26.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 177 / Tagesordnungspunkt 4

André HahnDIE LINKE - Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2023

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die selbsternannte Fortschrittskoalition versagt leider auch beim Datenschutz. Datenschutz und Informationsfreiheit scheinen ihr vor allem hinderlich, störend und teuer. Für Die Linke stehen beim Datenschutz die Achtung und der Schutz der Menschenwürde sowie die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Mittelpunkt.

Viele öffentliche Debatten werden aber nach wie vor so geführt, als stünde der Datenschutz nur anderen, womöglich höher gewichteten Zielen im Wege, so unter anderem bei der fortschreitenden Kommerzialisierung des Gesundheitswesens. Dieser Regierung wie ihren Vorgängern geht es vor allem darum, wie Patientendaten möglichst gewinnbringend von Versicherungen und Pharmakonzernen genutzt werden können. Wir lehnen das entschieden ab.

Zweites Beispiel ist die öffentliche Sicherheit. Diese Koalition setzt nahtlos die Politik ihrer Vorgänger fort, so viele Daten wie möglich so lange wie möglich zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten.

(Manuel Höferlin [FDP]: Das stimmt doch gar nicht! Im Gegenteil!)

Gegen die wiederholten Mahnungen des Bundesdatenschutzbeauftragten werden Sicherheitsüberprüfungen immer flächendeckender eingeführt. Dadurch sollen, so die Argumentation der Koalition, Verfassungsfeinde aus Behörden und Bundeswehr möglichst ferngehalten werden.

Das ist ein zumindest nachvollziehbares Anliegen, aber das geltende Sicherheitsüberprüfungsgesetz verfolgt eben einen deutlich anderen Zweck. Deshalb hat der Datenschutzbeauftragte jahrelang gefordert, eine eigene Rechtsgrundlage zu schaffen, die die neue Zielsetzung abbildet, und damit rechtliche Sicherheit herzustellen. Passiert ist nichts.

Ebenfalls ungeregelt und dadurch de facto unkontrollierbar ist auch nach wie vor das militärische Nachrichtenwesen der Bundeswehr. Während es für die Kontrolle der Geheimdienste zumindest parlamentarische Gremien gibt, lehnt das Verteidigungsministerium eine gesetzliche Regelung für das militärische Nachrichtenwesen weiter kategorisch ab. Dessen eventuelle Verstöße gegen geltendes Recht und den Datenschutz können weiter von niemandem aufgedeckt werden. Das ist und bleibt skandalös.

Das waren nur drei von vielen Defiziten aus dem aktuellen Bericht des Datenschutzbeauftragten.

Und das war auch das Ende der Redezeit.

Frau Präsidentin, ich hätte gerne die fünf Minuten gehabt, die auf der Anzeigetafel zu sehen waren.

Aber Sie wussten ja sicher, dass das falsch ist.

Deshalb bleibt mir als letzter Satz, auch noch einmal Uli Kelber und seinen Mitarbeitern ganz herzlich zu danken, –

Kollege!

– und ich hoffe bei seiner Nachfolgerin auf die gleiche Beharrlichkeit, die er an den Tag gelegt hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der LINKEN und des BSW)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613211
Wahlperiode 20
Sitzung 177
Tagesordnungspunkt Bericht Datenschutz und Informationsfreiheit 2023
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