27.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 178 / Zusatzpunkt 5

Tobias PeterkaAfD - Vertrag m. Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen

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Vielen Dank. – Frau Präsidentin! In dem Wunsch, die Leistungsfähigkeit beider Länder bei der Ermittlung, Verfolgung und Bekämpfung von Straftaten durch Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe zu verbessern, wurde von Deutschland und Brasilien Anno Domini 2009 ein umfassender Vertrag geschlossen. Zur Einordnung: Die Feder hat damals noch ein gewisser Herr Westerwelle geführt. Warum das Ganze nun holterdiepolter, sogar mit Fristverzicht, diese Woche nach fast 15 Jahren beschlossen werden muss, ist dann doch sehr rätselhaft.

Ich habe mir ein allzu schnelles Verbinden von Indizien eigentlich verkneifen wollen. Aber da war doch was mit einem Präsidentenwechsel vor Kurzem. Ein für Sie ganz schrecklicher „Tropen-Trump“, also Bolsonaro, ging, und ein Ex-Häftling Lula da Silva setzte sich wieder an die Spitze des Staates. Keine Verschwörungstheorie! Es wird bei Ihnen selber, in der eigenen Begründung angedeutet, dass man nun eben einen besseren Partner gefunden hat. Aber wer jetzt welchen Ex-Präsidenten wechselseitig verhaftet oder unter Hausarrest stellt – unter Lula gibt es jetzt nämlich eine Retourkutsche gegen das rechte Lager in Brasilien –, das soll hier zweitrangig sein.

Erfreulich ist zumindest, dass die Bundesregierung sich hier zu effektiver Strafverfolgung öffentlich bekennt. Denn bei uns im parallelgesellschaftlich verkrusteten Deutschland wollen Sie ja die Messer- und Totschlägergewalt erst gar nicht wahrhaben. Da spielen Sie auf Zeit, heile Welt oder ergötzen sich an bekannten Suffvideos aus Sylt.

(Beifall bei der AfD)

Hier geht es sogar um grenzüberschreitende Dinge: die Überstellung von Häftlingen und die Zusicherung von Mindeststandards, übrigens mit Rückwirkung. Nehmen Sie sich daran mal ein Beispiel! Solche oder ähnliche Verträge kann man nämlich auch mit Syrien schließen, mit dem Libanon, Afghanistan oder anderen Quellen des neuen Post-Merkel-Lebensgefühls auf unseren Straßen. Noch ein Kapitel über Rückführungen und Asylmissbrauch vielleicht dazu, und man hätte wirklich einmal etwas für Schutz oder Abschreckung getan.

(Beifall bei der AfD)

Abschließend aber nun bezüglich des vorliegenden Vertrags die ambivalente Feststellung, dass einerseits die nationale Souveränität vorbildlich gewahrt wird – im Grunde ist ja alles von Ausnahmen und Freiwilligkeit geprägt –, andererseits aber gerade der Bereich grenzüberschreitender Haftbefehle eigentlich ausnahmsweise stärker betont gehört und – Sie wissen es vielleicht – Deutschland dies beim Europäischen Haftbefehl aufgrund seiner – Zitat – nicht unabhängigen Justizbehörden vom EuGH verweigert wird; mag der Vertragstext hier auch alt sein und Brasilien bei Interpol vielleicht gar nicht so genau nachfragen. Diese Peinlichkeit steht weiter im Raum, und Sie ziehen das trotz Kaschierungszuckerguss – Sie wissen, was ich meine – stur weiter durch. Nur, wir werden hier die deutschen Hausaufgaben machen, vielleicht sogar diesen Vertrag gleich mit aktualisieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613482
Wahlperiode 20
Sitzung 178
Tagesordnungspunkt Vertrag m. Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen
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