25.04.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 166 / Tagesordnungspunkt 20

Florian MüllerCDU/CSU - Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es war der 9. Oktober 1997, als das schwedische Parlament eine Entscheidung getroffen hat, die für uns alle wegweisend ist. Es hat das Ziel „null Verletzte und Tote im Straßenverkehr“ festgeschrieben. Auch wir in Deutschland haben dieses Ziel festgeschrieben, im Jahr 2021; die Große Koalition hat das damals gemacht.

Insgesamt, über das langjährige Mittel haben wir – das können wir sagen – viel in Deutschland erreicht. Die Zahl der Verkehrstoten ist deutlich rückläufig. Ich glaube, das ist ein Erfolg der gesamten Politik in diesem Haus, und darauf können wir auch stolz sein.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Mathias Stein [SPD] und Jürgen Lenders [FDP])

Aber jetzt wollen Sie den Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr verdreifachen. Sie nehmen damit eine Regel, die der Verkehrssicherheit und damit auch der Vision Zero dient, und lockern sie, damit in Deutschland mehr Drogen konsumiert werden können.

(Swantje Henrike Michaelsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So ein Schwachsinn!)

Das ist das Gegenteil der Vision Zero, und das ist ein mehr als bedenklicher Vorgang, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sagen Sie auch mal was zum Alkohol! – Swantje Henrike Michaelsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie müssen mal auf die Fakten gucken!)

Der Abbau des Cannabiswirkstoffs im Blut erfolgt ja bei jedem Menschen ganz individuell, und die Frage, ob und wann jemand nach dem Kiffen fahrtüchtig ist, hängt auch, total, vom Konsumverhalten ab. Das macht die Bestimmung eines Grenzwertes so schwer. Deshalb kann es eben auch sein, dass Gelegenheitskonsumenten trotz sehr wenig Cannabiswirkstoff im Blut in ihrer Fahrtüchtigkeit noch beeinträchtigt sind.

(Mathias Stein [SPD]: Oh, oh, oh!)

Das alles hat Ihnen die Grenzwertkommission im Jahr 2022, vor zwei Jahren, erklärt. Es war diese vor über 30 Jahren von der Bundesregierung installierte Grenzwertkommission, die klargestellt hat: Es ist zurzeit nicht möglich, auf Basis der gegenwärtigen Erkenntnisse, für Cannabis einen Grenzwert festzulegen.

Das stört Sie aber offensichtlich massiv. Sie haben diese Kommission kaltgestellt. Sie haben eine neue Kommission gegründet und diese Kommission handverlesen mit Cannabisbefürwortern besetzt. Diese haben dann – oh Überraschung! – die bisherigen Ergebnisse zu Makulatur erklärt und eine Verdreifachung des Grenzwertes vorgeschlagen. Kritische Stimmen oder Veröffentlichungen wurden in dieser Kommission nicht diskutiert. Sie haben faktisch nicht darüber gesprochen, ob eine Beibehaltung des gegenwärtigen Grenzwertes nicht eher im Sinne der Verkehrssicherheit geboten wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sie sprechen heute nicht über irgendwelche wissenschaftlichen Erkenntnisse. Sie wollen politisch einen Grenzwert festlegen, um – auf Kosten der Verkehrssicherheit – am Ende die Cannabislegalisierung im Straßenverkehr voranzutreiben.

(Matthias Gastel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und wie ist das mit dem Alkohol?)

Deshalb können wir heute nur an Sie appellieren: Denken Sie an dieser Stelle, auch beim Cannabis, mal an die Schwächsten im Straßenverkehr. Stoppen Sie diese Pläne! Verlassen Sie sich bitte auf die Langzeitstudien, die noch zu erarbeiten sind. Das empfiehlt die echte Grenzwertkommission. Und deshalb: Hören Sie bitte auf die Wissenschaft!

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der nächste Redner ist Mathias Stein für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Swantje Henrike Michaelsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: So, Mathias, räum mal auf!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7610723
Wahlperiode 20
Sitzung 166
Tagesordnungspunkt Cannabis-Grenzwerte im Straßenverkehr
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