Yvonne Magwas - Wahlen zu Gremien
Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 sowie den Zusatzpunkten 10 a bis 10 c.
Wir beginnen mit dem Zusatzpunkt 10 a:
Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5 des Ethikratgesetzes
Diese Wahl führen wir mittels Handzeichen durch. Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Das gesamte Haus. Der Wahlvorschlag ist damit angenommen.
Wir kommen zum Zusatzpunkt 10 b:
Wahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder des Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5 des Ethikratgesetzes
Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Das gesamte Haus. Der Wahlvorschlag ist damit angenommen.
Zusatzpunkt 10 c:
Wahl eines vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieds des Deutschen Ethikrats gemäß den §§ 4 und 5 des Ethikratgesetzes
Wer stimmt für diesen Wahlvorschlag? – Das ist die AfD. Wer stimmt dagegen? – Der Rest des Hauses. Enthaltungen sehe ich keine. Der Wahlvorschlag ist damit abgelehnt.
Wir kommen nun zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11:
Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin
Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes
Wir kommen zur geheimen Wahl eines Stellvertreters der Präsidentin im ersten Wahlgang mit einer Stimmkarte in der Farbe Orange sowie zur offenen Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums mit einer Stimmkarte in der Farbe Grün. Hierfür benötigen Sie Ihren grauen Wahlausweis aus Ihrem Stimmkartenfach. In der Abgeordnetenlobby erhalten Sie wie immer die beiden Stimmkarten.
Da die Wahl des Stellvertreters der Präsidentin geheim durchzuführen ist, erhalten Sie für diese Wahl zusätzlich einen orangefarbenen Wahlumschlag. Die Stimmkarte in der Farbe Orange ist in den orangefarbenen Wahlumschlag zu legen. Dies muss in der Wahlkabine erfolgen.
Sie können bei diesen Wahlen auf beiden Stimmkarten zu den aufgeführten Kandidatenvorschlägen ein Kreuz bei „ja“, „nein“ oder „enthalte mich“ machen. Die Wahlvorschläge der Fraktion der AfD liegen auf den Drucksachen 20/11206 und 20/11207 vor.
Nach Verlassen der Wahlkabine übergeben Sie bitte zuerst der Schriftführerin oder dem Schriftführer an der Wahlurne Ihren Wahlausweis. Nur durch die Abgabe des Wahlausweises kann der Nachweis der Teilnahme an der Wahl erbracht werden. Erst danach werfen Sie den orangefarbenen Wahlumschlag sowie die grüne Stimmkarte in die entsprechend farblich gekennzeichneten Wahlurnen ein. Gewählt ist jeweils, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereint, das heißt, wer mindestens 367 Stimmen erhält.
Ich weise noch mal darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen der ausgefüllten Stimmkarten bei der geheimen Wahl einen Verstoß gegen das Wahlgeheimnis darstellt und die Ordnung und Würde des Hauses verletzt. Ich behalte mir vor, auch wenn ich es nachträglich zur Kenntnis bekomme, Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen.
Des Weiteren weise ich darauf hin, dass eine Erklärung nach § 31 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorliegt.
Die Schließung der Wahlurnen erfolgt um 16.50 Uhr. Somit haben Sie jetzt die Möglichkeit, innerhalb von 60 Minuten wählen zu gehen.
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7611950 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Wahlen zu Gremien |