15.05.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 168 / Tagesordnungspunkt 3

Anna KassautzkiSPD - Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Professor Kelber! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Wichtigste zuerst: Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine gute internationale Standardsetzung. Anders als andere Regionen in dieser Welt stellen wir in Europa den Menschen und das Recht des Einzelnen auf den Schutz der personenbezogenen Daten wie Wohnort, Alter oder sexuelle Orientierung in den Mittelpunkt. Und das gebührt sich auch für eine Demokratie; denn der Schutz unserer Privatsphäre ist einer der wesentlichen Bausteine unserer freiheitlichen Demokratie und leitet sich direkt aus den ersten Artikeln unseres Grundgesetzes ab.

Diese Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes soll dazu dienen, den Schutz von persönlichen Daten und damit den Schutz von Menschen in Deutschland zu stärken. Deswegen ist das auch eine klare Absage an alle, die den Datenschutz schleifen oder die DSGVO schwächen wollen. Das heißt nicht, dass es keine Baustellen gibt, die wir angehen müssen. Aber an der grundsätzlichen Ausrichtung beim Datenschutz rütteln wir nicht. Und unter dieser Prämisse sollten wir als Parlament in den nächsten Wochen auch diese Debatte im parlamentarischen Verfahren führen: ruhig, sachlich und lösungsorientiert.

Ich möchte heute vor allem auf einen Bereich der Novelle eingehen: die Verstetigung der Datenschutzkonferenz und damit die Vereinheitlichung des Datenschutzes. Ich persönlich bin großer Fan der DSGVO. Es wurde ein Gesetz geschaffen, das uns befähigt, gegen den Missbrauch unserer persönlichen Daten vorzugehen.

Wir haben in der Umsetzung aber auch Verwirrung und Verunsicherung geschaffen, bei kleinen und mittelständischen Unternehmen, bei Vereinen, bei zivilgesellschaftlichen Organisationen, bei Schulen und kommunalen Einrichtungen, die sich nicht zurechtfinden zwischen Rechtsprechung, Empfehlungen und Abmahnschreiben. Hier brauchen wir mehr Klarheit.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Datenschutz ist in Deutschland föderal organisiert, und das soll auch so bleiben. Was nicht so bleiben darf, ist, dass das gleiche Unternehmen mit dem gleichen Ansatz unterschiedliche Rahmenbedingungen hat, je nachdem, ob es gerade in Rheinland-Pfalz oder in Mecklenburg-Vorpommern agiert. Das frustriert, und das führt zu einer grundsätzlichen Ablehnungshaltung.

Um so was künftig zu vermeiden und eine Vereinheitlichung zu fördern, brauchen wir eine bessere Koordination zwischen den Landesdatenschutzbeauftragten. Deswegen möchte ich mich mit meiner Fraktion starkmachen für eine Koordinierungs- und Geschäftsstelle der Datenschutzkonferenz, damit wir den Datenschutz als Werkzeug zur Wahrung der eigenen Privatsphäre nutzen und nicht als Projektionsfläche für Frust über die schleppende Digitalisierung missbrauchen.

Wir wollen den Datenschutz nicht schleifen, nicht aushebeln, vor allem nicht schwächen. Wir wollen ihm ein Zuhause geben, eine Geschäfts- und Koordinierungsstelle, einen Ort und ein kleines Team, das die einheitliche Auslegung von Datenschutz in Deutschland vorantreibt, indem sie Austausch zwischen den Landesdatenschützerinnen und -schützern ermöglicht und institutionalisiert.

Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der neuen Bundesdatenschutzbeauftragten. Aber lassen Sie mich zum Ende unserem scheidenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – so viel Zeit muss sein –, Professor Ulrich Kelber, von ganzen Herzen danken.

(Beifall der Abg. Heike Baehrens [SPD])

Danke für die großartige Arbeit in den letzten fünf Jahren und den Einsatz für die Menschen in unserem Land! Du warst ein wunderbarer BfDI, und ich bin mir sicher, dass wir die gute Zusammenarbeit, wenn schon leider nicht in diesem, sicher in anderen Kontexten fortführen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Die letzte Rednerin in dieser Debatte ist Mechthilde Wittmann für die CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7611032
Wahlperiode 20
Sitzung 168
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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