingend in der Wahlkabine erfolgen. Sie können bei diesen Wahlen auf beiden Stimmkarten zu den aufgeführten Kandidatenvorschlägen ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ machen. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen auf den Drucksachen 20/10795 und 20/10796 vor.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit. Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte zuerst der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Nur durch Abgabe des Wahlausweises kann der Nachweis der Teilnahme an der Wahl erbracht werden. Erst danach werfen Sie bitte den weißen Wahlumschlag sowie die rosafarbene Stimmkarte in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen.

Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 368 Stimmen erhält. Das Fotografieren und Filmen der ausgefüllten Stimmkarte bei der geheimen Wahl stellt einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis dar und verletzt die Ordnung und Würde des Hauses. Ich behalte mir vor, auch bei nachträglicher Kenntnis von entsprechenden Verstößen, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7610502
Wahlperiode 20
Sitzung 166
Tagesordnungspunkt Wahlen zu Gremien
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