17.05.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 170 / Tagesordnungspunkt 27

Barbara BenksteinAfD - Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Werte Kollegen! Frau Ministerin! Wir beraten heute in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz.

Meine Damen und Herren, was verbirgt sich hinter diesem sperrigen Begriff? Aus meiner Sicht erscheint der Entwurf durchaus sinnvoll; denn immer mehr Menschen eignen sich berufliche Kompetenzen an, die nicht in die üblichen Ausbildungsschemata passen. Im vorgelegten Gesetzentwurf sollen nun praktisch erworbene Berufserfahrungen und -kompetenzen festgestellt, bewertet und bescheinigt werden. Das Vorhaben geht prinzipiell in die richtige Richtung.

Wie hat sich denn unser Arbeitsmarkt in den letzten Jahren entwickelt? Er ist wesentlich dynamischer geworden. Die Zeiten sind vorbei, dass man von Beginn bis zum Ende eines Berufslebens bei einem Arbeitgeber bleibt. Wie sehr sich künstliche Intelligenz auf das Berufsleben auswirkt, können wir heute nur erahnen. Vor diesem Hintergrund muss ein rohstoffarmes Land wie Deutschland verstärkt in Bildung und Ausbildung investieren.

(Beifall bei der AfD)

Hochschulabschlüsse werden ihre Bedeutung ebenso behalten wie die Prüfungen vor den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern.

Wie ich in der Einleitung bereits gesagt habe, richtet sich der Blick dieses Gesetzentwurfs auf Menschen mit – ich sage mal – unorthodoxen Ausbildungsbiografien. Denken Sie doch einmal an den Studienabbrecher Steve Jobs, der mit Apple eines der erfolgreichsten Unternehmen der Digitalindustrie gegründet hat.

Meine Damen und Herren, hier taucht nun für mich die Frage auf: Wird dieser Gesetzentwurf den neuen dynamischen Entwicklungen auch gerecht? Wir sehen im zweiten Teil des Titels, dass dieser Entwurf insgesamt zu kurz greift. Das zeigt sich folgendermaßen: Das, was unter dem Etikett der Digitalisierung auszumachen ist, umfasst nicht mehr als die virtuelle Teilnahme eines Prüfers an einer Prüfung sowie die Verwendung digitaler Dokumente im Arbeits- und Prüfungsprozess. Damit wird aber die Kultur der Digitalität in unserer Arbeitswelt und unserer Gesellschaft nur unzureichend abgebildet.

(Beifall bei der AfD)

Heranwachsende lernen heute via Youtube, wie sie mit HTML und Python Webseiten und Apps programmieren. Im Sparring mit generativer KI lernen sie spielerisch Coding und Prompting und erwerben dabei Fähigkeiten, von denen gestandene Informatiker noch nicht einmal wissen, dass sie ihnen fehlen. Leider schweigt der vorgelegte Gesetzentwurf dazu, wie sich dieses permanent erweiternde Wissen des Machens in anerkannte Abschlüsse und Zertifikate gießen lässt.

Ich empfehle Ihnen, Ihren Entwurf mit den Positionen der sächsischen Handwerkskammern und damit auch aus der Praxis zu ergänzen. Dazu hat Kollege Albani auch schon ausgeführt. Es braucht unter anderem eine klare Altersgrenze für den Zugang zum Validierungsverfahren. Schließlich ist eine Validierung keine Alternative zu einer Berufsausbildung.

Bei den Ausschussberatungen und weiteren Lesungen kann die Bundesregierung zeigen, ob sie noch lernfähig und überhaupt guten Willens ist. Frau Ministerin, es hat mich gefreut, dass Sie zumindest schon mal festgestellt haben, dass noch mehr Digitalisierung in der Berufsbildung notwendig ist.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der AfD)

Für Bündnis 90/Die Grünen hat Dr. Anja Reinalter jetzt das Wort.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7611436
Wahlperiode 20
Sitzung 170
Tagesordnungspunkt Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
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