Bärbel Bas - Regierungserklärung: Europäischer Rat u. NATO-Gipfel
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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1:
Abgabe einer Regierungserklärung durch den Bundeskanzler:
Zum Europäischen Rat am 27. und 28. Juni 2024 in Brüssel und zum NATO-Gipfeltreffen vom 9. bis 11. Juli 2024 in Washington, D.C.
Hierzu liegen ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD und zwei Entschließungsanträge der Gruppe BSW vor.
Für die Aussprache im Anschluss an die Regierungserklärung wurde eine Dauer von 90 Minuten vereinbart.
Das Wort zur Abgabe einer Regierungserklärung hat nun der Bundeskanzler, Herr Olaf Scholz.
Alle Daten auf Open Parliament TV können über unsere Open Data API abgefragt werden: https://de.openparliament.tv/api
API URL
Daten
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7613144 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 177 |
Tagesordnungspunkt | Regierungserklärung: Europäischer Rat u. NATO-Gipfel |
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NATO
NATO
North Atlantic Treaty Organization
Die NATO, im Deutschen auch als Atlantisches Bündnis oder als Nordatlantikpakt bezeichnet, ist ein Verteidigungsbündnis von 30 europäischen und nordamerikanischen Mitgliedstaaten, das dem gemeinsamen Schutz der eigenen Territorien dient und darüber hinaus das Ziel weltweiter politischer Sicherheit und Stabilität verfolgt.
Europäischer Rat
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
NATO
North Atlantic Treaty Organization
Die NATO, im Deutschen auch als Atlantisches Bündnis oder als Nordatlantikpakt bezeichnet, ist ein Verteidigungsbündnis von 30 europäischen und nordamerikanischen Mitgliedstaaten, das dem gemeinsamen Schutz der eigenen Territorien dient und darüber hinaus das Ziel weltweiter politischer Sicherheit und Stabilität verfolgt.
Europäischer Rat
Der Europäische Rat ist das Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU). Mindestens zweimal pro Halbjahr findet sich der Rat zu einem Treffen ein, das auch als EU-Gipfel bezeichnet wird. Im politischen System der EU nimmt der Europäische Rat eine besondere Rolle ein: Er ist nicht an der alltäglichen Rechtsetzung der EU beteiligt, sondern dient als übergeordnete Institution insbesondere dazu, bei wichtigen politischen Themen Kompromisse zwischen Mitgliedstaaten zu finden und grundsätzliche Impulse für die weitere Entwicklung der Union zu setzen. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind in Art. 15 EU-Vertrag und Art. 235 f. AEU-Vertrag geregelt.
Quelle: Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen