Steffen JanichAfD - Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2023
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im April des vergangenen Jahres habe ich etwas getan, das gezwungenermaßen Seltenheitswert hat: Ich habe bei der Beratung zu dem früheren Tätigkeitsbericht für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einen Mann mit einem Parteibuch der SPD gelobt. Ich spreche hier von Herrn Professor Kelber, dem Bundesbeauftragten für dieses Ressort.
Im Namen der AfD-Fraktion hatte ich auch zugesichert, dass wir den Bericht als Ansporn für unsere politische und parlamentarische Arbeit in Betrachtung ziehen. Heute beraten wir ein Jahr später den aktuellen Bericht des BfDI. Und wenn man diesen aktuellen Bericht liest, dann wünscht man sich, dass die Sozialdemokraten innerhalb der Bundesregierung den Worten ihres Parteifreundes Kelber dieselbe Bedeutung beigemessen hätten wie wir als Alternative für Deutschland.
(Beifall bei der AfD)
Mehrfach kritisiert Herr Kelber, dass ihm Gesetzgebungsakte entweder gar nicht oder viel zu spät zur Kenntnis gegeben werden. Die Bearbeitungszeiträume, die die Bundesregierung dem BfDI einräumt, sind unzureichend, um sich ausgiebig mit den Gesetzen auseinandersetzen zu können. Der Bundesbeauftragte bemängelt darüber hinaus, dass gerade im Hinblick auf den Datenschutz im Bundesverfassungsschutzgesetz seine Stellungnahme nicht einmal gelesen wird. Frau Faeser, wo immer Sie gerade sind, könnten Sie vielleicht Ihrem Parteikollegen zukünftig etwas besser zuhören?
(Beifall bei der AfD)
Auch viele der Missstände, die der Bundesbeauftragte damals aufgezeigt hatte, bestehen nach einem Jahr unverändert fort. Das Bundespresseamt ist der Weisung von Herrn Kelber, die Facebook-Fanseite der Bundesregierung wegen Verstößen im Datenschutzrecht einzustellen, nicht nachgekommen, sondern führt ein Verwaltungsverfahren gegen diese Weisung. Das Bundespresseamt kann seine datenschutzrechtliche Rechenschaftspflicht nicht genügend nachweisen. Besucherdaten wurden und werden vom BPA weiterhin ohne Rechtsgrundlage verarbeitet. Auch der Empfehlung, den Einsatz von künstlicher Intelligenz im Bereich von Strafverfolgung und Gefahrenabwehr rechtlich abzusichern und deren Bestand zu überprüfen, ist die Ampelkoalition nicht gefolgt.
Es ist ebenso selbstredend, dass die deutsche Sozialdemokratie sich nicht im Mindesten für die datenschutzrechtlichen Einwände im Hinblick auf die Rechtsextremismusdatei interessiert.
(Detlef Müller [Chemnitz] [SPD]: Das ist doch Quatsch!)
Geht es in irgendeiner Form gegen rechts, sind den Altparteien die Grundrechte deutscher Bürger vollkommen egal. Eine Änderung durch die Genossen ist auch hier nicht in Sicht.
Ein weiteres Thema ist die Verordnung zur künstlichen Intelligenz in der EU. Der Bundesbeauftragte weist zu Recht darauf hin, dass der Einsatz einer KI zur automatischen Erkennung personenbezogener Merkmale im öffentlichen Raum verboten gehört. Wir stimmen mit Herrn Kelber auch darin überein, dass die KI niemals im Rahmen eines Social Scorings zur Bewertung sozialen Verhaltens missbraucht werden darf.
(Beifall bei der AfD)
Und: Wir sagen auch Ja zur Beibehaltung einer sicheren End-zu-End-Verschlüsselung, und wir sagen auch Nein zur anlasslosen flächendeckenden Überwachung privater Kommunikationsdaten.
(Marc Henrichmann [CDU/CSU]: Aus AfD-Sicht konsequent! – Zuruf der Abg. Mechthilde Wittmann [CDU/CSU])
Die AfD bedankt sich dafür, dass der Bundesbeauftragte einem weiteren Überwachungsstaat hier ein klares Veto entgegengesetzt hat, und wir hoffen, dass seine Nachfolgerin damit irgendwann einmal bis zur Bundesregierung durchdringen wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der AfD)
Ich freue mich, Sie alle zu sehen. Guten Abend!
Herr Höferlin, ich gebe Ihnen das Wort für die FDP-Fraktion.
(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7613206 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 177 |
Tagesordnungspunkt | Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2023 |