Stephan ThomaeFDP - Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses
Sehr geehrte Frau Präsidentin Özoğuz! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute über einen Antrag der Union zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Zunächst will ich aber festhalten, dass es im Wortbeitrag des Abgeordneten Kraft von der AfD schon sehr danach klang, als ob Urteil und Strafmaß schon feststünden. Da wurden ganz schön große Töne gespuckt.
(Zuruf des Abg. Stephan Brandner [AfD])
Es geht um einen Untersuchungsausschuss. Ein Untersuchungsausschuss stellt kein Strafverfahren dar.
(Dr. Rainer Kraft [AfD]: Habe ich gerade eine Strafe gefordert?)
Und wenn er gewisse Elemente und Merkmale von strafrechtlichen Untersuchungen aufweist, dann eben auch dieses: Es gibt keine Vorverurteilung.
(Lisa Badum [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja!)
Es gibt einen Untersuchungsauftrag.
Ein Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges Instrument, ein scharfes Schwert, wie man immer sagt, des Parlamentes. Es ist ein wichtiges Minderheitenrecht, in Artikel 44 Grundgesetz verbrieft und beurkundet; dieses achten und respektieren wir. Darin steht, dass der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann und ihn einsetzen muss, wenn dies ein Viertel seiner Mitglieder verlangt. Und natürlich muss er verfassungsrechtlich zulässig sein; auch das ist eine wichtige Hürde, die zu achten ist. Deswegen wird auch die Koalition einem Einsetzungsantrag zustimmen, wenn die formellen und inhaltlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das tun wir immer, wenn wir zu der Überzeugung gelangt sind, dass ein Einsetzungsantrag verfassungsrechtlich den Anforderungen entspricht, Herr Kollege Schnieder.
Ein Untersuchungsausschuss ist ein sehr scharfes Kontrollinstrument. Man verfügt über die Ermittlungsinstrumente der Strafprozessordnung; das heißt, man kann sich Akten vorlegen lassen, sogar Verschlusssachen, sogar geheime Unterlagen, man kann Zeugen vorladen, man kann Sachverständige anhören, und vor allem sind die Mehrheitsprinzipien des Parlamentes eingeschränkt, sodass auch Minderheiten Beweisanträge stellen können. Das ist so, weil es darum geht, Sachverhalte aufzuklären, die auf tatsächliche oder auch vermeintliche Missstände hindeuten. Es wird aber eben auch der Bundesregierung die Möglichkeit gegeben, Vorwürfe auszuräumen, die möglicherweise zu Unrecht erhoben worden sind.
Insofern schafft ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss Transparenz: Er ist geeignet, das Handeln der Bundesregierung auszuleuchten, und ist deswegen ein ganz wichtiges Element der Fehlerkultur in unserer Demokratie. Die Arbeit mündet in Handlungsempfehlungen, um zu vermeiden, dass sich Fehler wiederholen; deswegen stellt er ein wichtiges Instrument zur Qualitätskontrolle durch das Parlament dar, wodurch erschwert wird, dass Dinge unter den Teppich gekehrt werden.
Wenn die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen, dann werden wir einen solchen Einsetzungsantrag sicherlich nicht blockieren. Das werden wir im Geschäftsordnungsausschuss, an den wir Ihren Antrag heute überweisen, gründlich untersuchen. Wenn das Ergebnis ergibt, dass der Antrag zulässig ist, dann werden wir konstruktiv mitwirken. Insofern freue ich mich auf die Beratungen im Geschäftsordnungsausschuss des Deutschen Bundestages.
Vielen Dank.
(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
Vielen Dank, Stephan Thomae. – Damit geht das Wort an Steffen Bilger für die CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7612933 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 176 |
Tagesordnungspunkt | Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses |