Sonja EichwedeSPD - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Unsere Demokratie lebt durch das Vertrauen der Bevölkerung in uns als Mandatsträger. Unsere Aufgabe ist es, unser Mandat mit Würde auszuüben und dass wir dem in uns gesetzten Vertrauen der Bevölkerung auch gerecht werden. Unsere Aufgabe ist es, Vertreter der ganzen Bevölkerung zu sein. Dabei sind wir gerade an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und unserem Gewissen verpflichtet; so sagt es unser Grundgesetz.
Abgeordnete, die ihre Einflussmöglichkeiten und ihre Kontakte, ihre Informationen in den Dienst Dritter stellen und sich dafür bezahlen lassen, sind eine Gefahr für unsere Demokratie; denn sie brechen gerade dieses in Abgeordnete gesetzte Vertrauen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Sie unterwerfen sich Aufträgen und Weisungen im Interesse Einzelner und handeln gerade eben nicht als Vertreter der Bevölkerung. Genau deshalb ist es folgerichtig und wichtig, dass wir die unzulässigen Interessenwahrnehmungen unter Strafe stellen. Mandatsträger, die sich darauf einlassen, beschädigen unsere Demokratie. Hier muss der Rechtsstaat mit dem scharfen Schwert des Strafrechts handeln.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Schaut man dieser Tage in die Presse, zeigt sich: Dieses Gesetzgebungsverfahren und die Debatte, die wir heute führen, könnten aktueller nicht sein. Wir hatten vorhin eine Aktuelle Stunde dazu: Der AfD-Spitzenkandidat für die Europawahl, Maximilian Krah, unterhält undurchsichtige Beziehungen zu China; Ermittlungen laufen.
(Stephan Brandner [AfD]: Reden Sie mal über Ihren korrupten Bürgermeister!)
Sein Mitarbeiter wurde wegen Spionageverdachts festgenommen. Wegen Verdachts auf russische Geldzahlungen
(Enrico Komning [AfD]: Verdacht! Verdacht! Verdacht!)
hat die Generalstaatsanwaltschaft München gegen den AfD-Abgeordneten Bystron Vorermittlungen wegen möglicher Bestechlichkeit von Mandatsträgern aufgenommen.
(Enrico Komning [AfD]: Was sind denn „Vorermittlungen“? Vorermittlungen gibt es überhaupt nicht!)
Und das sind nur die neuesten Beispiele für die strategischen Korruptionsversuche von fremden Mächten. Und, Herr Brandner, wenn Sie sagen: „Na ja, wir wurden nur noch nicht erwischt als AfD“, dann ist das doch quasi ein Schuldeingeständnis dafür, dass etwas dahintersteckt.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Aber auch die Aserbaidschan-Affäre in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, in die auch ehemalige Mitglieder des Bundestages aus der CDU/CSU-Fraktion verwickelt waren, der Katar-Korruptionsskandal im EU-Parlament, auch diese Fälle zeigen, dass es sich hier nicht um Einzelfälle handelt, sondern dass Korruption ein strategisches Mittel ist, um langfristig unsere Demokratie zu unterwandern
(Stephan Brandner [AfD]: Das machen Sie schon selber!)
und damit auch gegen den Willen der gesamten Bevölkerung zu handeln.
(Dr. Christian Wirth [AfD]: Erzählen Sie mal von Frau Schwesig!)
Das ist untragbar. Das lassen wir nicht zu. Das heute vorliegende Gesetzgebungsvorhaben ist unsere Antwort darauf. Wir stärken und wir schützen unseren Rechtsstaat und unsere Demokratie, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es kann auch nicht sein – wie bei den Maskendeals in der vergangenen Wahlperiode geschehen; es wurde in der Debatte schon häufig erwähnt –, dass ein Abgeordneter für die Vermittlung von Geschäften zwischen der Bundesregierung, die wir wählen, und einem Unternehmen Geld kassiert. Kein Abgeordneter darf sein Mandat nutzen, um in die eigene Tasche zu wirtschaften, während er doch eigentlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes vertreten soll.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Aber genau das ist geschehen. Genau das ist durch Unionspolitiker in der letzten Legislaturperiode auch in diesem Hause geschehen. Hier wurden Millionen Provisionen kassiert. Das ist strafwürdig. Und diese Politiker mussten freigesprochen werden, weil damals kein Straftatbestand existierte. Aber den schaffen wir mit dem heutigen Beschluss, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Was machen wir nun im Einzelnen? Durch die Gesetzesänderung nehmen wir Abstand von einem engen Mandatsbegriff. Die neue Strafnorm erfasst alle Tätigkeiten während des Mandats. Sie gilt damit für Nebentätigkeiten, ist aber eben nicht auf diese beschränkt. Straflücken werden dadurch vermieden, dass entweder der schon existierende § 108e StGB oder der neue § 108f StGB greifen wird; das haben wir gerade als Ergebnis auch der Sachverständigenanhörung in unserem Änderungsantrag noch mal deutlich gemacht. Wir sind im parlamentarischen Verfahren selbstverständlich auch auf Hinweise der Sachverständigen eingegangen. Auch die Rückkopplung ans Abgeordnetengesetz ist wichtig; denn Tätigkeiten, die erlaubt sind, müssen natürlich auch weiterhin erlaubt sein, um die Ausübung des freien Mandats zu gewährleisten.
Wir dürfen hier aber nicht stehen bleiben. Für eine effektive Aufklärung von Korruptionsfällen brauchen wir auch die Möglichkeit, gegen Verschleierungen vorzugehen. Hier brauchen wir bessere Ermittlungsmöglichkeiten –
Kommen Sie bitte zum Schluss.
– und Einziehungsmöglichkeiten.
Alles in allem ist die Reform ein wichtiger Schritt für die Bekämpfung von politischer Korruption und eine Stärkung unserer Demokratie. Ich werbe um Zustimmung.
Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Anke Hennig [SPD]: Sehr gut, Sonja! Sehr gut!)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7610679 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 166 |
Tagesordnungspunkt | Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung |