27.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 178 / Tagesordnungspunkt 33

Simone BorchardtCDU/CSU - Abschließende Beratungen ohne Aussprache

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute auf das Thema „Konsum von Lachgas“ eingehen. Das Thema aus einer Petition wurde von allen Fraktionen mit dem höchsten Votum versehen. Ich bin dem Petenten sehr dankbar für das Aufgreifen dieses Themas.

Der Konsum von Lachgas als Partydroge ist vor allem unter jungen Menschen weitverbreitet. Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, geht insbesondere der häufige Missbrauch dieser Droge auch mit Gesundheitsschäden einher, wie zum Beispiel gravierende Nervenschäden oder Gefrierverbrennungen durch die Zylinder, sowie mit unberechenbaren Folgen bei Mischkonsum mit anderen Drogen. Es ist mehr als offensichtlich, dass es um keine harmlose Droge geht.

Was mir vor allem Sorgen bereitet – und damit spreche ich im Namen des gesamten Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages –, ist die Tatsache, dass Lachgas nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Als frei verkäufliche Droge steht sie also unseren Kindern und Jugendlichen – Minderjährigen – sehr niederschwellig zur Verfügung. Das darf nicht sein. Hier bedarf es unbedingt strengerer Regeln. Wir müssen unsere Kinder und Jugendlichen besser schützen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist, zeigt sich insbesondere dadurch, dass der Missbrauch von Lachgas gerade in der letzten Zeit stark angestiegen ist. Ich möchte das an zwei Zahlen deutlich machen. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Missbrauchsfälle innerhalb von einem Jahr verdreifacht. Auch der Blick nach Frankfurt am Main ist alarmierend: Bei den Kindern und Jugendlichen – also den 15- bis 18-Jährigen – hat ein Sechstel diese Droge schon probiert.

Klar ist auch: Es ist alles andere als förderlich für den Kinder- und Jugendschutz, wenn diese Droge unkompliziert an Kiosken, in Supermärkten oder online gekauft und damit auch konsumiert werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, was wir dringend brauchen, ist ein Verkaufsverbot für Lachgas an Minderjährige, um diesen Hype zu stoppen. Überfällig ist dieser Schritt längst, wie der Blick ins Ausland zeigt. Großbritannien, Niederlande, Dänemark und die Schweiz sind uns einen großen Schritt voraus. Dort ist der Verkauf an Minderjährige bereits untersagt. Die Niederlande und Großbritannien gehen sogar noch einen Schritt weiter und stufen das Gas eindeutig als Droge ein. Doch in Deutschland wird in diese Richtung weiterhin noch nichts unternommen. Bei Lachgas wird naiv auf Aufklärung und Prävention gesetzt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gefahren von Lachgas müssen endlich erkannt und konsequente Maßnahmen eingeleitet werden.

Sehr geehrte Kollegen der Ampel, auch Sie haben dem höchsten Votum zugestimmt. Nun sind Sie am Zug: Tun Sie etwas! Der Handlungsbedarf ist eindeutig. Lassen Sie uns unsere Kinder und Jugendlichen schützen, –

Kommen Sie bitte zum Schluss.

– und lassen Sie uns das Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige umsetzen!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613337
Wahlperiode 20
Sitzung 178
Tagesordnungspunkt Abschließende Beratungen ohne Aussprache
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