Martina Stamm-FibichSPD - Medizinforschungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Zeit in diesem Leben ist begrenzt, und alle Reichtümer dieser Welt bringen uns nichts, wenn unser Körper seine Funktion einstellt und die Gesundheit nicht mehr mitmacht. Gerade deshalb ist die eigene Lebenszeit so wertvoll. Natürlich können wir versuchen, so gesund wie möglich zu leben; aber unser Einfluss bleibt am Ende doch begrenzt. Die gute Nachricht ist: Die Grenze verschiebt sich.
In der Geschichte der Menschheit hatte, statistisch betrachtet, niemand vor uns so viel Zeit, wie wir sie heute haben – Zeit, die wir mit der Familie oder mit Freunden verbringen können, Zeit, die wir uns nehmen können oder die wir anderen schenken können. Die Lebenserwartung von neugeborenen Mädchen liegt heute bei 83,4 Jahren und bei neugeborenen Jungen bei 78,6 Jahren. Zum Vergleich: Im Jahr 1970 lag die Lebenserwartung für beide Geschlechter noch mehr als zehn Jahre unter diesen Werten. Zehn Jahre mehr leben oder nicht: Ich glaube, jedem von uns ist klar, wie groß dieser Unterschied wirklich ist.
Einer der Gründe dafür, dass wir heute so viel länger leben, ist der medizinische Fortschritt. Ich bin für diese Entwicklung sehr dankbar, und ich bin mir sicher: Jede oder jeder von uns kennt Menschen, denen der medizinische Fortschritt das Leben gerettet hat. Was früher noch tödlich war, hat heute oft seinen Schrecken verloren.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Universitäten und Unternehmen hierzulande haben dazu einen enormen Beitrag geleistet. Sie haben Deutschland zu einem führenden Innovationsstandort in der Welt gemacht. Diese Erfolgsgeschichte umfasst Tausende Entwicklungen und reicht vom ersten Röntgenapparat bis zur Erfindung von mRNA-Impfstoffen und weit darüber hinaus.
Gleichzeitig ist die medizinische Forschung ein extrem wichtiger Wirtschaftsfaktor und Wachstumstreiber für das Land. Und damit das auch weiterhin so bleibt, bringen wir heute dieses Medizinforschungsgesetz ein. Denn zur Wahrheit gehört auch – wir haben es gehört –: In den letzten Jahren hat der Forschungsstandort Deutschland gelitten, und wir haben an Attraktivität verloren. Deshalb vereinfachen wir mit diesem Gesetz die Genehmigungsverfahren für klinische Prüfungen. Wir machen den Weg frei für spezialisierte Ethikkommissionen und verkürzen die Vorlaufzeit von klinischen Studien durch die Veröffentlichung von Mustervertragsklauseln. Wir entwirren die Zuständigkeiten von BfArM und PEI und vereinfachen so die Arzneimittelzulassung. Wir verzahnen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren beim Strahlenschutz neu und verkürzen die Verfahrensdauer. Dieses Gesetz wird medizinische Forschung in Deutschland schneller, einfacher und effizienter machen.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Natürlich verlässt kein Gesetz den Bundestag so, wie es eingebracht wurde. Wir müssen Regelungen bei den Medizinprodukten noch überdenken. Wir müssen Kinder und Jugendliche ganz klar in den Mittelpunkt der Forschung stellen.
Frau Kollegin.
Deshalb lassen Sie uns gemeinsam darauf hinarbeiten, dass die Forscherinnen und Forscher hierzulande auch weiterhin Grenzen verschieben können.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Es ist immer so, wenn der Minister sich noch bei allen bedankt und dafür noch eine Minute braucht. Das war jetzt der Preis.
Kathrin Vogler hat das Wort für Die Linke.
(Beifall bei der Linken)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7611980 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Medizinforschungsgesetz |