Lars RohwerCDU/CSU - Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz
Glück auf, Frau Präsidentin!
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Erfolgsmodell aus der Regierungszeit der Union wird Gesetz: Das finden wir gut.
Das heute vorliegende Gesetz wird eine bundesweite Möglichkeit schaffen, Berufserfahrung anzuerkennen. Ich bin auch etwas aufgeregt, weil wir froh sind, dass dieses Gesetz heute hier kommt.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels in Deutschland ist es nun mal sinnvoll, wenn langjährig Beschäftigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung die Möglichkeit gegeben wird, sich berufsrelevante Kompetenzen anerkennen zu lassen und bessere Berufsperspektiven zu sichern. Von den fast 3 Millionen Menschen ohne Berufsabschluss in Deutschland haben wir in der Debatte schon gehört, und wir haben auch schon gehört, dass eine Altersuntergrenze eingezogen wird. Auch das finden wir gut.
Die Menschen scheuen keine Mühen in diesem Verfahren. Es sind teilweise mehrmonatige Verfahren, die sie durchlaufen, und es ist nicht einfach nur ein Abschluss innerhalb von ein, zwei Tagen, den sie erwerben. Wir müssen den Menschen in unserem Land Chancen eröffnen. Und wenn wir uns als Einwanderungsland definieren, ist Validierung ein wichtiger Ansatz, um berufliche Kompetenzen zu dokumentieren und auch vergleichbar zu machen.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Denn das Aufstiegsversprechen der sozialen Marktwirtschaft muss auch für diejenigen gelten, die aus Europa oder anderen Ländern zu uns kommen, um hier zu arbeiten und zu leben. Gleichzeitig – das haben wir schon angesprochen – darf die Validierung kein Parallelweg zur dualen Berufsausbildung sein. Es ist wichtig, den Wert der dualen Ausbildung zu sichern.
Deshalb möchte ich im Weiteren ganz klar von dem sprechen, was auch die Kollegin Reinalter gerade schon angesprochen hat: Ich bin besonders erfreut über die Regelung hinsichtlich der Anerkennung von beruflichen Kompetenzen für Menschen mit Behinderungen. Das vorliegende Gesetz macht die berufliche Bildung inklusiver. Menschen mit Behinderungen können nun ihre Kompetenzen und Qualifikationen, die sie beispielsweise in Werkstätten erworben haben, öffentlich-rechtlich zertifizieren lassen. Damit wird den Leistungen der beruflichen Bildung von Werkstätten im Berufsbildungsgesetz Rechnung getragen.
(Beifall bei der der CDU/CSU, der SPD und der FDP)
Menschen mit Behinderungen erlangen durch die Angebote der beruflichen Bildung in Werkstätten Kompetenzen und Qualifikationen, die im bestehenden System der beruflichen Bildung bisher oft nicht anerkannt wurden.
Die gesetzliche Verankerung eines neuen Verfahrens zur Feststellung beruflicher Handlungsfähigkeit schafft Perspektiven, ohne die Qualität der Berufsausbildung zu mindern. Ich bin zuversichtlich, dass sich die positiven Effekte aus dem Programm „ValiKom Transfer“ fortsetzen werden und sich die Anzahl der berufstätigen Menschen ohne formalen Berufsabschluss damit verringert. Die Schweiz und Frankreich machen es uns vor. Hier ist die Validierung bereits seit vielen Jahren gesetzlich geregelt. Auch wir tun gut daran, verschiedene Wege zur Fachkräftesicherung einzuschlagen.
Wir unterstützen daher den Gesetzentwurf und begrüßen, dass unsere Kritik im Gesetz aufgenommen worden ist. Ein Erfolgsmodell wird Gesetz.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Als Nächste hat das Wort für die FDP-Fraktion Gyde Jensen.
(Beifall bei der FDP, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612908 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Berufsbildungsvalidierungs- und Digitalisierungsgesetz |