Gereon BollmannAfD - Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen heute vor einem Problem, welches ohne das katastrophale Versagen der Bundesregierung in der Migrationspolitik gar nicht existieren würde, nämlich vor dem Problem der importierten Kinderehen aus fernen Kulturkreisen.
Am 1. Februar letzten Jahres hat uns das Bundesverfassungsgericht zu einer Nachbesserung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen aufgefordert. Noch Mitte Februar dieses Jahres hat Herr Dr. Buschmann vergeblich für seine Einzelfalllösung geworben – wohlgemerkt: Die Frist läuft jetzt in gut drei Wochen ab. Nun haben wir also einen Gesetzentwurf, der mit heißer Nadel gestrickt ist.
(Sonja Eichwede [SPD]: Nee, wir haben uns über ein Jahr damit auseinandergesetzt!)
– Hut ab vor dem Arbeitstempo der Ampel, Frau Eichwede!
Das Bundesverfassungsgericht hat uns aufgegeben, bei einer Unwirksamkeit der Kinderehe, also der Nichtigkeit, auch die finanziellen Folgen für die Minderjährigen zu regeln. Allerdings arbeitet sich der Entwurf in erster Linie an der Unterhaltsfrage ab.
Bei genauem Hinsehen erkennt man, dass sich die Fixierung auf die Unterhaltsansprüche als Holzweg erweist. Beispielsweise erlischt der Anspruch auf Familienunterhalt, wenn ein Ehegatte stirbt. Genau diese Regelung soll aber nach dem Entwurf entsprechend anwendbar sein.
Liebe Kolleginnen, ist dies wirklich Ihr Ernst? Wir wissen doch, dass meist ein deutlich älterer Mann ein minderjähriges Mädchen, mitunter noch ein Kind, geheiratet hat und mit ihm zusammenlebt. Der Entwurf will also das Mädchen finanziell im Regen stehen lassen, wenn der Mann stirbt. Anders unsere Ehen: Stirbt der Unterhaltsverpflichtete, wird dies durch den Erb- oder jedenfalls den Pflichtteilsanspruch kompensiert. Einen solchen Anspruch sieht der Entwurf aber nicht vor; die Kollegin Hierl hat hier zutreffend auf die verfassungsrechtlichen Bedenken hingewiesen, die wir in der Anhörung erfahren haben. Und: Wegen der Unwirksamkeit der Ehe existiert er auch nicht. Weiterhin steht das Mädchen im Regen, sogar auch dann, wenn der verstorbene Mann sehr vermögend war. Und ja, nicht nur das Mädchen, sondern wir alle stehen im Regen; denn der Steuerzahler darf dann Sozialhilfe gewähren.
Weitere Schwachstelle: Nach internationalem Privatrecht findet das Unterhaltsrecht des Landes Anwendung, in dem die Berechtigte ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Kehrt das Mädchen also in seine Heimat zurück, steht es weiter im Regen; denn dort gibt es mangels Ehe keinen ehelichen Unterhalt.
Allerdings ist die vorgesehene Heilung der Ehe schlüssig, wenn beide Partner volljährig sind. Der Grund für die Kinderehe war in der Regel der soziokulturelle Hintergrund im Heimatland, der sich aber meist auch hier in Deutschland nicht verändert. Ebenso die wirtschaftliche Abhängigkeit der jungen Mädchen; bei der bleibt es nämlich in der Regel. Aber trotzdem sieht der Entwurf eine verpflichtende Beratung nicht vor. Frau Eichwede, Sie haben dazu ja Stellung genommen; das hat mich wenig überzeugt. Liebe Kolleginnen, Sie können doch niemandem mehr vermitteln, wie gerade Sie als Frauen diesen Entwurf mittragen.
(Beifall bei der AfD)
Schauen Sie doch bitte in meinen Entschließungsantrag, wonach die Lösung darin liegt, den Mädchen und jungen Frauen einen Anspruch eigener Art zu verschaffen, sui generis, wie es so schön heißt. Sie sollten unbedingt finanziell und vermögensmäßig so gestellt werden, wie sie bei einer wirksamen Ehe stehen würden.
(Beifall bei der AfD)
Ihr Entwurf ist löchrig wie ein Käse. Besser gesagt, er ist Käse.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Vielen Dank, Herr Kollege Bollmann. – Nächster Redner ist der Kollege Helge Limburg, Bündnis 90/Die Grünen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612225 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen |