Daniel SchneiderSPD - EU-Richtlinie Windenergie auf See und Stromnetze
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal danke ich allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen im BMWK für den Entwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie, RED III. Im Bereich Offshore sehen wir diesen gemeinsam mit den Umweltverbänden und den Betreiberunternehmen von Windparks in einigen Punkten durchaus sehr kritisch. Wir stehen natürlich alle geschlossen hinter dem zentralen Ziel unserer Bundesregierung, den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Auch aus meerespolitischer Sicht ist die Notwendigkeit des Ausbaus der Windenergie auf See völlig unbestritten.
Dieser ist aber nur erfolgreich, wenn er uns naturverträglich gelingt. Wir dürfen also nicht den Abbau unserer etablierten Umweltstandards für die Planungen der nächsten Jahrzehnte manifestieren. Das ist auch nicht das Ziel der RED III, die wir in Deutschland ganz souverän eins zu eins umsetzen können. Der Ausbau der Windenergie ohne den Abbau von Umweltstandards und mit Berücksichtigung des Naturschutzes ist das Ziel wie auch unser Anspruch im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Koalitionsvertrag.
Gesunde Meere sind unsere wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen die Klimakrise.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Wir können und wollen auch nicht ohne sie leben. Die Meere binden als größte Kohlenstoffsenken des Planeten gigantische Mengen an CO2. Sie regulieren die Temperatur und den Sauerstoffgehalt und so auch maßgeblich das Klima auf der Erde. Die Möglichkeiten des technischen Klimaschutzes ergeben überhaupt nur dann Sinn, wenn wir die Kapazitäten des natürlichen Klimaschutzes nicht verlieren. Wir dürfen die beiden Verfassungsgüter Naturschutz und Klimaschutz also nicht gegeneinander ausspielen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Der Umweltzustand unserer Meere ist seit vielen Jahren schon alarmierend. Jetzt realisieren wir eine weitere Industrialisierung. Bis 2040 werden wir ein Viertel der deutschen AWZ, also der Ausschließlichen Wirtschaftszone, mit Windparks bebauen. Wir werden die installierte Leistung aller Windenergieanlagen auf See von heute schlappen 8 Gigawatt auf mindestens 70 Gigawatt in 2045 erhöhen. Dazu kommen dann weitere Infrastrukturen, etwa für Wasserstoff und Netzanbindung. Wir entscheiden hier auch bald über CCS, also die CO2-Speicherung im Meeresuntergrund.
Der kumulative Nutzungsdruck ist enorm: Schifffahrt, Fischerei, Tourismus, Rohstoffabbau. All die ökologischen Auswirkungen sind heute kaum absehbar. Um sie im Sinne eines lernenden Systems im Auge zu behalten, brauchen wir die Daten aus den Umweltverträglichkeitsprüfungen.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Kathrin Henneberger [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Stakeholder/-innen und Expertinnen und Experten weisen deshalb darauf hin, dass der Wegfall der UVPs nicht zu mehr Beschleunigung, sondern zu Investitions- und Rechtsunsicherheit führen würde.
Aber die gute Nachricht ist: Es liegen bereits konstruktive Änderungsvorschläge vor, um die EU-Richtlinie rechtssicher im Sinne der Naturverträglichkeit in nationales Recht umzusetzen. In diesem Sinne freue ich mich auf die kommenden Beratungen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7611256 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 169 |
Tagesordnungspunkt | EU-Richtlinie Windenergie auf See und Stromnetze |