06.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 172 / Tagesordnungspunkt 21

Anja SchulzFDP - Elementarschadenversicherung

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hochwassersituation in Süddeutschland ist ebenso dramatisch wie tragisch. Wir reden von schweren menschlichen Schicksalen. Wir reden von Menschen, die durch die Flut teilweise oder ganz ihr Hab und Gut verloren haben und auch ihr Zuhause, von Schäden, die teilweise noch gar nicht zu beziffern sind, wenn doch, dann gehen sie in Millionenhöhe. Das alles führt uns eindrücklich vor Augen, wie enorm die Wucht solcher Extremwetterereignisse sein kann. Zugleich macht sie aber auch sehr deutlich, wie wichtig präventive Maßnahmen im Kampf gegen Elementarschäden sind.

Umso erstaunlicher finde ich daher den hier vorliegenden Antrag der Union. Dieser beschreibt zwar anschaulich, wo die eigentlichen Herausforderungen bei Elementarschäden liegen, doch am Ende muss ich sagen, dass Ihre Lösungsvorschläge nicht zur vorangegangenen Ursachenanalyse passen.

(Beifall bei der FDP – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Wo sind denn Ihre Lösungsvorschläge?)

Sie gehen auf die Zunahme von Extremwetterereignissen ein, darauf, dass Städte und Gemeinden auf die Ereignisse baulich wenig bis gar nicht vorbereitet sind. Sie gehen auf das mangelnde Risikobewusstsein innerhalb der Bevölkerung ein und darauf, dass selbst Neubau viel zu oft in Hochwasserrisikogebieten erfolgt. Sie benennen sogar das Problem, dass zu wenig Prävention und Klimafolgenanpassung erfolgen. Und dann, nach all Ihren richtigen Feststellungen, ist Ihre Lösung: Lasst uns eine Versicherungspflicht für Elementarschäden einführen!

Der Antrag reiht sich damit ein in die geradezu reflexartig aufkommende Forderung nach einer bundesweiten Versicherungslösung. Dabei wird dieses Produkt zu einem Allheilmittel stilisiert, das dem Ganzen nicht gerecht wird; denn es wird nicht einen einzigen Schaden verhindern.

(Dr. Martin Plum [CDU/CSU]: Sie haben das Produkt nicht verstanden!)

Was bringt es, wenn wir heute eine Verpflichtung einführen, Wohngebäude aber nach wie vor in Hochwassergebieten gebaut werden? Was bringt es, wenn wir heute eine Verpflichtung einführen, aber Wirtschaftsminister in bestimmten Bundesländern wichtige Flutpoller blockieren? Und was bringt es, wenn wir heute eine Verpflichtung einführen, die Bundesländer aber nicht mal die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in vollem Umfang abrufen?

(Beifall bei der FDP)

Elementarschutz ist keine Einbahnstraße. Das wurde meines Erachtens in der öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss auch sehr deutlich. Dort haben viele Sachverständige darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Versicherungsdichte allein nicht helfen wird, das Problem einzudämmen. Denn mit steigender Dichte werden die Prämien nicht automatisch sinken. Dafür nimmt aber die finanzielle Belastung für alle Eigentümer zu, egal ob diese in weniger betroffenen Gebieten oder in besonders gefährdeten Risikogebieten wohnen. Und nicht nur das, die Belastung für Wohnen wird im Allgemeinen teurer; denn natürlich werden Eigentümer, Vermieter die Kosten auf ihre Mieter umlegen. In Zeiten anhaltender Inflation ist das eine enorme Zusatzbelastung für die Betroffenen. Gerade in Gefahrengebieten sprechen wir von Prämien im vierstelligen Bereich pro Jahr. In besonders gefährdeten Gebieten kann das die Menschen in enorme Schwierigkeiten bringen. Vor allem werden die Prämien in Zukunft steigen, weil die Extremwetterereignisse zunehmen werden. Das heißt also: Eine solche Versicherung bringt uns an dieser Stelle nicht voran.

Erst recht nicht voran bringt uns der Vorschlag, die Prämien durch Selbstbehalte senken zu wollen; denn eine Senkungswirkung wird erst erfolgen, wenn wir Selbstbehalte im fünfstelligen Bereich, also ab 10 000 Euro, einführen. Und das ist ganz bestimmt nicht der Grundgedanke der Existenzsicherung. Alternativ wird das französische Modell vorgeschlagen, wo es Einheitstarife gibt. Aber auch die müssen selbstverständlich bezahlt werden. Am Ende greift der Staat dort unter die Arme. Aber auch dort steigen die Prämien inzwischen.

Bezahlbare Prämien – das ist Ihre Idee – sollen durch eine Rückversicherung des Bundes sichergestellt werden. Im Kern ist Ihr Vorschlag also komplette Augenwischerei; denn Sie zielen ja darauf ab, dass der Bund künftig bei Extremwetterereignissen weniger Schäden auffangen muss. Das wird im Falle einer Haftungsübernahme aber selbstverständlich nicht funktionieren. Und das Schlimme ist: Es entbindet sowohl die Eigentümer als auch die Länder und die Kommunen komplett von der Eigenverantwortung zur Prävention.

Wir müssen den Fokus auf kooperative Lösungen legen, die unserem föderalen System gerecht werden. Jeder hat da seine Hausaufgaben zu erledigen:

(Dr. Volker Ullrich [CDU/CSU]: Aber Ihr Kanzler sagt etwas anderes! – Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Sind Sie eigentlich noch in dieser Koalition? Vielleicht habe ich das nicht mitbekommen, und die FDP ist schon raus!)

Eigentümer müssen ihre Immobilien absichern, sei es durch bauliche Anpassungen oder durch den Schutz einer Versicherung. Und die Länder und Kommunen müssen natürlich auf Klimafolgenanpassung und Prävention achten; das kann im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht erfolgen. Ebenso müssen regionale Besonderheiten beachtet werden.

(Beifall bei der FDP)

Für zielgerichtete Vorsorgemaßnahmen auf individueller Ebene sollte der Bund Anreize setzen und gesetzliche Informationspflichten einführen. Der Aufbau des Naturgefahrenportals des Deutschen Wetterdienstes ist ein erster wichtiger Schritt, den wir vor drei Monaten in einem Gesetz in diesem Parlament beschlossen haben.

(Dr. Günter Krings [CDU/CSU]: Das verkaufen Sie ernsthaft als Lösung?)

Eine Elementarschadenversicherungspflicht bringt uns an dieser Stelle nicht weiter. Elementar ist hier die Prävention.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schulz. – Nächster Redner ist der Kollege Carsten Müller, CDU/CSU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7612015
Wahlperiode 20
Sitzung 172
Tagesordnungspunkt Elementarschadenversicherung
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