Manuel HöferlinFDP - Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich sage normalerweise ungern was zu den Reden der AfD, aber dieser Beitrag war an so vielen Stellen an Ahnungslosigkeit kaum zu übertreffen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Mechthilde Wittmann [CDU/CSU])
Das muss ich ehrlich sagen, Herr Janich. Aber ich freue mich auf Ihre konstruktiven Vorschläge; das wäre das erste Mal, dass im Ausschuss welche kommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Im Bundesdatenschutzgesetz gilt es nachzuschärfen, insbesondere an einigen Stellen. Das ist eine Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Aber es gibt auch Gründe, die der gesunde Menschenverstand gebietet. Deswegen werden wir in dem Gesetzentwurf einiges nachschärfen.
Der Entwurf, den uns die Bundesregierung jetzt vorgelegt hat, geht verschiedene Stellen an: Er sorgt für mehr Vertrauen, für mehr Transparenz in der digitalen Welt, indem er beispielsweise einen Vorschlag zu Regelungen beim Scoring macht, die innerhalb der Öffnungsklauseln der DSGVO möglich sind.
Der Entwurf des Datenschutzgesetzes stärkt die Rechtssicherheit für die Betroffenen, für die Menschen – „für die Leut!“, wie ich vorhin reingerufen habe –; denn es geht am Ende nicht um die Daten, die wir schützen – das hat Misbah Khan richtig gesagt –, sondern um die Menschen und deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und dafür werden wir auch mit diesem Gesetz weiter kämpfen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Wir verbessern auch die Kontrolle der Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre persönlichen Daten, und damit verbessert das Gesetz das Leben der Menschen in der digitalen Welt. Und darum geht es; denn die digitale Welt ist überall präsent.
Wir nutzen die Chance, Verbesserungen im Datenschutz insgesamt voranzubringen. Das ist dringend geboten und übrigens auch im Koalitionsvertrag vereinbart, beispielsweise bei der Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz. Die gibt es nämlich bereits, Herr Janich – schön, dass Sie neutral dazu stehen –, nur erwähnen wir sie im Gesetz zum ersten Mal. Die Datenschutzkonferenz ist eine Institution der Länder und des Bundes, deswegen ist es wichtig, dass wir sie dort erwähnen. Allerdings sind die Möglichkeiten, die der Bund dort hat, um etwas vorzugeben, verfassungsrechtlich sehr beschränkt. Deswegen: Herr Henrichmann, es freut mich, wenn Sie sagen, Sie würden hier gerne mehr machen. Dann können wir ja eine Grundgesetzänderung anstreben – da sind Sie bestimmt dabei –, und dann haben wir vielleicht auch die Möglichkeit, weil wir dann überhaupt erst die Gesetzgebungskompetenz haben, in dem Bereich tätig zu werden.
(Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Wir warten auf den Vorschlag!)
Ich freue mich auf Ihre Vorschläge im weiteren Verfahren.
Genauso wie die Maßnahmen zur besseren Durchsetzung und für mehr Kohärenz beim Datenschutz werden weitere Erleichterungen geschaffen und werden Rechtsunsicherheiten abgeschafft, beispielsweise für Unternehmen, die über Landesgrenzen hinweg, also in mehreren Bundesländern, tätig sind. Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine Landesdatenschutzbehörde für sich zu wählen, um dann auch rechtssicher agieren zu können. Das ist das, was wir im Rahmen unserer Gesetzgebungskompetenzen machen können, und das ist auch gut so. Das schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Es gibt aber auch einige Themen, die wir im parlamentarischen Verfahren noch anpassen müssen bzw. die zumindest einen Feinschliff benötigen, zum Beispiel bei der präziseren Definition der Maßgeblichkeit, aber auch bei der genauen Ausgestaltung der Zweckbindung bei der Benutzung von Daten.
Das gilt auch beim Thema Scoring. Es ist angesprochen worden: Scoring ist nicht gleich Scoring; das werden wir uns im parlamentarischen Verfahren ganz genau angucken. Das eine ist das Bonitätsscoring, das andere ist das Antibetrugsscoring. Es ist wichtig, dass man sich das noch mal genau anschaut.
Allerdings habe ich den Eindruck, dass der viel gescholtene § 37a BDSG möglicherweise gar nicht so einen großen Anwendungsbereich hat. Deswegen schauen wir ihn uns genau an. Es gibt eine Öffnungsklausel in der Datenschutz-Grundverordnung, die nur in einem sehr beschränkten Bereich überhaupt Anwendung findet. Deswegen werden wir im Verfahren ganz genau analysieren, wer davon eigentlich wie betroffen ist und ob es dort Nachsteuerungsbedarf gibt.
Eines ist klar: Scoring ist wichtig. Es ist wichtig für Unternehmen, die wissen müssen, ob Kunden eine gute Bonität haben, ob sie auf Rechnung versenden können etc. Es ist aber genauso wichtig im Fall der Betrugsbekämpfung; denn es gibt beispielsweise Bestellungen, bei denen gestohlene Kreditkarten oder unterschiedliche Kundenadressen verwendet und dann die Handelsunternehmen betrogen werden. Deswegen sind diese Scoringverfahren ein wichtiges Mittel. Auf der anderen Seite müssen Scoringmethoden aber auch so gestaltet werden, dass die betroffenen Menschen transparent erfahren, wie ihre Daten dort verarbeitet werden.
Es können auch nicht alle Daten für jeden Scoringvorgang benutzt werden. Auch da werden wir uns im weiteren Verfahren ganz genau angucken, ob der Ausgleich ordnungsgemäß stattfindet. Das ist unsere Aufgabe: die Daten, die Menschen, aber auch die Unternehmen gleichermaßen in Ausgleich zu bringen, meine Damen und Herren.
Wir werden einen Feinschliff vornehmen. Mit diesem Gesetz werden nicht nur die Forderungen aus dem EuGH-Urteil umgesetzt, sondern es werden auch einige Regelungen zur Herstellung der nötigen Rechtssicherheit vorangetrieben und einige weitere Stolpersteine beim Datenschutz aus dem Weg geräumt.
In den letzten Sekunden Redezeit möchte ich mich bei Herrn Professor Kelber als Datenschutzbeauftragten bedanken. Wir werden morgen hier im Parlament voraussichtlich eine neue Datenschutzbeauftragte wählen. Wir haben immer gut zusammengearbeitet.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich war für Ihren konstruktiven, kritischen Rat immer sehr dankbar. Sie waren oft ein unbequemer Datenschutzbeauftragter, aber das sollten Sie auch immer sein. Herzlichen Dank dafür, Herr Professor Kelber.
Danke, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Der nächste Redner ist Moritz Oppelt für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7611027 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 168 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes |