Hubert HüppeCDU/CSU - Medizinforschungsgesetz
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion möchte, dass Deutschland bei Arzneimitteln und Medizinprodukten im Forschungs- und Produktionsbereich wieder die Nummer eins wird. Das würde – das wurde schon gerade gesagt – nicht nur unserem Wirtschaftsstandort nutzen, sondern vor allem – und das ist unser erstes Ziel – der Gesundheit der Menschen in unserem Land. Deswegen unterstützen wir jede Maßnahme, die diesen Zielen dient und auch höchsten ethischen Anforderungen entspricht.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthält in der Tat Dinge, die wir unterstützen werden. Ich nenne als Beispiel die Straffung und die Verkürzung der Prüffristen beim Strahlenschutz. Auch die Musterverträge zwischen Sponsor und Prüfstelle sind sinnvoll. Allerdings wäre es gut, wenn das wie in Spanien, das inzwischen weit vor uns ist, eben nicht nur Musterverträge wären, sondern wenn diese Verträge auch verbindlich wären; denn das würde tatsächlich für kürzere Vertragsverhandlungen mit internationalen Pharmafirmen führen.
Meine Damen und Herren, es gibt leider aber auch Punkte im Regierungsentwurf, die es uns zurzeit unmöglich machen, ihm so zuzustimmen. Dazu gehört in erster Linie die Einrichtung einer Bundesethikkommission, die beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM, eingerichtet werden soll. Meine Damen und Herren, die Ethikkommissionen dienen dem Schutz der Menschen und der Patienten, vor allen Dingen der Studienteilnehmer. Für die Arzneimittelstudien gibt es in Deutschland zurzeit 33 registrierte Ethikkommissionen. Diese Ethikkommissionen – das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen – haben sich bewährt, sind eingespielt und erfüllen alle Fristvorgaben der EU-Verordnung. Also, an den Ethikkommissionen kann es nicht liegen.
Deswegen verstehen weder wir noch der Bundesrat noch die gesamte Fachwelt, warum jetzt eine sogenannte Spezialisierte Ethik-Kommission für besondere Verfahren eingerichtet werden soll. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelfraktionen, macht es Sie nicht nachdenklich, dass die Bundesärztekammer, der Wissenschaftsrat, die Ethikkommissionen, die Pharmaindustrie, die Medizinprodukteindustrie, eigentlich alle Beteiligten sagen: „Wir brauchen diese Kommission nicht“?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich bin sicher, dass auch viele Kolleginnen und Kollegen der Ampelparteien, die sich intensiver damit beschäftigen, inzwischen überzeugt sind, dass die zusätzliche Kommission unseren Standort nicht nach vorne bringt, sondern unserem Standort schadet. Jetzt müssen Sie nur noch Ihren Minister überzeugen.
Die Gründe, warum wir diese Kommission ablehnen, liegen auf der Hand. Es wird erstens eine unnötige Parallelbürokratie aufgebaut. Zweitens ist eine Bundesethikkommission, die bei einer Bundesoberbehörde angesiedelt wird, die dem Ministerium unterstellt ist und deren Mitglieder vom Ministerium ernannt und entlassen werden, natürlich nicht unabhängig. Das entspricht nicht der Deklaration von Helsinki.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Die Leopoldina, unsere Nationale Akademie der Wissenschaften, kritisiert deswegen – ich zitiere –:
„Die organisationsrechtliche Verknüpfung mit der Bundesoberbehörde, die zugleich für die Registrierung der Ethik-Kommissionen, die Genehmigung klinischer Prüfungen und die Zulassung von Arzneimitteln zuständig und ihrerseits als weisungsgebundene Behörde dem für Gesundheitspolitik zuständigen Ministerium nachgeordnet ist …“
Das, Herr Minister, müssten Sie eigentlich auch einmal zur Kenntnis nehmen. Das ist ja nicht irgendwer.
Wie soll eigentlich die Zuteilung der besonderen Studien funktionieren? Beim europäischen Anmeldeportal CTIS können diese Kategorien überhaupt nicht codiert werden. Es müssten also alle eingehenden Anträge vom BfArM von Hand gesichtet und zugeteilt werden. Das, meine Damen und Herren, schafft nicht weniger Bürokratie, sondern mehr Bürokratie, und deswegen lehnen wir es ab.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Das Wort für Bündnis 90/Die Grünen hat die Kollegin Dr. Paula Piechotta.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7611974 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Medizinforschungsgesetz |