Christian WirthAfD - Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen
Herr Präsident! Werte Kollegen! Der traurige Höhepunkt der illegalen Migration war dieser Tage der Tod des Polizisten Rouven L., der einem feigen islamistischen Anschlag zum Opfer fiel. Ich möchte noch ein weiteres Phänomen in der Kürze der Zeit benennen. Das ist der Schutz unserer Frauen und Kinder, ja, auch der mit Migrationshintergrund. Allein seit 2017 – also nicht seit 2015, sondern seit 2017 – bis Ende 2023 sind über 54 000 Fälle sexuellen Missbrauchs aufgeklärt worden, die durch Zuwanderer begangen worden sind. Von diesen haben über 8 000 mit dem Tod geendet – über 8 000 mit dem Tod geendet! Wir haben jeden dritten Tag in Berlin eine Gruppenvergewaltigung, 111 im Jahr 2023. Führend hier: Syrer, Afghanen und Iraker – in dieser Reihenfolge.
Offene Grenzen und das feige Wegducken vor illegaler, insbesondere kulturfremder Einwanderung haben dieses Land verändert. Frau Göring-Eckardt freut sich, wir nicht.
(Beifall bei der AfD)
Wir müssen die illegale Migration sofort unterbinden. Das rechtliche Rüstzeug haben wir hierzu. Artikel 16a Absatz 1 Grundgesetz gewährt politisch Verfolgten Asyl. Das waren in den letzten Jahren, seit 2015, immer unter 1 Prozent der hier Ankommenden. Artikel 16a Absatz 2: Keiner kann Asyl beanspruchen, der aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem sicheren Drittstaat einreist.
Natürlich haben wir uns in Artikel 16a Grundgesetz verpflichtet – in einfachen Worten –, mit Eintritt in die EU das EU-Asylsystem zu übernehmen. Schauen wir uns das Asylsystem an, kodifiziert in Artikel 3 Absatz 2 des EU-Vertrages. Die Mitgliedstaaten der EU gewähren offene Binnengrenzen. Aber wir haben einen Vertrag, mit dem die EU auch Verpflichtungen übernommen hat. Die EU hat sich in Artikel 3 Absatz 2 verpflichtet zu sicheren Außengrenzen, zu einem funktionierenden Asylsystem, zu einer geregelten Einwanderung und zur inneren Sicherheit in den Mitgliedsländern.
Sichere Außengrenzen: Ich glaube, dazu muss man nicht ernsthaft mehr vortragen.
Ein funktionierendes Asylsystem: Das Asylsystem ist ausgestaltet in der Dublin-Verordnung und in der Rückführungsrichtlinie. Die Dublin-Verordnung ist spätestens seit 2015 von Frau Merkel zerschossen worden. Die Grenzländer können oder wollen Flüchtlinge nicht mehr registrieren und winken sie durch. Selbst wenn diese schon in diesen Ländern Asyl beantragt haben, werden sie durchgelassen nach Deutschland. Rücküberführungsabkommen scheitern regelmäßig. Nach drei bis sechs Monaten wird dadurch Deutschland zuständig für diese Verfahren. Nur 9 Prozent aller Rückführungsgesuche in Partnerländer der EU wurden angenommen. Für alle anderen ist Deutschland zuständig.
Wie sieht es mit der Rückführungsrichtlinie aus? Hier gibt es ein Urteil des EuGH aus September 2023, das regelmäßig in Deutschland falsch zitiert wird. Denn dieses Urteil, das sich mit der Grenze Frankreich/Spanien beschäftigt und der Rücküberweisungsmöglichkeit, sagt ausdrücklich, dass die Rückführungsrichtlinie nicht für Länder zuständig ist, die vor der Ratifizierung der Rückführungsrichtlinie, nämlich im Jahr 2009, eigene bilaterale Rückführungsvereinbarungen mit Partnerländern getroffen haben. Das hat Deutschland mit allen Nachbarländern gemacht vor 2009. Mit allen Nachbarländern ist geregelt, dass jemand, der kein Visum hat und/oder keine Papiere hat, an der Grenze zurückgewiesen werden kann. Demgemäß können wir das rechtlich machen.
(Beifall bei der AfD)
Wir haben eben gehört – und ich denke, das ist nachvollziehbar –, dass die EU ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, gerade in Asylverfahren. Was ist zu machen? Auch im internationalen Vertragsrecht gibt es das Recht der Leistungsstörung, kodifiziert in Artikel 62 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, kodifiziert 1969. Das entspricht dem Wegfall der Geschäftsgrundlage, die wir alle aus dem Zivilrecht kennen. Wir können also, solange uns die EU kein gescheites Asylsystem zur Verfügung stellt und die Außengrenzen sichert, selbstverständlich unseren Artikel 16a Absatz 2 wieder anwenden in Verbindung mit § 18 Asylgesetz und an der Grenze jeden zurückweisen, der aus einem sicheren Drittstaat kommt. Und das sollten wir auch machen.
(Beifall bei der AfD)
Denn es liegt in unserem Interesse, dass wir wieder für die innere Sicherheit sorgen in diesem Land, dass wir dieses Land vom Kopf auf die Füße stellen
(Julian Pahlke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Deswegen überwacht Sie auch der Verfassungsschutz für die innere Sicherheit!)
– keine Ahnung, aber rumbrüllen –
(Beifall bei der AfD – Lachen bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
und für die Sicherheit in diesem Land sorgen.
(Julian Pahlke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Münster sitzt tief!)
Wir haben es gerade wieder gehört: Das geht leider nur mit der AfD. Wir haben die Kraft und den Mut dazu und werden das auch durchziehen.
(Beifall bei Abgeordneten der AfD)
In diesem Sinne: Denken Sie daran, dass Frau Faeser geäußert hat, sie werde für die Gäste der EM die Grenzen schließen – für ihre Sicherheit. Für uns ist das nicht notwendig, laut Frau Faeser.
In diesem Sinne: Glück auf und ein schönes Wochenende!
(Beifall bei der AfD – Leni Breymaier [SPD]: Meine Güte!)
Nächster Redner ist der Kollege Helge Lindh, SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612232 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 173 |
Tagesordnungspunkt | Zurückweisungen von Drittstaatenangehörigen |