Yvonne Magwas - Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung
Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung. Der Rechtsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf der Drucksache 20/11177, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auf der Drucksache 20/10376 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Die CDU/CSU-Fraktion und einige aus der Gruppe Die Linke.
Der Gesetzentwurf ist damit auch in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Das sind die Regierungskoalition und die AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – Das ist die CDU/CSU-Fraktion und ein Kollege der Gruppe Die Linke. Damit ist der Gesetzentwurf in dritter Beratung angenommen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7610680 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 166 |
Tagesordnungspunkt | Strafbarkeit der unzulässigen Interessenwahrnehmung |