27.06.2024 | Deutscher Bundestag / 20. WP / Sitzung 178 / Tagesordnungspunkt 23

Christian SchreiderSPD - Gesetz zum Schienenlärmschutz

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebes Publikum! Die Menschen in Limburgerhof, Studernheim, Böhl-Iggelheim, Frankenthal oder Oggersheim müssen sich keine Sorgen machen. Wir werden sehr genau ein Auge darauf haben, dass diese, na ja, mittelprächtige EU-Verordnung, die wir hier umzusetzen haben, unsere großen Fortschritte beim Schienenlärmschutz nicht gefährdet. Denn wir haben beim Schienenlärmschutz in der GroKo schon viel erreicht, nicht nur mit Schienenstegdämpfern oder Lärmschutzwänden, sondern vor allem auch an der Quelle, am rollenden und einstmals quietschenden Rad. Grauguss-Bremssohlen: Klingt antiquiert? War es auch! Vor allem war es laut, weil diese Bremstechnik von anno dunnemals die Räder aufgeraut hat. Ich weiß, wovon ich rede. Ich wohne seit fast 50 Jahren in der Nähe eines Güterbahnhofs, gleich neben den Weichen.

Gequietsche, Geschepper, Gekreische – das war viele Jahrzehnte lang das volle Programm, bis wir vor einigen Jahren die Notbremse gezogen und die gnadenlosen Graugussbremsen schlicht und ergreifend verboten haben. Die Flüsterbremse war, ist und bleibt stattdessen unsere Lösung, die wir gefördert haben, und zwar flächendeckend. Leider ist es Andi Scheuer dann – wie bei so vielem – nicht gelungen, diese starken deutschen Standards auch auf europäischer Ebene durchzusetzen.

(Michael Donth [CDU/CSU]: Hahaha!)

Deshalb jetzt diese halbgare EU-Verordnung, die unsere deutschen Standards, unsere deutsche Flüsterbremsenpflicht, nur für die Hauptstrecken übernimmt – aber immerhin. Wie gesagt, keine Sorge, liebe Anwohner. Wer das Bahnnetz kennt, der weiß: Wer auf irgendwelche Nebenstrecken will, der muss erst mal über die Hauptstrecken fahren, und das geht nur mit der Flüsterbremse.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Valentin Abel [FDP])

Man kommt also gar nicht hin, ohne leise zu fahren.

Und falls sich doch irgendwelche Schleichwege bilden oder sich doch irgendwie eine Graugussbremse durchmogeln will, dann können und werden wir reagieren. Denn – die zweite gute Nachricht – unser gutes deutsches Ordnungsrecht gilt im Schienenlärmschutzgesetz weiter, sprich: Verstöße gegen die Flüsterbremsenpflicht können streng kontrolliert und mit harten Bußgeldern belegt werden. Dass das passiert, dafür werden wir im Falle des Falles sorgen.

Denn eines muss klar sein: Güter gehören auf die Bahn – viel mehr als bisher –, aber auf eine leise Bahn.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Das sind wir den Menschen schuldig; denn die haben Vorrang, auch vor Bürokraten in Brüssel. In diesem Sinne: Wir bleiben wachsam.

Vielen Dank und eine geruhsame Nacht.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

Na ja, ehe wir in die Nachtruhe gehen, haben wir noch ein bisschen was vor uns.

Der nächste Redner ist für die AfD-Fraktion Wolfgang Wiehle.

(Beifall bei der AfD – Anke Hennig [SPD]: Jetzt könnten wir eigentlich gehen!)


Daten
Quelle Deutscher Bundestag, Nutzungsbedingungen
Quellenangabe Deutscher Bundestag via Open Parliament TV
Abgerufen von http://dbtg.tv/fvid/7613492
Wahlperiode 20
Sitzung 178
Tagesordnungspunkt Gesetz zum Schienenlärmschutz
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