26.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 177 / Tagesordnungspunkt 4

Mechthilde WittmannCDU/CSU - Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2023

Lade Interface ...
Anmelden oder Account anlegen






Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Herr Höferlin, ich möchte gerne zunächst an etwas anknüpfen, das Sie vorhin erwähnt haben, nämlich dass diese Datenschutzbehörde ja auch 300 Mitarbeiter hat. Wir alle wissen: Das ist ein Betrieb, von dem man selten sagen würde, er sei ein ganz besonders bekannter und sexy Arbeitsplatz.

(Zuruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP])

Aber diese Mitarbeiter tun dort, glaube ich, einen ganz großartigen Dienst; denn es sind viele sehr heikle Fragen abzuwägen.

Deswegen hat es mich schon etwas irritiert, dass der Bericht, auch wenn er der Bericht des Datenschutzbeauftragten ist, in der Ich-Form geschrieben worden ist. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn auch die Arbeit des Hauses mit anerkannt worden wäre und die Leistungen des Hauses als Gesamtheit im Bericht Eingang gefunden hätten. Das können wir vielleicht schon mal für den nächsten Bericht als Hinweis mitgeben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf des Abg. Manuel Höferlin [FDP])

Ja, auch dieser 32. Tätigkeitsbericht zeigt auf immerhin 176 Seiten auf – für mich ist es ein bisschen die Abschlussbilanz des Datenschutzbeauftragten –, wo es dringenden Handlungsbedarf gibt. Aber er zeigt eben auch auf – das hat der Kollege vorhin sehr gut angesprochen –, wo es weniger darum geht, Daten zu schützen, sondern darum, wo wir den Umgang mit den Daten so rechtskonform und rechtlich abgesichert gestalten müssen, dass er uns die Chance gibt, mit vielen Daten und fortschrittlicher Technik das Beste aus dem zu machen, was uns vorliegt.

Deswegen lassen Sie mich auch hier erwähnen: Wir hatten die Debatte schon im vorigen Jahr, und ich stelle fest: Es hat sich kaum etwas Neues daraus ergeben. Wenn der Datenschutzbeauftragte viele der Gesetzgebungsvorhaben und Regelungen, die wir gerade auch im letzten Jahr getroffen haben, datenschutzrechtlich problematisch sieht, dann überrascht das nicht; das mag ein Teil seiner Aufgabe sein. Aber zu dieser Aufgabe gehört eben auch, die richtige Abwägung zu treffen. In der Sicherheitsgesetzgebung ist der hohe Wert von Sicherheit der Menschen, glaube ich, mindestens genauso hoch zu schätzen wie der ihrer Daten, die sie teilweise selbst in höchster Freizügigkeit im Netz preisgeben.

(Beifall bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: Jawoll! Sehr gut!)

Deswegen möchte ich, dass wir dazu kommen, dass die Daten keineswegs einfach frei sind, sondern dass sie den Schutz erfahren, den sie brauchen, aber dass durch den richtigen Schutz und die richtige Anwendung dieser Daten auch der Lebenswirklichkeit der Menschen mehr Rechnung getragen wird und dass wir eine Regulierung für einen effizienten Datenschutz aufbauen, anstatt bürokratische Verrenkungen zu treffen, um alles in einer Blackbox zu verstecken, was doch manchmal so wichtig wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben in den letzten Jahren aus gutem Grund und aus leider viel zu häufigem Anlass einen Schwerpunkt bei der Gesetzgebung im Sicherheitsbereich gesetzt und beispielsweise auch das Recht der Nachrichtendienste geändert. Leider ist eine echte Reform in den Kinderschuhen stecken geblieben, die wir gebraucht hätten, um unsere Dienste so aufstellen, aber auch – da bin ich wieder beim digitalen Datenschutz – so verbinden zu können, dass all die gewonnenen Erkenntnisse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger und übrigens auch der Arbeit unserer Polizeibeamten, von denen wir viel zu wenige haben und immer mehr bräuchten, zugutekommen. Letztere müssen wir vor allen Dingen diesbezüglich so ausstatten, dass sie effizient arbeiten können.

(Zuruf des Abg. Tobias B. Bacherle [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Es ist schade, dass wir hier nicht weitergekommen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Stracke [CDU/CSU]: Warum überrascht mich das nicht?)

Die Novelle des Bundespolizeigesetzes wurde begonnen, und sie geht wie so vieles nicht weiter, weil Sie seit drei Jahren unendlich viel ankündigen und noch unendlich viel mehr darüber streiten können. So kommen wir nicht voran. Das Gleiche gilt für das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz: Alles initiiert, und jetzt streiten Sie ein bisschen. Dann wollen wir mal hoffen, dass die Legislaturperiode bald vorübergeht, damit auch mal wieder etwas passieren kann.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Stracke [CDU/CSU]: So ist es!)

Die heutige Diskussion über die Bilanz in diesem Bereich zeigt schlicht und ergreifend, was Sie so alles zusammenschurgeln. Aber Sie kommen nicht zum Thema.

Da ich vorhin schon einmal von den polizeilichen Ermittlungsbehörden gesprochen habe, darf ich auch noch das Bundespolizeigesetz ansprechen. Hier bemängelt der Datenschutzbeauftragte die Frage der Erforderlichkeit im Einzelnen, die immer noch genauer dargelegt werden muss. Ich sage Ihnen eines: Erforderlich ist alles, was die Menschen schützt; so einfach ist diese Regelung zu treffen. Und dass niemand neugierig ist auf Daten, die ihm sowieso viel zu viel und viel zu oft aufgedrängt werden, kann man, glaube ich, sehen.

Wir möchten, dass alles getan wird, damit die Befugnisse der Bundespolizei in der digitalen Kommunikation, die wir mittlerweile haben, wie beispielsweise im Bereich der lebensgefährlichen Schleusungskriminalität so modernisiert werden, dass sie unserer Realität angepasst sind. Dafür braucht der Datenschutz – das haben Sie, Herr Kollege, vorhin sehr gut ausgeführt – ein modernes Recht, das regelt, wie die Daten anzuwenden sind; denn es werden immer mehr. Wir haben auch erfahren: Ein Mehr an Daten kann auch ein Mehr an Sicherheit sein, und das nicht nur in diesem Bereich, sondern auch im Bereich Gesundheit und in vielen anderen Bereichen.

Ich darf ich mich heute dennoch beim bisherigen Datenschutzbeauftragten Herrn Kelber bedanken, ihm alles Gute und uns allen eine gute Zusammenarbeit mit Frau Louisa Specht-Riemenschneider wünschen, von der ich schon annehme, dass sie das Thema Datenschutz ein Stück weit als Chance begreift, um etwas zu öffnen, praktisch zu handhaben und damit allen weiterzuhelfen, auch dem Ansehen des Datenschutzes.

Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Stephan Stracke [CDU/CSU]: Jawoll! Sehr gut!)

Anna Kassautzki hat das Wort für die SPD-Fraktion.

(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613208
Wahlperiode 20
Sitzung 177
Tagesordnungspunkt Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2023
00:00
00:00
00:00
00:00
Keine
Automatisch erkannte Entitäten beta