Tobias PeterkaAfD - Fortentwicklung des Völkerstrafrechts
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen aller Fraktionen! Die Bundesregierung will das nationale Völkerstrafrecht ausbauen. Es geht hier ausnahmsweise also einmal nicht um die Abgabe von Souveränität, sondern um das genaue Gegenteil: Weiterung von vielleicht deutscher Weltgeltung bzw. dem sogenannten Weltrechtsprinzip. Denn nach § 1 Völkerstrafgesetzbuch werden Taten – bis auf den Angriffskrieg – auch dann verfolgt, wenn sie im Ausland begangen wurden und gar keinen Bezug zu Deutschland aufweisen.
Jetzt ist es aufgrund meiner Erfahrung mit den Regierungen der letzten Jahre leider so, dass selbst das hier bei mir Misstrauen auslöst. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die will natürlich jeder verfolgen, logisch. Und mit historischen Argumenten lässt es sich auch durchaus begründen, dass entsprechende Täter nicht zum Entspannungsurlaub bei uns sind.
In den Gesetzentwurf werden jetzt der Tatbestand des Einsatzes besonders perfider moderner Waffen sowie der Tatbestand der sexualisierten Gewalt und der des Verschwindenlassens von Menschen aufgenommen. So weit, so sinnvoll.
Das Völkerrecht hat aber weiterhin eine erhebliche Schwäche: die Durchsetzbarkeit. Internationale Strafgerichte leiden bekanntlich zum Beispiel in Ermangelung einer eigenen Armee an nur punktueller Bedeutung. Ob jetzt der außenpolitische Zwerg Deutschland hier glaubhaft quasi den Ausputzer spielen kann, das ist für mich fraglich.
Sie selbst betonen, dass es bei uns nur so fünf oder sechs Verfahren nach diesem Gesetz pro Jahr gegen Kriegsverbrecher gibt.
(Katharina Willkomm [FDP]: Jedes ist wichtig!)
Das ist auf mehreren Ebenen erst mal beruhigend, vor allem, weil die Welt hier garantiert wieder mal Wege findet, deutsches Recht auszunutzen.
Sie wollen die Nebenklage aller Opfer zulassen inklusive Anwaltszuschuss und einer Art Therapiegeld. Angebliche Kosten: unter 1 Million. Sie haben wohl selber gemerkt, dass das naiv sein könnte, und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht.
Wir werden die Entwicklung genau im Blick behalten: Verfolgung von Kriegsverbrechern, ja natürlich; aber Klagemigration mit Grenzübertritt und dann Asylreflex, das auf gar keinen Fall.
(Beifall bei der AfD)
Sie kennen den Spruch: Gute Vorsätze pflastern nicht immer den besten Weg. Das gilt vor allem dann, wenn man, wie Sie, den Kompass schon lange verloren hat.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Nächster Redner ist Helge Limburg für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612005 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Fortentwicklung des Völkerstrafrechts |