Sebastian FiedlerSPD - Vertrag m. Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen jetzt ein Thema, das mit der internationalen Verbrechensbekämpfung zu tun hat. Es ist ein durchaus bedeutendes Thema, weil wir im Bereich der internationalen Organisierten Kriminalität, im Bereich des internationalen Terrorismus, bei der internationalen Rauschgiftkriminalität – um nur einige wenige Felder zu nennen –, einiges zu erledigen und einige Herausforderungen vor uns haben. Um es etwas vereinfacht zu erklären: In all diesen Feldern kommt es nicht nur auf die polizeiliche Zusammenarbeit an, sondern auch die Justiz muss miteinander kooperieren. Das tut sie am besten – so kann man das vielleicht herleiten – innerhalb der Europäischen Union. Hierfür gibt es ein Regelwerk, das uns große Erleichterungen verschafft. Wir haben die Möglichkeit, gemeinsame Ermittlungsgruppen zusammenzustellen. Wir haben sogar eine Europäische Staatsanwaltschaft. Herr Krings, davon haben Sie bestimmt auch schon gehört; aber das interessiert wohl keinen bei der Union, das finde ich total interessant. Das erwähne ich deswegen, weil eine Fraktion hier im Hause aus der Europäischen Union raus will. Man muss an dieser Stelle immer wieder erklären: Das hätte für die internationale Verbrechensbekämpfung innerhalb Europas katastrophale Folgen; denn dann gäbe es all diese Beweiserleichterungen, die Erleichterungen für die Justiz und die Strafverfolgung nicht mehr.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Nun ist es so, dass wir mit vielen Staaten außerhalb der Europäischen Union bilaterale Abkommen geschlossen haben. Mit Brasilien – darum soll es heute gehen – haben wir vor 15 Jahren zwar einen Vertrag geschlossen, aber wir haben ihn noch nicht wirklich ratifiziert, in deutsches Recht überführt. Das holen wir heute nach. Für die Staaten, mit denen wir keine Abkommen geschlossen haben, gilt als Rahmenwerk übrigens das IRG.
In aller Kürze: Worum geht es dabei? Um es etwas plastischer zu machen: Es geht um Regelungen zu Vernehmungen, zur Beschaffung von Aussagen, zur Fahndung nach Personen oder nach Sachen. Es geht um Durchsuchungen und Beschlagnahme. Es geht um Überlassung von Beweisstücken, die Überstellung inhaftierter Personen, Unterstützung von Ermittlungen und vieles mehr, also um ganz handfeste Dinge bei der Verbrechensbekämpfung.
Wir wissen sehr wohl, dass wir weiterhin über die Haftbedingungen in Brasilien sprechen müssen. Trotzdem muss man den Vertrag zunächst als Erfolg begreifen. Denn so können wir innerhalb der bilateralen Beziehungen, die wir mit Brasilien ohnehin schon haben – und immerhin ist Brasilien einer unserer größten Partner im südamerikanischen Raum –, vertiefen, was vertieft werden muss.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Noch etwas muss man erläutern. Neben all dem, was ich gerade aufgezählt habe, was uns weiter voranbringen wird, verfolgen wir eine ressortübergreifende Strategie. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat vier südamerikanische Länder bereist, darunter Brasilien. Die Strategie einer Erleichterung im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit, die ich gerade eben nannte, paart sich mit vielen Erklärungen, die als Erfolg zu verzeichnen gewesen sind. Wir haben mit Brasilien eine verstärkte polizeiliche Zusammenarbeit vereinbart. Es geht um die Bekämpfung der Kriminalität insgesamt und natürlich auch um die Bekämpfung des Drogenhandels. Es gibt künftig die Möglichkeit, mit gemeinsamen Ermittlungsgruppen zu operieren, also mit Joint Investigation Teams, wie wir sie aus Europa kennen. Es geht um Informationsaustausch, Methoden und Vorgehen bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität bis hin zu Aus- und Fortbildungsprogrammen, die die wirklich großen Kriminalitätsfelder erfassen.
Ich will an dieser Stelle das Beispiel Kokain nennen. Wir haben es in Deutschland mit einer Kokainschwemme zu tun. Crack – auch das gibt es in vielen deutschen Großstädten – ist ein Auswuchs davon; auch darin ist Kokain enthalten. Deswegen ist es überaus bedeutsam – es kommt so sperrig daher, aber ich finde nicht, dass das eine Petitesse ist –, dass wir ein Rechtshilfeübereinkommen vereinbaren. Das ist ein handfestes Arbeitswerkzeug für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und bringt uns bei der Verbrechensbekämpfung in diesem Segment wirklich einen großen Schritt voran. Ich freue mich, wenn Sie alle dem heute zustimmen können.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)
Für die AfD-Fraktion hat das Wort Tobias Matthias Peterka.
(Beifall bei der AfD)
Quelle | Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen |
Quellenangabe | Deutscher Bundestag via Open Parliament TV |
Abgerufen von | http://dbtg.tv/fvid/7613481 |
Wahlperiode | 20 |
Sitzung | 178 |
Tagesordnungspunkt | Vertrag m. Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen |