15.05.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 168 / Tagesordnungspunkt 3

Mechthilde WittmannCDU/CSU - Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

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Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wir haben den heutigen Reden entnehmen dürfen, dass es nicht immer ganz leicht zu verstehen ist, wo der Datenschutz wie geregelt ist. Herr Höferlin, Sie haben es zu einem Redner angemerkt. Ich kann Ihnen da nur zustimmen, das galt für seine Vorrednerin aber leider auch.

Meine Damen und Herren, deswegen ganz von Anfang an. Wir haben eine DSGVO, die uns durchaus Spielräume lässt, die wir im Bundesdatenschutzgesetz entsprechend nutzen können. Bisher gilt, dass die DSGVO vorrangig gilt, dann kommen die spezialgesetzlichen Regelungen, beispielsweise bei uns im SGB, und dann erst kommt das Bundesdatenschutzgesetz. Das zeigt schon auf, warum der Datenschutz in unserem Lande so schwierig ist: Die, die ihn anwenden sollen – und damit meine ich natürlich auch die Betriebe und Unternehmen, die es richtig machen wollen –, wissen oft gar nicht, wie sie das ohne besonderen Aufwand machen können. Deswegen wäre diese Novellierung nun eine Möglichkeit – ich gebe es noch nicht auf; wir gehen ja jetzt erst ins parlamentarische Verfahren –, dass wir hier tatsächlich etwas zum Besseren wenden.

Eines haben Sie schon verabsäumt, ein Zweites werde ich Ihnen gleich noch sagen. So haben wir eingeführt – das gilt nur bei uns in der Bundesrepublik –, dass wir nach § 38 Absatz 1 Satz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes bereits einen Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen haben, wenn nur 20 Personen mit einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

(Manuel Höferlin [FDP]: Als Sie regiert haben, waren es fünf!)

Deswegen glaube ich: Allein hier hätte man sich schon etwas anderes einfallen lassen können. Vielleicht kriegen wir im Laufe des Verfahrens eine andere Regelung hin.

Das Gleiche gilt schwellenwertunabhängig dann, wenn die Verarbeitung einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegt.

(Manuel Höferlin [FDP]: Bei euch waren es fünf! Fünf früher!)

– Herr Höferlin, Sie hatten doch Ihre Redezeit schon.

(Manuel Höferlin [FDP]: Aber wenn Sie komische Sachen behaupten!)

Deswegen ist das für die Unternehmen so schwierig umzusetzen. Wir alle wissen, dass es im Regelfall dabei bleibt, dass es einen Datenschutzbeauftragten gibt, der wohl mehr pro forma eingesetzt ist. Ich glaube, hier können wir etwas tun.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich einmal kurz zu Ihrer Datenschutzkonferenz kommen, die Sie hier so loben. Da muss ich Ihnen sagen: Sie bleiben hinter dem zurück, was in Ihrem eigenen Koalitionsvertrag steht. Hier haben Sie nämlich ausdrücklich hineingeschrieben – Zeilen 465 ff. –: Wir wollen der DSK rechtlich dort, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes. – Also haben Sie entweder vorher nicht gelesen, was geht und was nicht geht, oder es geht, und Sie wollen es nicht umsetzen, also Entweder-oder.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Machen Sie da nicht solche Seifenblasen!

Schließlich sage ich Ihnen ein Letztes, was ich gerne im Verfahren mit Ihnen besprechen will: Lassen Sie uns doch für den Bürger etwas für den Datenschutz tun.

(Manuel Höferlin [FDP]: Ja, super!)

Die sogenannte Opt-in-Lösung – das wissen wir alle – hat sich längst umgekehrt in eine faktische Opt-out-Lösung; denn jeder drückt auf „Alles genehmigen“, wenn er seine Datenschutzerklärung im Netz bestätigt. Da geht es für uns um § 51 Bundesdatenschutzgesetz. Zu dessen Novellierung findet sich kein Wort.

Ich kann nur anregen, dass wir das gemeinsam angehen.

(Manuel Höferlin [FDP]: Machen Sie mal einen Vorschlag! Ich gucke ihn mir gern an!)

Das wäre mal ein echter Effekt, wenn wir da Änderungen vornehmen können, sodass die Bürger nicht auf den falschen Pfad geführt werden und glauben, damit hätten sie sich geschützt; in Wirklichkeit haben sie aber allem zugestimmt. Dann hätten wir gemeinsam etwas für die Bürger getan. Die Geburtsidee liegt bei der CDU/CSU.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7611033
Wahlperiode 20
Sitzung 168
Tagesordnungspunkt Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
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