Carina KonradFDP - Änderung des Düngegesetzes, Strombilanzierung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt ist ja allen schon bewusst geworden: Das ist ein kompliziertes Thema; das ist an den Vorreden deutlich geworden. Es geht um eine Änderung des Düngegesetzes, die wir hier heute beschließen. Warum machen wir das? Das wurde eben mehrfach erwähnt, viele haben auch schon davon gehört: Deutschland hat ein Problem mit erhöhten Nitratbelastungen im Grundwasser. Deshalb gab es schon ein langes Verfahren, in dem die EU Deutschland aufgefordert hat, Maßnahmen zu ergreifen; die letzte davon war 2016.
Deutschland hat keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen.
(Max Straubinger [CDU/CSU]: Doch!)
Deshalb wurde dann ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnet, das Deutschland teuer zu stehen käme, wenn die Strafzahlungen greifen würden. Deshalb wurden 2020 von der Vorgängerregierung unter einer CDU-Agrarministerin die Düngeverordnung und das Düngegesetz überarbeitet. Es wurden Maßnahmen ergriffen und auch mit der EU-Kommission Maßnahmen vereinbart, die dazu dienen, das Vertragsverletzungsverfahren endgültig abzuschließen. Und dieses Gesetz heute ist die Umsetzung dieser Maßnahmen, die damals, im Jahr 2019, versprochen wurden.
Und ja, der Herr Straubinger hat recht, wenn er sagt: Das ist mit Bürokratie verbunden.
(Josef Rief [CDU/CSU]: Oh!)
Das ist Bürokratie, die der EU-Kommission 2019 von Julia Klöckner
(Dr. Oliver Vogt [CDU/CSU]: Oh!)
im Rahmen der Beilegung des Vertragsverletzungsverfahrens zugesagt wurde und die wir mit dem Monitoring jetzt hier umsetzen. Das gehört zur Wahrheit dazu.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Warum ist das für die Landwirte ein Problem? Und warum sehen wir, dass die Landwirte hier Entlastungen brauchen? Die Düngemengen, die verkauft werden, sinken seit Jahren; sie haben 2022 einen Tiefststand erreicht. Das hängt natürlich auf der einen Seite am Preis, weil durch die Energiekrise auch die Preise für Düngemittel sehr hoch geworden sind; das liegt aber auch an den Auflagen und an den Restriktionen,
(Max Straubinger [CDU/CSU]: Die ihr macht!)
die damals durch das Düngegesetz vereinbart wurden.
Die Landwirte haben viel Mut. Sie haben viel Kreativität, und sie sind auch bereit, sehr viel Geld einzusetzen und Investitionen zu tätigen. Das haben sie auch getan: Sie haben in neue Ausbringtechnik und in digitale Hilfsmittel investiert.
(Max Straubinger [CDU/CSU]: Dazu hat die vorhergehende Landwirtschaftsministerin ein Programm gemacht!)
Ertragsdaten von den Flächen werden heute erfasst, sodass man Dünger wirklich sehr präzise ausbringen kann.
Aber trotzdem gibt es in Deutschland große Gebiete – das sind die sogenannten roten Gebiete –, in denen 20 Prozent weniger Dünger ausgebracht werden darf, als die Pflanze braucht. Das muss man sich mal an sich selbst vorstellen: Wenn man jeden Tag 20 Prozent weniger Nährstoffe zu sich nimmt, als man tatsächlich verbraucht, dann nimmt man ab. Das tut manchen gut.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP und der SPD)
Das ist aber für Pflanzen schlecht, weil dann die Qualität nicht sichergestellt wird und auch der Ertrag am Ende fehlt.
Deshalb ist das keine Dauerlösung. Darum haben wir in diesem Gesetz festgelegt, dass in diesen Gebieten die Landwirte, die tatsächlich vorschriftsmäßig wirtschaften und die deshalb keinen Einfluss darauf nehmen, dass das Grundwasser mit Nitrat angereichert wird, auch in Zukunft überhaupt noch die Möglichkeit haben, ordnungsgemäß zu düngen. Das legen wir mit diesem Gesetz an, und das hat der Herr Straubinger leider übersehen.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, mir ist es auch wichtig, den Fakt zu betonen, dass die Landwirte nicht alleinige Verursacher von Nitratbelastungen im Grundwasser sind; denn das sind wir alle.
(Max Straubinger [CDU/CSU]: Habt ihr im Gesetzgebungsverfahren nichts gemacht?)
Wir alle haben einen Einfluss darauf; die Kläranlagen haben Einfluss darauf, die Kanalisation hat Einfluss darauf. Deshalb ist es wichtig, dass man auch weiter andere Ursachen in den Blick nimmt und sukzessive reduziert und nicht die Last allein auf die Landwirte abwälzt.
(Beifall bei der FDP – Max Straubinger [CDU/CSU]: Da habt ihr ja aber nichts gemacht!)
Und es ist auch wichtig, dass man die Messverfahren weiter optimiert und nicht nur das Monitoring zur Grundlage dafür nimmt, dass es ebenso in Zukunft zu Reduktionen kommt, sondern dass auch die Länder weiter in der Pflicht sind, ihr Messstellennetz auszuweiten. Denn es ist in der Tat ein Problem, dass in der Vergangenheit vor allem Messstellen herangezogen wurden, die besonders belastete Stellen gemessen haben. Deshalb muss auch das Messstellennetz weiter ausgeweitet werden.
Abschließend bleibt aber zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf zu sagen – neben allem, was ansonsten noch zu tun ist und dessen wir uns auch annehmen –, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, weil es auf der einen Seite Rechtssicherheit schafft, das Vertragsverletzungsverfahren abwendet und hoffentlich zur endgültigen Einstellung führt und weil es auf der anderen Seite die Qualität und die Quantität von Ertragsprodukten – von Weizen vor allen Dingen – in der Landwirtschaft erhöht, sodass dies auch in Zukunft noch mal ordnungsgemäß angebaut werden kann. Das haben wir hier angelegt. Und das ist eine wichtige Perspektive, die wir der Landwirtschaft damit bieten.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Vielen Dank, Frau Kollegin Konrad. – Nächster Redner ist der Kollege Dr. Oliver Vogt, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612033 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 172 |
Tagesordnungspunkt | Änderung des Düngegesetzes, Strombilanzierung |