Max StraubingerCDU/CSU - Änderung des Düngegesetzes, Strombilanzierung
Werter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute die Änderung des Düngegesetzes. Das Düngegesetz regelt insbesondere die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten. Die jetzt vorgesehenen Änderungen beinhalten im Wesentlichen die Anpassung an die 2019 von der EU erlassene EU-Düngeprodukteverordnung, die Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen für ein Monitoring zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung und Änderungen hinsichtlich des Geltungsbereichs der Stoffstrombilanzverordnung. Mit der Durchsetzung der entsprechenden Düngevorschriften wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beauftragt und als notifizierende Behörde benannt. – So weit zum Inhalt dieses schönen Gesetzes.
(Sylvia Lehmann [SPD]: Klingt doch gut!)
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens hat die Ampel zudem folgende wesentliche Änderungen eingebracht: Aus dem Begriff der Stoffstrombilanzierung wurde die Nährstoffbilanzierung.
(Carina Konrad [FDP]: Ja, ist auch besser!)
Welch großartige Änderung, die man hier durchgeführt hat!
(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Dr. Franziska Kersten [SPD], Karl Bär [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Carina Konrad [FDP])
Die Kontrolle des Anfalls von Wirtschaftsdünger aus Biogasanlagen und dessen Verbringung nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger soll erleichtert werden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das Düngemonitoring soll auch dazu genutzt werden, um ableiten zu können, ob und unter welchen Voraussetzungen für bestimmte Anforderungen nach der Düngeverordnung bzw. nach der Landesdüngeverordnung Festlegungen in Abstimmung mit der EU-Kommission getroffen werden.
(Beifall der Abg. Dr. Franziska Kersten [SPD])
Das BMEL veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht. – So weit, so gut.
Ich frage mich nur, was damit für die Bauern übrig geblieben ist.
(Dieter Stier [CDU/CSU]: Das fragen wir uns auch! – Carina Konrad [FDP]: Das erkläre ich gleich!)
Ein riesiger Bürokratiewust.
(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Rief [CDU/CSU]: Ganz genau!)
Die Anhörungen haben gezeigt, dass wir neben dem Monitoring die Stoffstrombilanzierung bzw. – jetzt neu – Nährstoffbilanzierung nicht benötigen, weil das Monitoring dies im Prinzip schon leistet. Sie bringen dies ja – das ist eine ganz tolle Nummer von den Regierungsfraktionen – in Ihrem Entschließungsantrag direkt zum Ausdruck. Das ist wirklich undenkbar. Da steht drin, was Sie der Bundesregierung aufgeben, was gemacht werden soll,
(Carina Konrad [FDP]: Ja, das ist völlig neu!)
zum Beispiel: „Betriebe mit weniger als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ sollen ausgenommen werden.
(Sylvia Lehmann [SPD]: Ja!)
Wieso schreiben Sie das denn nicht gleich ins Gesetz?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Drei Parteien fordern also, dass diese Betriebe ausgenommen werden,
(Renate Künast [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das Ding heißt „Verordnung“! Das nennt sich „Verordnung“!)
können sich aber offensichtlich nicht gegen das grüne Bundesministerium durchsetzen.
(Carina Konrad [FDP]: So ein Quatsch!)
Das ist ein unglaublicher Vorgang.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Dann schreiben Sie: „Viehhaltende Betriebe mit einem Nährstoffanfall von weniger als 750 Kilo Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft“ sollen ausgenommen werden.
(Zuruf des Abg. Karl Bär [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Warum machen Sie es denn nicht? Das hätten Sie ja gleich mitregeln können. Sie haben keinen Mumm als Parlamentarier, muss ich sagen.
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)
Kollege Hocker von der FDP hat es ja bei der Einführung des Gesetzes dargelegt und gesagt: Wir werden dafür kämpfen, dass es bürokratiearm ist.
(Carina Konrad [FDP]: Das haben wir doch gemacht!)
Die Armut ist heute da, weil der Kollege Hocker schon gar nicht mehr teilnimmt,
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Carina Konrad [FDP]: Haben Sie schon ein Bierchen getrunken, oder was ist hier los?)
weil er natürlich weiß, dass dieses Gesetz einen riesigen Bürokratiewust darstellt und somit die Bäuerinnen und Bauern von zusätzlicher Bürokratielast erdrückt werden. Ich habe den Eindruck: Die Koalitionsparteien haben aus den Demos des Frühjahrs überhaupt keine Schlüsse gezogen; denn die am häufigsten vorgebrachte Forderung war, die Bürokratie zurückzuschrauben. Sie tun das Gegenteil, und deshalb können wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
(Dr. Julia Verlinden [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber jetzt echt schade!)
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Vielen Dank, Herr Kollege Straubinger. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sylvia Lehmann, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612030 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Düngegesetzes, Strombilanzierung |